Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

274

Zweiter  Teil.  Handel.  Xlt.  Bankwesen.

sie  heute  im  Mittelpunkt  des  Kreditverkehres  und  der  aus  dem  Geschäftsverkehr  entspringenden ­
  Zahlungen  bezw.  Abrechnungen  stehen.  Dadurch  sind  sie  in  ihrer  Geschäftsführung ­
  veranlaßt  worden,  über  die  bloße  Kreditvermittelung  hinauszugehen
und  selbst  Anteil  zu  nehmen  an  der  Gründung  und  Verwaltung  von  Industrie-,  Verkehrs- ­
  oder  Handelsunternehmungen.  Damit  ist  der  Tätigkeitskreis  der  Banken  weit
über  die  bloße  Kreditoermittelung  hinausgewachsen.  Sie  erlangen  eine  Führung  auf
dem  Gebiete  der  volkswirtschaftlichen  Produktion  und  des  Güterverkehres  im  Handel.
Nicht  alle  Kreditanstalten  nehmen  diese  Entwicklung.  Um  sie  zu  verstehen  und  um
eine  Abgrenzung  unter  den  vielen  bestehenden  Anstalten  vornehmen  zu  können,
bedarf  es  zunächst  einer  Betrachtung  der  Kredit-  und  Bankgeschäfte.
Die  Kredit  -  und  Bankgeschäfte.  Man  pflegt  die  Kreditgeschäfte  in
aktive  und  passive  Kreditgeschäfte  zu  scheiden.  Die  passiven  Kreditgeschäfte  sind  jene,  bei
welchen  die  Banken  selbst  Kredit  nehmen,  die  aktiven  jene,  bei  welchen  sie  Kredit  geben.
Die  wichtigsten  passiven  Kreditgeschäfte  sind  die  folgenden:
1.  Das  Depositengeschäft.  Depositen  sind  Geldeinlagen,  die  in  das
Eigentum  der  Bank  übergehen,  von  ihr  nach  ihrem  Ermessen  verwaltet  werden.
Bis  zu  der  Höhe  seines  Guthabens  kann  der  Hinterleger  jederzeit  oder  gegen  vorherige ­
  Kündigung  Zahlung  von  der  Bank  fordern  und  so  über  sein  Depositum
verfügen.  Gewöhnlich  geschieht  die  Verfügung  durch  eine  besondere  Zahlungsanweisung, ­
  Scheck  genannt.  Diese  Geldeinlagen  sind  entweder  Spareinlagen,  über
welche  der  Hinterleger  zurzeit,  z.  B.  wegen  ihrer  geringen  Größe,  nicht  zur  Anlage
verfügen  kann  oder  will,  oder  sie  dienen  dem  Zahlungsverkehr.  In  letzterem  Falle
übernimmt  die  Bank  die  Kasseführung  für  den  Hinterleger,  und  zwar  nicht  bloß  durch
Erfüllung  der  Zahlungsanweisungen,  sondern  auch  durch  Ausführung  anderer  Geschäfte, ­
  z.  B.  Einziehung  fälliger  Forderungen  wie  Wechsel,  Zinsscheine  u.  dgl.  oder
durch  Zahlungsleistung  an  anderen  Orten,  Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  usw.
An  dieses  System  des  Kassehaltens  bei  der  Bank  schließt  sich  der  Abrechnungsverkehr
an,  so  daß  die  Bank  in  der  Regel  über  große  Teile  der  hinterlegten  Gelder  frei
verfügen  kann  und  in  die  Lage  kommt,  auch  bei  sofort  fälligen  Einlagen  dem  Einleger ­
  für  sein  jeweiliges  Guthaben  eine  Verzinsung  zu  bieten.  Ist  dieser  Verkehr
einmal  eingebürgert,  dann  entsteht  ein  großer  Teil  der  Guthaben  nicht  mehr  durch
bare  Einlagen,  sondern  durch  Gutschreiben  von  Schecks,  diskontierten  Wechseln,  von
Darlehen  auf  Lombardkredit  oder  durch  Gewährung  von  offenem  Kredit  (im  Kontokorrent). ­

2.  Die  B  a  n  k  n  o  t  e  n  a  u  s  g  a  b  e.  Die  Banknoten  find  schriftliche  Zahlungsversprechen ­
  einer  Bank,  auf  runde  Summen  lautend,  jederzeit  zahlbar  an  den  jeweiligen ­
  Inhaber  des  Papieres.  Sie  funktionieren  gewohnheitsmäßig  oder  kraft
Zwangskurses  wie  Geld  und  ermöglichen  daher  der  Bank,  Geschäfte  ohne  Bargeld
zu  machen.  Da  sie  die  Noten  nur  als  Darlehen  ausgibt,  erhält  sie  dafür  Zinsen,
während  sie  selbst  nur  den  Zinsenverlust  für  die  zur  Bardeckung  der  ausgegebenen
Noten  zu  haltenden  Geldvorräte  zu  tragen  hat.  Die  Wichtigkeit  der  Notenausgabe
für  die  Regelung  des  Geldumlaufes  bewirkt,  daß  dieses  Kreditgeschäft  regelmäßig
nur  einer  Bank  gestattet  zu  werden  pflegt.
3.  Die  Ausgabe  oonPfandbriefen  oderObligationen.  Pfandbriefe ­
  und  Obligationen  sind  beide  Schuldverschreibungen  der  Bank,  die  nicht  nach
Belieben  oder  in  bestimmten  Zeiten  präsentiert  werden  können,  sondern  regelmäßig
nach  einem  bestimmten  Tilgungsplane  zum  Nominalbetrag  zurückgezahlt  werden.
Die  Pfandbriefe  find  immer  durch  Hypotheken  (Darlehen  gegen  Sicherstellung  durch
Grund  und  Boden  oder  Gebäude),  die  Obligationen  (Teilschuldverschreibungen)  gewöhnlich ­
  nur  durch  bevorzugte  Haftung  des  Ertrages  und  Kapitalwertes  ganzer
Unternehmungen  sichergestellt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.