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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.
muß im richtigen Verhältnisse zu der Gesamtsumme des Nationalvermögens und zu
der Gesamtsumme der Umlaufsmittel stehen. Jedes Übermaß an Banknoten unter
diesen würde den Geldmarkt, ja selbst die ganze Volkswirtschaft in die größte Verwirrung
bringen, und deshalb haben wir das lebhafteste Interesse daran, den Notenumlauf
in seinen natürlichen Schranken zu halten und den Mehrbedarf an Zahlungsmitteln
durch die Ansammlung von Depositen und deren Verwertung im Scheckverkehr zu
ersetzen. Und so gelangen wir zu der natürlichen Forderung, daß wir diesem eine
möglichst große Verbreitung in Deutschland geben, um mit seiner Hilfe an Umlaufs
mitteln in Gold und Papier zu sparen.
Wenn wir den Gebrauch des Schecks empfehlen, so wollen wir nicht an dem
Mißbrauch vorbeigehen, der heute schon wiederholt mit ihm getrieben wird. Es ist
ein Mißbrauch, wenn man ihn auf kleine Orte ausschreibt und ihn dann in alle
Welt, von Norden nach dem Süden und von Osten nach dem Westen Deutschlands
hinausschickt, nur damit der Aussteller ein paar Tage Zinsen spart, bevor der Scheck
am Zahlungsorte vorkommt. Notwendig ist vielmehr, daß die Schecks zahlbar ge
stellt werden an den großen Geldzentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln usw.
usw. Dadurch werden wir nur dem englischen Beispiele folgen. Sie lesen äuf jedem
englischen Scheck, der auf eine Provinzbank ausgeschrieben ist, daß er bei dieser
und bei ihrem Londoner Agenten zahlbar ist. Sie finden aber niemals, daß ein
auf London ausgestellter Scheck auch in der Provinz und sei es selbst in Großstädten
wie Liverpool, Manchester usw. zahlbar sei. Solche Sünde gegen den Geldverkehr
zu begehen, fällt keinem Engländer ein.
Ferner werden nicht selten Schecks mit dem Datum eines erst später fälligen
Tages in Umlauf gesetzt; man nimmt mit ihnen eine sog. Nachdatierung vor. Da
mit macht man den Scheck nicht nur stempelpflichtig, sondern man beraubt ihn auch
seines Charakters des bei Ausstellung und bei Vorzeigung ohne Fristgewährung
fälligen Zahlungsmittels. Deshalb muß man auch jenem Mißbrauch energisch ent
gegentreten.
Fassen wir alle jene Momente zusammen, dann können wir wohl sagen: Wir
nützen durch die Einführung und Verbreitung des Scheckverkehrs dem Kontoinhaber
dadurch, daß er für das Geld, das bei ihm vorher zu Hause zinslos lag, und das er
nun einem Bankier übergibt, Zinsen bekommt, daß er diese Gelder sicher aufbewahrt
weiß, und daß er keine Furcht vor Diebstahl und Verlust zu haben braucht; wir
nützen dem Bankier, dem wir neue große Summen baren Geldes in die Hand geben,
die ihm die Vermehrung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen; wir nützen der In
dustrie, dem Gewerbe und dem Handel, weil wir diesen vorher brachgelegene
Mittel zur Verfügung stellen zur Vergrößerung ihrer Geschäftsbetriebe, und dadurch
leisten wir unserer Volkswirtschaft einen nicht hoch genug anzuschlagenden Dienst;
wir nützen endlich unserem Geldwesen, indem wir einen Teil der jetzt notwendigen
Umlaufsmittel an Geld und Noten ausschalten, und wir verbilligen im Zusammen
hange damit den in Deutschland herrschenden Zinsfuß.
Deshalb fordern wir von jedem einzelnen, der mit barem Gelde wirtschaftet,
von dem Kaufmann, dem Gewerbetreibenden und dem Privatmann, daß er das
Geld, das er nicht notwendig für den Tagesbedarf gebraucht, nicht nutzlos bei sich
zu Hause aufbewahrt, sondern es einer Bank oder einem Bankier hingibt, und daß
er über die Summen, die er zu zahlen hat, mittels Scheck verfügt. Wir fordern
andererseits von dem Kaufmann und dem Gewerbetreibenden, daß sie der Empfang
nahme von Schecks nicht widerstreben, sondern das ihrige dazu beitragen, die
Zahlungen durch Schecks zu verallgemeinern. Durch die Annahme des Schecks
leisten sie dem Zahlenden noch nicht Quittung; wird der Scheck von dem Bezogenen
nicht eingelöst, so bleibt dem Inhaber der volle Rechtsanspruch auf Zahlung seitens