Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

2.  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.  273

und  auf  bestimmte  Zeit  gewährt.  Die  von  den  Kunden  jeweils  erhobenen  Summen,
die  sein  Kreditkonto  belasteten,  kehrten  im  Konto  ad  numeratum  zunächst  als  Guthaben ­
  wieder.
Allein  solche  8vripta  wurden  in  der  Regel  nicht  ohne  weiteres  gewährt,  die
Regel  bildete  das  Lombardgeschäft.  Waren,  Wertsachen,  Anteile  an  der  Staatsschuld
wurden  zu  einem  bestimmten  Preise  als  Pfand  genommen  und,  wenn  der  Schuldner
bei  Ablauf  des  Termines  nicht  für  anderweitige  Deckung  sorgte,  behalten.
Auch  Wechselgeschäfte  betrieben  die  Banken.  Allerdings  unterschieden
sich  diese  von  den  heutigen  wesentlich.  Die  Banken  diskontierten  keine  Wechsel,  da
die  Form  des  Jndofsierens  erst  im  17.  Jahrhundert  mit  dem  Verfall  der  Wechselmessen ­
  üblich  wurde.  Dagegen  wurden  die  Wechsel  zur  Remittierung  von  Geldern
benutzt.  Man  zog  ferner  Wechsel,  um  sich  Kredit  zu  verschaffen,  und  man  gewährte
sog.  Akzeptkredit,  indem  man  sich  beziehen  ließ,  wobei  der  Aussteller  des  Wechsels
vom  Remittenten  sofortige  Zahlung  empfing.
Der  Wechsel  spielte  für  den  mittelalterlichen  Handel  bei  der  Schwierigkeit  des
Geldtransportes,  der  zudem  meist  durch  Ausfuhrverbote  für  Edelmetall  erschwert
war,  die  größte  Rolle.  Paccioli  nennt  ihn  das  Meer  des  Handels,  ohne  den  das
Schiff  der  Handlung  nicht  fahren  könne.

2.  Wesen»  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.
Von  Eugen  v.  Philippovich.

v.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie.  1.  Bd.  9.  Ausl.  Tübingen,
I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1911.  S.  327—332.
Wesen  der  Banken.  An  die  Stelle  einzelner  Privater,  welche  sich  mit
dem  Geldwechselgeschäft  und  der  Kreditgewährung  abgaben,  sind  im  Laufe  der  Zeit
Organisationen  getreten,  deren  Grundlagen  durch  besondere  landesfürstliche  Privilegien ­
  oder  durch  besondere  Rechtsvorschriften  geschaffen  wurden.  Die  äußeren
Formen,  in  denen  diese  Organisationen  entstehen,  und  die  besonderen  Zwecke,  welche
sie  verfolgen,  sind  außerordentlich  mannigfaltig,  so  daß  sich  als  gleichartiges  Merkmal ­
  nur  hervorheben  läßt,  daß  sie  die  Aufgabe  haben,  Kapital  dritter  Personen  in
bestimmten  Formen  heranzuziehen  und  es  dann  durch  Kreditgewährung  zu  verwerten,
also  selbst  Kredit  zu  nehmen,  um  Kredit  geben  zu  können.  Dabei  ist  natürlich  das
Bestreben  stets  das,  durch  die  Kreditgewährung  mehr  zu  verdienen,  als  die  Aufnahme
des  Kredites,  in  dem  die  Anstalt  Schuldnerin  wurde,  gekostet  hat.  Man  hat  sich
gewöhnt,  solche  Anstalten  als  Kreditanstalten,  allgemeiner  als  Banken  zu  bezeichnen. ­
  Sie  werden  von  öffentlichen  Körperschaften  eingerichtet  oder  von  Privaten
in  Form  von  Aktiengesellschaften,  Genossenschaften,  Gesellschaften  mit  beschränkter
Haftung  usw.  betrieben  und  haben  den  Bankier  fast  ganz  verdrängt.  Nur  einige
wenige  „Bankhäuser",  d.  h.  Private,  welche  Bankgeschäfte  im  großen  betreiben,  gibt
es  in  den  kontinentalen  Volkswirtschaften.  In  England  und  namentlich  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  spielen  sie  eine  größere  Rolle,  doch  haben  sie  hier  in  der  Regel
für  ihren  Geschäftsbetrieb  Aktiengesellschaften  gegründet,  in  welchen  sie  die  Mehrheit ­
  des  Kapitals  in  Händen  haben.
Die  Banken  find  ursprünglich  Händler,  Händler  mit  Geld,  Kredit  und  Wertpapieren, ­
  die  Forderungsrechte  repäsentieren,  wie  Aktien,  staatliche  Schuldverschreibungen, ­
  Wechsel  u.  dgl.  Sie  sind  Sammelpunkte  der  von  den  Besitzern  nicht
selbst  zu  verwertenden  Kapitalien  und  der  zu  Zahlungszwecken  zu  verwendenden
Barbeträge  und  vereinigen  dadurch  große  Kapitalien  in  ihrer  Verwaltung,  so  daß
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl,  18
            
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