Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

256 Zweiter Teil. Handel. Xl. Geldwesen und Kapitalismus. 
allgemeinen Zahlungsmittel die Eigenschaft eines letzten zwangsweisen Solutions 
mittels beilegt, die Fähigkeit des Geldes, alle anderen Güter zu vertreten, an. Die 
selbe ist bei entwickelter Geldwirtschaft dem Gelde eigen, weil man für Geld alle 
anderen Tauschgüter eintauschen kann und also durch Übergabe von Geld allge 
meine Vermögensmacht (Savigny) übertragen wird. 
Endlich bedarf auch die Eigenschaft des Geldes, als allgemeiner Wertmaßstab 
zu dienen, der gesetzlichen Anerkennung und Feststellung. Denn in zahlreichen Fällen 
schreibt die Rechtsordnung die Schätzung von Tauschwerten vor, und es muß des 
halb auch das Gut bestimmt werden, in welchem die Schätzung stattfindet. 
Das so von der Rechtsordnung eines Staats als Zahlungs- und Solutionsmittel 
und als Wertmaßstab gesetzlich anerkannte Geld ist das Geld im rechtlichen 
Sinne oder das Währungsgeld des Staats. Das Währungsgeld 
schließt also die Anwendung anderer Geldsorten, sowohl als Tausch- und Zahlungs 
mittel wie zur Wertaufbewahrung, nicht aus, aber niemand ist gehalten, diese anderen 
Geldsorten in Zahlung zu nehmen, wenn Zahlung darin nicht ausdrücklich bedungen 
ist, und wenn sie bedungen ist, so kann der Schuldner sich doch dadurch von seiner 
Verpflichtung liberieren, daß er durch Hingabe von Währungsgeld den Gläubiger 
schadlos hält. 
2. Die Währungssysteme. 
Von Erwin Nasse. 
Nasse, Das Geld- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Her 
ausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896. S. 368—371. 
Fast so alt, wie die Prägung von Gold und Silber zu Münzen, scheint auch 
das Bestreben, beide im Münzwesen zu vereinigen. Die Wege, die man, um dies 
Ziel zu erreichen, eingeschlagen hat, sind folgende: 
1. Doppelte Währung, Bimetallismus. Die scheinbar einfachste 
und deshalb älteste Art der Vereinigung ist, daß man beide Metalle in einem festen 
Wertverhältnis zueinander als rechtlich gleichstehende Kurantmünzen des Landes 
ausprägt. 
So hat schon das älteste Münzsystem, das wir kennen, das babylonische, 
Gold und Silber in dem festen Wertverhältnis von 1:13% ausgeprägt und die so 
geprägten Münzen allem Anschein nach als gleichberechtigt behandelt. Während es 
doch nahe gelegen hätte, bei den ersten Anfängen des Münzwesens die Silbermünzen 
und die Goldmünzen gleichmäßig, den Gewichtseinheiten entsprechend, jede zu ge 
wissen Teilen des Pfundes auszuprägen, befolgte man diesen Weg nicht, sondern 
prägte nur die Goldmünzen den Gewichtseinheiten entsprechend, die Silbermünzen 
aber so aus, daß der Gewichtseinheit in Gold eine gewisse Zahl von Gewichtseinheiten 
in Silber dem Werte nach entsprach. Dasselbe Verfahren wurde bei der p e r s i s ch e n 
und lydischen Prägung und zur Blütezeit des römischen Münzwesens ein 
geschlagen und ist seitdem im Laufe der Jahrhunderte das weitaus vorherrschende 
gewesen, nur daß man die Übereinstimmung der Goldmünzen mit der Gewichtsein 
heit aufgab. Die Feststellung des richtigen Wertverhältnisses der beiden Metalle im 
Münzwesen war daher eine der wichtigsten und am meisten erörterten Fragen der 
Münztechnik. 
Zur vollständigen Gleichberechtigung der beiden Metalle im Münzwesen gehört 
aber auch die unbeschränkte Ausprägung jedes derselben, und zwar nach 
der Entwickelung, die das moderne Münzwesen genommen hat, auch die unbeschränkte
	        
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