318 Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.
staatliche Invalidenversicherung den Angehörigen unseres Standes gewährt. Be
stimmte Zahlen sind von den amtlichen Stellen nicht zu erhalten. Es dürfte jedoch
nach bestmöglicher Berechnung kaum zu hoch gegriffen sein, wenn man annimmt,
daß im Laufe der Jahre etwa 50 Millionen Jt an Beiträgen für die Angehörigen
des Kaufmannsstandes an die staatliche Invalidenversicherung gezahlt worden sind.
Die Gegenleistungen waren aber, soweit dies nach meinen umfangreichen privaten
Erhebungen festzustellen ist, verhältnismäßig sehr geringe.
Was würde nicht eine besondere Pensionskasse mit einem Grundstock von
50 Millionen Jl für unsere Standesangehörigen leisten können? Und wie günstig
würden wir Kaufleute dastehen, wenn es wirklich gelänge, eine besondere staatliche
Pensionskasse unter Abtrennung von der Invalidenversicherung und Auskehrung der
bisherigen Einzahlungen — natürlich unter Abzug der Summen für das bisher
getragene Risiko für die geleisteten Zahlungen und für die Verwaltungskosten — zu
erreichen? Das Ziel ist erstrebenswert; deshalb gllt es, nicht zu ermüden, wenn die
Erreichung auch noch im weiten Felde liegt.
Obgleich nun gewiß die Hoffnung berechtigt erscheint, daß auf die eine oder
andere Weise eine bessere staatliche Pensionsversicherung für die Angehörigen unseres
Standes sowie für alle Privatbeamten erreicht werden wird, so können doch bis
dahin zweifelsohne noch recht viele Jahre vergehen.
Niemand sollte sich deshalb hierauf verlassen und in die Zukunft hineinleben.
Es tut vielmehr jeder Angehörige des Kaufmannsstandes und jeder andere Privat
angestellte das größte Unrecht gegen sich und die Seinigen, wenn er nicht rechtzeitig
eine gute Lebens-, Unfall-, Invaliden- oder Kapitalversicherung abschließt, sofern er
dazu irgendwie in der Lage ist. Das Verabsäumen der Versicherung hat schon
manchen in große Betrübnis, seine Angehörigen aber in bittere Not gestürzt. Je
frühzeitiger eine Versicherung geschlossen wird, desto billiger und vorteilhafter ist sie
natürlich. Zu beachten bleibt dabei auch, daß oft der Gesundheitszustand in späteren
Jahren den Abschluß der gewünschten Versicherung nicht mehr zuläßt.
XIV. Buch- und Zeitungslvesen.
1. Buchgewerbe und Geistesleben.
Von Woldemar Koehler.
K o e h l e r , Das deutsche Buchgewerbe im Dienste der Wissenschaft. Heidelberg,
Karl Winter, [1903/4]- S. 9-11.
Koehler, Positive Theorie des Literaturwertes. Heidelberg, Karl Winter, 1912.
Das Buchgewerbe verhält sich zum Geistesleben wie ein Prisma zum Sonnen
licht. Es ist das empfangende und gebende Prinzip zugleich. Beide stehen im Ver
hältnis wechselseitiger Bedingtheit. Fallen Sonnenstrahlen auf ein Prisma, so
werden sie durch dieses in eine Fülle der lebendigsten Farben zerlegt und verbreitet.
So auch bei den Ausstrahlungen des Geistes, den Ideen. Erst die buchmäßige
Fassung derselben macht sie fruchtbar allerwärts und verleiht ihnen nicht selten ewige
Dauer. So stehen Buchgewerbe und Geistesleben im innigsten Zusammenhang. Das
eine ist ohne das andere nicht denkbar und umgekehrt.
Im Geistesleben spielt der Bildungszweck eine eminent wichtige Rolle. Er
durchdringt und erfüllt es und zieht es größtenteils in seinen Dienst. Denken und
Sein sind eines und dasselbe. Bildung und Menschenwürde sind identische Begriffe.