Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Läßt  sich  also  der  Satz,  daß  zur  Führung  eines  Krieges  nur  Geld  erforderlich
ist,  gewiß  nicht  aufrecht  erhalten,  so  läßt  sich  aber  ebensowenig  leugnen,  daß  „auch"
Geld  zu  einem  Kriege  erforderlich  ist;  und  dieser  Begriff  „Geld"  muß  sogar  nach
heutigen  Verhältnissen  dahin  ausgedehnt  werden,  daß  noch  mehr  „Kredit"  als  Geld
in  einem  Kriegsfall  erforderlich  ist.
Wo  es  sich  aber  um  Geld  und  Kredit  handelt,  da  wenden  sich  sogleich  alle  Blicke
dem  vielverschrieenen  „Kapital"  und  damit  nach  dem  landläufigen  Begriff  von
„Kapital"  den  Banken  und  den  Kapitalisten  zu,  und  man  wird  sehr  leicht  versucht
sein,  es  als  eine  ganz  selbstverständliche  nationale  Pflicht  der  Banken  und  der  Kapitalisten ­
  anzusehen,  daß  diese  im  Kriegsfalle  das  auch  für  den  größten  und  langwierigsten ­
  Krieg  erforderliche  „Geld"  aus  der  Erde  stampfen.
Sicherlich  wird  es  die  nationale  Pflicht  aller  deutschen  Banken  und  Kapitalisten
sein,  im  Falle,  daß  das  Vaterland  mit  Krieg  überzogen  wird,  ebenso  wie  jeder  andere
in  uneigennütziger  Weise  alles  daranzusetzen,  um  dem  Staate  für  Kriegsausgaben  die
nötigen  Mittel  zu  beschaffen;  sie  werden  sich  glücklich  schätzen  dürfen,  daß  sie  in  gewissen ­
  Momenten,  in  denen  es  darauf  ankommt,  den  Finanzen  über  einen  toten
Punkt  hinwegzuhelfen,  der  Nation  mehr  werden  leisten  können  als  viele  andere.  Aber
es  muß  davor  gewarnt  werden,  die  Reserve,  die  in  dieser  Leistungsfähigkeit  liegt,  zu
überschätzen.
Der  Begriff,  den  sich  die  Allgemeinheit  von  angesammeltem  Kapital  einzelner
oder  von  dem  in  den  großen  Aktienunternehmungen  zusammengeworfenen  Kapital,
ja  überhaupt  vom  „Kapital"  macht,  ist  ein  zu  einer  unrichtigen  Beurteilung  der  uns
beschäftigenden  Frage  sehr  verleitlicher.  —
Es  ist  hier  nicht  der  Platz,  auf  die  Vielgestaltigkeit,  die  schöpferische  und  werbende ­
  Kraft,  den  Segen  oder  Unsegen  des  Kapitals  einzugehen.  Nur  eine  uns  hier
besonders  interessierende  Eigenschaft  des  Kapitals  fei  erwähnt.  Das  Kapital  als
solches  hat  nichts  Persönliches  und  muß  von  den  Personen,  die  über  das  Kapital
verfügen,  die  es  arbeiten  lassen,  und  denen  es  in  den  meisten  Fällen  gar  nicht  gehört,
völlig  getrennt  werden.  Bei  allen  wirtschaftlichen  Unternehmungen,  und  zu  ihnen
gehören  auch  die  Banken,  dient  das  Kapital  vor  allem  dazu,  das  Risiko  des  Unternehmens ­
  zu  tragen.  Wird  eine  neue  Jndustriestätte  geschaffen,  so  verwandelt  das
Kapital,  gleichviel  ob  ein  einzelner  oder  eine  Vielheit  von  Aktionären  es  hergegeben
hat,  sich  alsbald  in  Stein,  Eisen  und  Maschinen.  Es  arbeitet  in  diesem  Unternehmen
zusammen  mit  den  Betriebsleitern  und  den  Handarbeitern.  Wir  wollen  hier  nicht
untersuchen,  wer  von  diesen  drei  Faktoren  am  meisten  zum  Gedeihen  des  Unternehmens ­
  beitragen  kann;  sicher  ist,  daß,  wenn  das  Unternehmen  nicht  rentiert,  das
Kapital,  weil  es  keinen  Ertrag  bringt  oder  ganz  verloren  geht,  zunächst  allein  den
Schaden  davon  hat.  Betriebsleiter  und  Arbeiter  können,  gemeinhin  gesprochen,
wieder  werden,  was  sie  zuvor  waren.  Das  Kapital  hat  in  solchem  Fall,  da  es  keine
Person  ist,  sich  nicht  zu  beklagen,  es  braucht  nicht  bemitleidet  zu  werden;  aber  es  gibt
auch  nichts  Widersinnigeres,  als  wenn  es  ob  seiner  Tätigkeit  —  wie  es  von  vielen,
und  namentlich  auch  von  seiten  der  Arbeitnehmer,  immer  wieder  geschieht,  —  als
eine  ihnen  gegensätzlich  gegenüberstehende  Persönlichkeit  angefeindet  wird.  Die  Betriebsleiter ­
  und  die  Handarbeiter  haben  sehr  häufig  Grund,  mit  den  Erträgnissen
mehr  zufrieden  zu  sein  als  das  Kapital,  und  schließlich  würde  auch  zu  ihrem  Schaden
sich  bald  für  die  Arbeitsstätten  kein  Kapital  mehr  finden  lassen,  wenn  die  für  das
Kapital  übrig  bleibenden  Erträgnisse  kein  Äquivalent  mehr  für  das  Unternehmerrisiko ­
  böten.
Ist  also  das  Kapital  an  und  für  sich  etwas  Unpersönliches,  von  dem  nicht  zu
erwarten  ist,  daß  es  sich  in  Erfüllung  nationaler  Pflichten  seiner  bisherigen  Verwendung ­
  entziehen  und  aus  persönlicher  Uneigennützigkeit  zur  Verfügung  der  Kriegs ­
            
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