Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

3. Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes. 
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Da heißt es z. B.: „2000 Strohhüte müssen in 2 Tagen losgeschlagen werden." 
Sieht man aber näher zu, so sind keine 300 Stück am Lager. Oder: „Verhältnissehalber 
wird ein fast neues Pianino billig verkauft." Bei Nachfrage ergibt sich, daß diese 
Instrumente von auswärtigen Fabriken gewissen Bürgern zum Verkauf gegeben 
werden, die sie in ihre eigene Wohnung hinsetzten, um den Schein zu erwecken, als 
ob sie ihr Eigentum wegen Raummangels oder sonst billig abzugeben geneigt seien. 
Oder: „Trauriges Familiendrama: Ein seit einem Jahre verheirateter Kaufmann 
verlor plötzlich seine junge Frau. Er wurde darüber so erschüttert, daß er in Irrsinn 
verfiel und in eine Anstalt gebracht werden mußte. Von seiten der Gläubiger wurde 
ich nun ernannt, das neue elegante Warenlager zu jedem Preis in 4 Tagen aus 
zuverkaufen." 
Auf dem gleichen Niveau stehen die Anpreisungen von rein seidenen oder 
ganz wollenen Stoffen, von echten Stearinkerzen usw. und die Anbringung von 
Preisen an den Gegenständen, wobei neben der Hauptzahl 3, 5 oder 7, die „Mark" 
bedeutet, klein daneben gedruckt ist 85, 75, 95 Pfg. 
2. Auf die Quantitätsverschleierungen stößt man im Handel mit 
Schokolade, Zucker, Bindfaden, Garn, Bier, Seife usw. Schokolade wird angeblich 
in Pfunden verkauft, während die zwei oder vier Tafeln nur 400 oder 450 g wiegen. 
Seife wurde in Halle nach Riegeln verkauft, die herkömmlich 2 Pfd. Gewicht haben 
sollten. Da kam eine Schleuderfirma auf den Gedanken, die Riegel zu 850 und zu 
900 g zu schneiden, konnte diese natürlich wohlfeiler verkaufen und machte ein 
glänzendes Geschäft. Im Bierhandel überbieten sich die Händler in der Anzahl der 
Flaschen, die sie für einen Taler z. B. verabfolgen. Aber die Flaschen büßen immer 
mehr an Rauminhalt ein und fassen schließlich kaum 1 hl. Im Strickgarnhandel kannte 
man ursprünglich die Einteilung des Kilogramms in 10 l 10 , jedes Zehntel ä 10 Gebinde 
und jedes Gebinde zu 10 g gerechnet. Da kamen nun andere Einteilungen auf, z. B. 
16 lie, jedes Sechzehnte! aber wieder in 10 Gebinden, von denen nun das einzelne 
nur noch 6 '/t g wog. Wer jetzt nach Gebinden kaufte, war arg übervorteilt. 
3. Nicht selten ist neuerdings der Fall, daß jemand sich eine Auszeichnung 
anmaßt, die ihm nicht gebührt. Ausstellungsmedaillen und andere gewerbliche 
Bezeichnungen werden unbefugterweise von unredlichen Geschäftsleuten als Mittel 
gebraucht, um Publikum anzulocken. Anfänger benutzen oft als Empfehlungsmittel 
den Umstand, daß sie als Schüler, Angestellte oder Arbeiter in einem bereits sehr 
bekannten Geschäfte tätig gewesen sind. 
4. Die Herabsetzung und Kreditschädigung des Konkurrenz 
geschäftes oder seiner Ware bildet eine umfangreiche Abteilung in den typischen 
Fällen unlauteren Wettbewerbes. Das illoyale Geschäftsgebaren gewinnt hier einen 
um so häßlicheren Anstrich, als bestimmte Persönlichkeiten geschädigt werden. 
Mündlich oder in Annoncen, Zirkularen, Prospekten werden andere Geschäfte, deren 
Leistungen oder Waren als schlecht, teuer u. dgl. m. bezeichnet. Da versendet z. B. 
ein Weinhändler in Augsburg Empfehlungen griechischer und spanischer Weine und 
erklärt, daß alle übrigen im Handel befindlichen Weine obiger Länder minderwertig, 
verschnitten und vermehrt seien und auf Originalität keinen Anspruch machen können. 
Oder der Vertreter eines Hut- und Federngeschäftes kommt auf der Reise in den 
Laden des Kunden einer Konkurrenzfirma, nimmt dort einen Hut aus dem Schau 
fenster und erklärt ihn für sein geschütztes Fabrikat, das mithin erst von ihm be 
zogen worden wäre. Die Herabsetzung tritt auch wohl in der Gestalt auf, daß im 
Publikum der Glaube verbreitet wird, als ob das Konkurrenzgeschäft nicht mehr 
bestehe, daß es feine Zahlungen eingestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig 
sei, daß sich sein Inhaber nicht mehr der Sache annehme u. dgl. m.
	        
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