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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.
bei Deckung des ersten Geldbedarfs für Kriegszwecke zu erfüllen. Die Banken können
zwar nicht aus ihren eigenen Kapitalmitteln, die auch in Kriegszeiten wirtschaftlichen
Zwecken ihres Landes zu dienen haben, die Kosten eines Krieges bestreiten; aber die
Banken find es, die dem ersten Anlauf zu begegnen und für die Aufrechterhaltung
des Kredites, wenn auch nicht des Staates, so doch ihres Landes zu sorgen haben,
und die Banken sind es, die den sich zu Kriegszeiten ganz anders als in Friedens
zeiten gestaltenden Geldbedarf in die neuen Wege hinüber zu leiten haben.
Und wie sieht es nun im übrigen speziell mit der deutschen wirtschaftlichen
Rüstung für den Kriegsfall aus? Um dem sich sofort nach Ausbruch eines Krieges
geltend machenden Bedarf nach vermehrten Umlaufsmitteln — barem Gelde — zu
begegnen, steht der Regierung zunächst der im Juliusturm in barem Gelde auf
bewahrte Kriegsschatz zur Verfügung. Von vielen Theoretikern wird dieser Kriegs
schatz für eine ganz armselige Summe Geldes gehalten im Vergleich zu den enormen
Kriegskosten, die Deutschland schon während der Dauer weniger Wochen und Monate
aufzuwenden haben wird. Dennoch wird in der Praxis auch diese Reserve ein sehr
willkommener und nicht unbeträchtlicher Faktor zur Neuregulierung des heimischen
Geldmarktes sein. Man muß bedenken, daß Deutschland heute im Gegensatz zu
früher vermöge seiner weitverzweigten und mächtigen einheimischen Industrie und
Produktion alle seine ersten Anschaffungen für Kriegsbedarf — vielleicht mit Aus
nahme der zu schonenden Bestände an Getreide und Vieh — im eigenen Lande
machen kann und wird. Dadurch fließt ein großer Teil der im ersten Anlauf be
nötigten Geldmittel alsbald wieder ins eigene Land zurück, und für diesen ersten
Anlauf bedeutet das bare Geld aus dem Juliusturm schon sehr viel.
Das Hauptreservoir aber, aus dem ein vorübergehend größerer Geldumlauf
entnommen werden kann, bildet die Deutsche Reichsbank. Ihr festes, sich über das
ganze Reich ausdehnendes Gefüge, welches jeden, auch den kleinsten Teil des wieder
zurückströmenden Geldes auffängt und in die Erscheinung bringt, und der große, seit
1872 angesammelte Goldvorrat gestatten der Reichsbank eine im Kriegsfall wesentlich
zu erweiternde Notenausgabe, ohne daß dadurch eine Gefährdung der Reichsmark--
währung in Frage kommen kann.
Auch eine nationale Pflicht aller wird es allerdings im Kriegsfall sein, die
Reichsbank vor einem fühlbaren Goldabfluß nach dem Auslande zu bewahren, wie
er ja z. B. durch das Zurückströmen größerer Mengen deutscher Fonds aus dem
Ausland herbeigeführt werden könnte, wenn diese Fonds nicht willige Aufnahme von
seiten deutscher Kapitalisten finden; diese müssen den Gegenwert durch Verkauf fremd
ländischer Fonds im Auslande beschaffen.
So bedauerlich es im Hinblick aus den Kriegsfall ist, wenn einheimische Renten
zu Friedenszeiten in größeren Mengen ins Ausland fließen, so wenig läßt sich dieses
vermeiden, — ein Korrelat hierzu bildet aber die häufig mit Unrecht angefochtene
Plazierung ausländischer Anleihen in Deutschland, — und übrigens ist zu erwarten,
daß Deutschland auch nn Kriegsfall im Auslande so guten Kredit und so viel Ver
trauen zu seinen Renten behallen wird, daß es sich auch hierbei vor allem um das
Parieren der ersten Angriffe auf den Markt der deutschen Renten handeln wird.
Die der Deutschen Reichsbank innewohnende Elastizität wird für die Neu
regelung des Geldverkehrs im Kriegsfall unser vornehmstes Rüstzeug sein. Aber
auch sie wird ihre Aufgabe nicht erfüllen können, wenn ihr nicht eine „starke" Börse
zur Seite steht, die imstande ist, auch im Kriegsfall große Umsätze für die deutschen
Kapitalisten zu vermitteln und den Uberschuß der vorliegenden Aufträge auf dem
Wege der Arbitrage mit dem Auslande zur Ausführung zu bringen. Es ist daher
nicht minder eine „nationale" Pflicht der Regierung und der gesetzgebenden Fak
toren, für die Wiederherstellung starker deutscher Börsen zu sorgen und nicht zu