Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.  219
Volksbelustigung  dienten.  Am  natürlichsten  empfehlen  sich  zwei  solche  Märkte  für
jedes  Jahr,  weil  sich  die  Kleidungsstücke  und  auch  die  meisten  Geräte  in  sommerliche
und  winterliche  gruppieren,  —  also  Frühlings-  und  Herbstmarkt;  im  hohen  Norden,
wo  diese  Jahreszeiten  unfahrbar  sind,  Märkte  in  der  Mitte  des  Sommers  und
Winters.  Von  den  Jahrmärkten  unterscheiden  sich  die  M  e  s  s  e  n  —  diese  Blüte  des
ganzen  mittelalterlichen  Verkehrs  —  nur  durch  den  zahlreicheren  Besuch  und  den  großartigeren ­
  Zuschnitt  des  Verkehrs.  Auch  ihre  Bedeutung  liegt  für  das  Mittelalter
wesentlich  in  der  Handelsfreiheit,  die  sie  während  ihrer  Dauer  den  Kaufleuten  gewährten. ­
  Sie  dienten  wohl  dem  internationalen  wie  dem  Binnenhandel  und  konnten
dem  Käufer  einen  Reichtum  der  Auswahl,  dem  Verkäufer  eine  lebendige  Kenntnis
vom  Bedarfs  und  Geschmacke  des  Publikums  verschaffen,  wie  es  im  Mittelalter  auf
keine  andere  Weife  möglich  war.  In  Sibirien  gehen  ohne  Zwang  noch  jetzt  Tücher,
die  zu  Iekaterinburg  verfertigt  sind,  nach  Tobolsk  über  die  Messe  von  Nischnei-Nowgorod.
  Und  um  1790  hielten  die  Leipziger  den  russischen  Besuch  ihrer  Messen
schon  dadurch  für  gesichert,  weil  die  meisten  russischen  Kaufleute  zur  ordentlichen
Korrespondenz,  Buchführung  rc.  unfähig  waren.  Die  Staatsprivilegierung  der  Messen
bestand  gewöhnlich,  außer  gewissen  Zollfreiheiten  und  einer  besonders  fachmännischen
und  prompten  Justiz,  in  einem  Stapelrechte,  sowie  in  dem  Versprechen,  daß  man
die  Meßgäste  während  der  Messe  keinem  Personal-  oder  Güterarreste  wegen  früherer
Verbindlichkeiten  unterwerfen  wollte.  Das  meiste  natürlich  mußte  der  Meßplatz  selber
tun,  um  seinen  Gästen  das  Gefühl  der  Sicherheit  und  des  kaufmännischen  und
persönlichen  Behagens  zu  verschaffen.  Zu  den  heilsamen  Wirkungen  der  Messen
ist  auf  niederer  Kulturstufe  namentlich  auch  das  kräftige  Standesbewußtsein  und  die
gesteigerte  soziale  Bedeutung  zu  rechnen,  welche  der  Kaufmannschaft  eines  großen
Gebietes  durch  solche  periodische  Zusammenkünfte  zuwachsen  mußte.  Die  eigentümlich ­
  gute  Organisation  des  deutschen  Buchhandels  steht  in  engster  Verbindung
mit  dem  Meßleben  Frankfurts  und  Leipzigs.  Wo  sich  der  Warengroßhandel  noch  in
die  Messen  zusammendrängt,  da  pflegt  auch  der  Kapitalverkehr,  die  Verzinsung,  Rückzahlung ­
  und  Wiederanlegung  der  Leihkapitalien  des  ganzen  Landes  hiermit  verbunden ­
  zu  sein:  offenbar  mit  ebensoviel  Geldersparnis  wie  Krediterleichterung.  Die
Messen  mußten  aufhören,  seit  der  Verkehr  derartig  stieg,  daß  er  ausreichte,  um  gewissermaßen ­
  das  ganze  Jahr  hindurch  einen  großen  ununterbrochenen  Markt  unterhalten ­
  zu  können.  Mit  der  Entwickelung  des  modernen  Transportwesens  schrumpfen
sie  allmählich  von  selbst  ein  und  werden  durch  Musterlager,  Handelsmuseen  und
Spezialmärkte  ersetzt,  indem  man  nicht  mehr  die  besichtigte  Ware  kauft,  sondern  nach
Mustern  derselben  handelt.
Die  Notwendigkeit  der  Wochenmärkte  hört  auf,  sobald  ein  täglicher
Kauf  und  Verkauf  der  betreffenden  Waren  möglich  wird.  Ebenso  muß  die  Beschränkung ­
  des  Verkehrs  auf  einen  einzigen  Platz  lästig  werden,  sobald  das  Wachstum ­
  der  Stadt  eine  gewisse  Grenze  überschreitet.  Hier  die  früheren  Schranken  des
Hökergewerbes  fortdauern  zu  lasten,  wäre  um  so  törichter,  als  die  berufsmäßige
Vermittelung  zwischen  Produktion  und  Konsumtion  beiden  Teilen  eine  Menge  von
Mühen  und  Zeitverlusten  erspart,  die  gerade  auf  hoher  Kulturstufe  immer  schwerer
wiegen.  Für  eine  große  Stadt  kann  ja  die  unmittelbare  Zufuhr  der  nahe  wohnenden
Landwirte  gar  nicht  ausreichen.  Hier  würde  jeder  Marktzwang  namentlich  auch  das
ärgste  Schwanken  der  Preise  bewirken.  Das  Preußische  Edikt  von  1810  schaffte  für
die  Märkte  das  Vorkaufrecht  einzelner  Klaffen  ab,  hielt  aber  für  die  Markttage  das
Verbot  des  Vor-  und  Aufkaufens  außerhalb  des  Marktes  fest.  Die  Gewerbeordnung
von  1845  milderte  auch  dies,  und  die  Reichsgewerbeordnung  ignoriert  es  ganz.  —
Die  Krammärkte  haben  von  ihrer  früheren  Bedeutung  namentlich  infolge  der  Gewerbefreiheit ­
  und  neuern  Transportverbesterung  eingebüßt.  Es  ist  bezeichnend,  wie
            
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