3. Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes.
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Da heißt es z. B.: „2000 Strohhüte müssen in 2 Tagen losgeschlagen werden."
Sieht man aber näher zu, so sind keine 300 Stück am Lager. Oder: „Verhältnissehalber
wird ein fast neues Pianino billig verkauft." Bei Nachfrage ergibt sich, daß diese
Instrumente von auswärtigen Fabriken gewissen Bürgern zum Verkauf gegeben
werden, die sie in ihre eigene Wohnung hinsetzten, um den Schein zu erwecken, als
ob sie ihr Eigentum wegen Raummangels oder sonst billig abzugeben geneigt seien.
Oder: „Trauriges Familiendrama: Ein seit einem Jahre verheirateter Kaufmann
verlor plötzlich seine junge Frau. Er wurde darüber so erschüttert, daß er in Irrsinn
verfiel und in eine Anstalt gebracht werden mußte. Von seiten der Gläubiger wurde
ich nun ernannt, das neue elegante Warenlager zu jedem Preis in 4 Tagen aus
zuverkaufen."
Auf dem gleichen Niveau stehen die Anpreisungen von rein seidenen oder
ganz wollenen Stoffen, von echten Stearinkerzen usw. und die Anbringung von
Preisen an den Gegenständen, wobei neben der Hauptzahl 3, 5 oder 7, die „Mark"
bedeutet, klein daneben gedruckt ist 85, 75, 95 Pfg.
2. Auf die Quantitätsverschleierungen stößt man im Handel mit
Schokolade, Zucker, Bindfaden, Garn, Bier, Seife usw. Schokolade wird angeblich
in Pfunden verkauft, während die zwei oder vier Tafeln nur 400 oder 450 g wiegen.
Seife wurde in Halle nach Riegeln verkauft, die herkömmlich 2 Pfd. Gewicht haben
sollten. Da kam eine Schleuderfirma auf den Gedanken, die Riegel zu 850 und zu
900 g zu schneiden, konnte diese natürlich wohlfeiler verkaufen und machte ein
glänzendes Geschäft. Im Bierhandel überbieten sich die Händler in der Anzahl der
Flaschen, die sie für einen Taler z. B. verabfolgen. Aber die Flaschen büßen immer
mehr an Rauminhalt ein und fassen schließlich kaum 1 hl. Im Strickgarnhandel kannte
man ursprünglich die Einteilung des Kilogramms in 10 l 10 , jedes Zehntel ä 10 Gebinde
und jedes Gebinde zu 10 g gerechnet. Da kamen nun andere Einteilungen auf, z. B.
16 lie, jedes Sechzehnte! aber wieder in 10 Gebinden, von denen nun das einzelne
nur noch 6 '/t g wog. Wer jetzt nach Gebinden kaufte, war arg übervorteilt.
3. Nicht selten ist neuerdings der Fall, daß jemand sich eine Auszeichnung
anmaßt, die ihm nicht gebührt. Ausstellungsmedaillen und andere gewerbliche
Bezeichnungen werden unbefugterweise von unredlichen Geschäftsleuten als Mittel
gebraucht, um Publikum anzulocken. Anfänger benutzen oft als Empfehlungsmittel
den Umstand, daß sie als Schüler, Angestellte oder Arbeiter in einem bereits sehr
bekannten Geschäfte tätig gewesen sind.
4. Die Herabsetzung und Kreditschädigung des Konkurrenz
geschäftes oder seiner Ware bildet eine umfangreiche Abteilung in den typischen
Fällen unlauteren Wettbewerbes. Das illoyale Geschäftsgebaren gewinnt hier einen
um so häßlicheren Anstrich, als bestimmte Persönlichkeiten geschädigt werden.
Mündlich oder in Annoncen, Zirkularen, Prospekten werden andere Geschäfte, deren
Leistungen oder Waren als schlecht, teuer u. dgl. m. bezeichnet. Da versendet z. B.
ein Weinhändler in Augsburg Empfehlungen griechischer und spanischer Weine und
erklärt, daß alle übrigen im Handel befindlichen Weine obiger Länder minderwertig,
verschnitten und vermehrt seien und auf Originalität keinen Anspruch machen können.
Oder der Vertreter eines Hut- und Federngeschäftes kommt auf der Reise in den
Laden des Kunden einer Konkurrenzfirma, nimmt dort einen Hut aus dem Schau
fenster und erklärt ihn für sein geschütztes Fabrikat, das mithin erst von ihm be
zogen worden wäre. Die Herabsetzung tritt auch wohl in der Gestalt auf, daß im
Publikum der Glaube verbreitet wird, als ob das Konkurrenzgeschäft nicht mehr
bestehe, daß es feine Zahlungen eingestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig
sei, daß sich sein Inhaber nicht mehr der Sache annehme u. dgl. m.