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Zweiter Teil. Handel. Xlt. Bankwesen.
sie heute im Mittelpunkt des Kreditverkehres und der aus dem Geschäftsverkehr ent
springenden Zahlungen bezw. Abrechnungen stehen. Dadurch sind sie in ihrer Ge
schäftsführung veranlaßt worden, über die bloße Kreditvermittelung hinauszugehen
und selbst Anteil zu nehmen an der Gründung und Verwaltung von Industrie-, Ver
kehrs- oder Handelsunternehmungen. Damit ist der Tätigkeitskreis der Banken weit
über die bloße Kreditoermittelung hinausgewachsen. Sie erlangen eine Führung auf
dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Produktion und des Güterverkehres im Handel.
Nicht alle Kreditanstalten nehmen diese Entwicklung. Um sie zu verstehen und um
eine Abgrenzung unter den vielen bestehenden Anstalten vornehmen zu können,
bedarf es zunächst einer Betrachtung der Kredit- und Bankgeschäfte.
Die Kredit - und Bankgeschäfte. Man pflegt die Kreditgeschäfte in
aktive und passive Kreditgeschäfte zu scheiden. Die passiven Kreditgeschäfte sind jene, bei
welchen die Banken selbst Kredit nehmen, die aktiven jene, bei welchen sie Kredit geben.
Die wichtigsten passiven Kreditgeschäfte sind die folgenden:
1. Das Depositengeschäft. Depositen sind Geldeinlagen, die in das
Eigentum der Bank übergehen, von ihr nach ihrem Ermessen verwaltet werden.
Bis zu der Höhe seines Guthabens kann der Hinterleger jederzeit oder gegen vor
herige Kündigung Zahlung von der Bank fordern und so über sein Depositum
verfügen. Gewöhnlich geschieht die Verfügung durch eine besondere Zahlungs
anweisung, Scheck genannt. Diese Geldeinlagen sind entweder Spareinlagen, über
welche der Hinterleger zurzeit, z. B. wegen ihrer geringen Größe, nicht zur Anlage
verfügen kann oder will, oder sie dienen dem Zahlungsverkehr. In letzterem Falle
übernimmt die Bank die Kasseführung für den Hinterleger, und zwar nicht bloß durch
Erfüllung der Zahlungsanweisungen, sondern auch durch Ausführung anderer Ge
schäfte, z. B. Einziehung fälliger Forderungen wie Wechsel, Zinsscheine u. dgl. oder
durch Zahlungsleistung an anderen Orten, Kauf und Verkauf von Wertpapieren usw.
An dieses System des Kassehaltens bei der Bank schließt sich der Abrechnungsverkehr
an, so daß die Bank in der Regel über große Teile der hinterlegten Gelder frei
verfügen kann und in die Lage kommt, auch bei sofort fälligen Einlagen dem Ein
leger für sein jeweiliges Guthaben eine Verzinsung zu bieten. Ist dieser Verkehr
einmal eingebürgert, dann entsteht ein großer Teil der Guthaben nicht mehr durch
bare Einlagen, sondern durch Gutschreiben von Schecks, diskontierten Wechseln, von
Darlehen auf Lombardkredit oder durch Gewährung von offenem Kredit (im Konto
korrent).
2. Die B a n k n o t e n a u s g a b e. Die Banknoten find schriftliche Zahlungs
versprechen einer Bank, auf runde Summen lautend, jederzeit zahlbar an den je
weiligen Inhaber des Papieres. Sie funktionieren gewohnheitsmäßig oder kraft
Zwangskurses wie Geld und ermöglichen daher der Bank, Geschäfte ohne Bargeld
zu machen. Da sie die Noten nur als Darlehen ausgibt, erhält sie dafür Zinsen,
während sie selbst nur den Zinsenverlust für die zur Bardeckung der ausgegebenen
Noten zu haltenden Geldvorräte zu tragen hat. Die Wichtigkeit der Notenausgabe
für die Regelung des Geldumlaufes bewirkt, daß dieses Kreditgeschäft regelmäßig
nur einer Bank gestattet zu werden pflegt.
3. Die Ausgabe oonPfandbriefen oderObligationen. Pfand
briefe und Obligationen sind beide Schuldverschreibungen der Bank, die nicht nach
Belieben oder in bestimmten Zeiten präsentiert werden können, sondern regelmäßig
nach einem bestimmten Tilgungsplane zum Nominalbetrag zurückgezahlt werden.
Die Pfandbriefe find immer durch Hypotheken (Darlehen gegen Sicherstellung durch
Grund und Boden oder Gebäude), die Obligationen (Teilschuldverschreibungen) ge
wöhnlich nur durch bevorzugte Haftung des Ertrages und Kapitalwertes ganzer
Unternehmungen sichergestellt.