Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen. 
muß im richtigen Verhältnisse zu der Gesamtsumme des Nationalvermögens und zu 
der Gesamtsumme der Umlaufsmittel stehen. Jedes Übermaß an Banknoten unter 
diesen würde den Geldmarkt, ja selbst die ganze Volkswirtschaft in die größte Verwirrung 
bringen, und deshalb haben wir das lebhafteste Interesse daran, den Notenumlauf 
in seinen natürlichen Schranken zu halten und den Mehrbedarf an Zahlungsmitteln 
durch die Ansammlung von Depositen und deren Verwertung im Scheckverkehr zu 
ersetzen. Und so gelangen wir zu der natürlichen Forderung, daß wir diesem eine 
möglichst große Verbreitung in Deutschland geben, um mit seiner Hilfe an Umlaufs 
mitteln in Gold und Papier zu sparen. 
Wenn wir den Gebrauch des Schecks empfehlen, so wollen wir nicht an dem 
Mißbrauch vorbeigehen, der heute schon wiederholt mit ihm getrieben wird. Es ist 
ein Mißbrauch, wenn man ihn auf kleine Orte ausschreibt und ihn dann in alle 
Welt, von Norden nach dem Süden und von Osten nach dem Westen Deutschlands 
hinausschickt, nur damit der Aussteller ein paar Tage Zinsen spart, bevor der Scheck 
am Zahlungsorte vorkommt. Notwendig ist vielmehr, daß die Schecks zahlbar ge 
stellt werden an den großen Geldzentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln usw. 
usw. Dadurch werden wir nur dem englischen Beispiele folgen. Sie lesen äuf jedem 
englischen Scheck, der auf eine Provinzbank ausgeschrieben ist, daß er bei dieser 
und bei ihrem Londoner Agenten zahlbar ist. Sie finden aber niemals, daß ein 
auf London ausgestellter Scheck auch in der Provinz und sei es selbst in Großstädten 
wie Liverpool, Manchester usw. zahlbar sei. Solche Sünde gegen den Geldverkehr 
zu begehen, fällt keinem Engländer ein. 
Ferner werden nicht selten Schecks mit dem Datum eines erst später fälligen 
Tages in Umlauf gesetzt; man nimmt mit ihnen eine sog. Nachdatierung vor. Da 
mit macht man den Scheck nicht nur stempelpflichtig, sondern man beraubt ihn auch 
seines Charakters des bei Ausstellung und bei Vorzeigung ohne Fristgewährung 
fälligen Zahlungsmittels. Deshalb muß man auch jenem Mißbrauch energisch ent 
gegentreten. 
Fassen wir alle jene Momente zusammen, dann können wir wohl sagen: Wir 
nützen durch die Einführung und Verbreitung des Scheckverkehrs dem Kontoinhaber 
dadurch, daß er für das Geld, das bei ihm vorher zu Hause zinslos lag, und das er 
nun einem Bankier übergibt, Zinsen bekommt, daß er diese Gelder sicher aufbewahrt 
weiß, und daß er keine Furcht vor Diebstahl und Verlust zu haben braucht; wir 
nützen dem Bankier, dem wir neue große Summen baren Geldes in die Hand geben, 
die ihm die Vermehrung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen; wir nützen der In 
dustrie, dem Gewerbe und dem Handel, weil wir diesen vorher brachgelegene 
Mittel zur Verfügung stellen zur Vergrößerung ihrer Geschäftsbetriebe, und dadurch 
leisten wir unserer Volkswirtschaft einen nicht hoch genug anzuschlagenden Dienst; 
wir nützen endlich unserem Geldwesen, indem wir einen Teil der jetzt notwendigen 
Umlaufsmittel an Geld und Noten ausschalten, und wir verbilligen im Zusammen 
hange damit den in Deutschland herrschenden Zinsfuß. 
Deshalb fordern wir von jedem einzelnen, der mit barem Gelde wirtschaftet, 
von dem Kaufmann, dem Gewerbetreibenden und dem Privatmann, daß er das 
Geld, das er nicht notwendig für den Tagesbedarf gebraucht, nicht nutzlos bei sich 
zu Hause aufbewahrt, sondern es einer Bank oder einem Bankier hingibt, und daß 
er über die Summen, die er zu zahlen hat, mittels Scheck verfügt. Wir fordern 
andererseits von dem Kaufmann und dem Gewerbetreibenden, daß sie der Empfang 
nahme von Schecks nicht widerstreben, sondern das ihrige dazu beitragen, die 
Zahlungen durch Schecks zu verallgemeinern. Durch die Annahme des Schecks 
leisten sie dem Zahlenden noch nicht Quittung; wird der Scheck von dem Bezogenen 
nicht eingelöst, so bleibt dem Inhaber der volle Rechtsanspruch auf Zahlung seitens
	        
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