Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

1911  die  Zahl  der  Kontoinhaber  auf  62  466  und  ihr  Guthaben  auf  139,7  Millionen  M,  während
der  Gesamtumsatz  im  Jahre  1911  25117,3  Millionen  M  betrug:  davon  entfielen  auf  Gutschriften ­
  12  581,5  und  auf  Lastschriften  12  535,8  Millionen  M.  Auf  ein  Postscheckkonto  kamen
im  Jahre  1911  durchschnittlich  1425  Gut-  und  Lastschriften  über  443  222  Ji  sowie  ein  Guthaben ­
  von  2997  cU.
(Zusatz  von  G.  M.)

S.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen
vor  der  Reichsgründung.
Vom  Reichsbankdirektorium.
Die  Reichsbank  1876—1900.  Jena,  Kommissionsverlag  von  Gustav  Fischer,  11900].
S.  1—4.
Das  neugegründete  Deutsche  Reich  fand  an  der  Ordnung  des  Münz-,  Papiergeld- ­
  und  Banknotenwesens  eine  ebenso  dringliche  wie  schwierige  Aufgabe  vor.  Die
Nachteile  der  politischen  Zersplitterung  Deutschlands  waren  wohl  auf  keinem  Gebiete ­
  der  gesamten  Volkswirtschaft  so  scharf  hervorgetreten  wie  auf  diesem;  auf
keinem  wirtschaftlichen  Gebiete  stellte  die  politische  Einigung  größere  Vorteile  in
Aussicht.
Während  der  Zollverein  den  größten  Teil  Deutschlands  zu  einer  handelspolitischen ­
  Einheit  in  glücklicher  Weise  zusammengefaßt  hatte,  waren  gleichartige  Bestrebungen ­
  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens  nur  von  bescheidenem  und  auf  dem
Gebiete  des  Bankwesens  überhaupt  von  keinem  Erfolg  gewesen.
Der  am  meisten  beklagte  übelstand  war  die  Vielheit  und  Verschiedenheit  der  in
den  einzelnen  Territorien  geltenden  Münzsysteme  (im  ganzen  sieben)  sowie  das  Fehlen
eines  ausreichenden  und  geordneten  Umlaufs  von  Goldmünzen.  Dieser  letztere
Mangel  hatte  seinen  Grund  in  der  Währungsverfassung.  Alle  deutschen  Staaten,
mit  einziger  Ausnahme  der  Freien  Stadt  Bremen,  deren  Geldsystem  auf  der  Goldwährung ­
  beruhte,  hatten  Silberwährung.  Goldmünzen  befanden  sich  also  nur  in
beschränktem  Umfang  und  mit  schwankendem  Kurse  im  Umlauf.  Infolge  der  allgemeinen ­
  wirtschaftlichen  Entwickelung  war  jedoch  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  vor
der  Errichtung  des  Reichs  das  Bedürfnis  nach  einem  bequemeren  Zahlungsmittel
für  mittlere  und  größere  Beträge  erheblich  gewachsen;  das  Silbergeld  wurde  für
solche  Zahlungen  immer  mehr  als  lästig  und  unbequem  empfunden.
Dieses  Bedürfnis  hatte  zur  Folge,  daß  der  Umlauf  von  papiernen  Geldzeichen, ­
  und  zwar  nicht  nur  von  Staatspapiergeld,  sondern  auch  von  Banknoten
einen  übergroßen  Umfang  annahm.
Zwar  bestand  in  Deutschland  keine  sog.  „Bankfreiheit",  die  Errichtung  von
Notenbanken  durfte  nur  auf  Grund  einer  staatlichen  Konzession  erfolgen;  aber  tatsächlich ­
  wurden,  besonders  in  einer  Anzahl  kleinerer  Staaten,  zahlreiche  Banken  mit
sehr  weitem  oder  gar  unbegrenztem  Recht  der  Notenausgabe  konzessioniert,  die  von
vornherein  darauf  angelegt  waren,  ihren  Geschäftsbetrieb  und  ihre  Notenausgabe
über  das  Gebiet  des  konzessionierenden  Staates  hinaus  auf  die  angrenzenden  deutschen
Territorien  zu  erstrecken.
So  bestanden  vor  der  Gründung  des  Reiches  in  Deutschland  31  Notenbanken,
für  welche  von  den  einzelnen  Staaten  ganz  verschiedenartige  Bestimmungen  getroffen
waren,  und  deren  Statuten  erheblich  voneinander  abwichen.
Eine  große  Anzahl  dieser  Banken  war  bestrebt,  das  Recht  der  Notenausgabe
möglichst  weit  auszunutzen,  also  möglichst  viele  Noten  in  Umlauf  zu  setzen.  Da
erfahrungsgemäß  Noten,  die  auf  kleine  Beträge  lauten,  seltener  zur  Einlösung  an
            
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