Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

318 Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen. 
staatliche Invalidenversicherung den Angehörigen unseres Standes gewährt. Be 
stimmte Zahlen sind von den amtlichen Stellen nicht zu erhalten. Es dürfte jedoch 
nach bestmöglicher Berechnung kaum zu hoch gegriffen sein, wenn man annimmt, 
daß im Laufe der Jahre etwa 50 Millionen Jt an Beiträgen für die Angehörigen 
des Kaufmannsstandes an die staatliche Invalidenversicherung gezahlt worden sind. 
Die Gegenleistungen waren aber, soweit dies nach meinen umfangreichen privaten 
Erhebungen festzustellen ist, verhältnismäßig sehr geringe. 
Was würde nicht eine besondere Pensionskasse mit einem Grundstock von 
50 Millionen Jl für unsere Standesangehörigen leisten können? Und wie günstig 
würden wir Kaufleute dastehen, wenn es wirklich gelänge, eine besondere staatliche 
Pensionskasse unter Abtrennung von der Invalidenversicherung und Auskehrung der 
bisherigen Einzahlungen — natürlich unter Abzug der Summen für das bisher 
getragene Risiko für die geleisteten Zahlungen und für die Verwaltungskosten — zu 
erreichen? Das Ziel ist erstrebenswert; deshalb gllt es, nicht zu ermüden, wenn die 
Erreichung auch noch im weiten Felde liegt. 
Obgleich nun gewiß die Hoffnung berechtigt erscheint, daß auf die eine oder 
andere Weise eine bessere staatliche Pensionsversicherung für die Angehörigen unseres 
Standes sowie für alle Privatbeamten erreicht werden wird, so können doch bis 
dahin zweifelsohne noch recht viele Jahre vergehen. 
Niemand sollte sich deshalb hierauf verlassen und in die Zukunft hineinleben. 
Es tut vielmehr jeder Angehörige des Kaufmannsstandes und jeder andere Privat 
angestellte das größte Unrecht gegen sich und die Seinigen, wenn er nicht rechtzeitig 
eine gute Lebens-, Unfall-, Invaliden- oder Kapitalversicherung abschließt, sofern er 
dazu irgendwie in der Lage ist. Das Verabsäumen der Versicherung hat schon 
manchen in große Betrübnis, seine Angehörigen aber in bittere Not gestürzt. Je 
frühzeitiger eine Versicherung geschlossen wird, desto billiger und vorteilhafter ist sie 
natürlich. Zu beachten bleibt dabei auch, daß oft der Gesundheitszustand in späteren 
Jahren den Abschluß der gewünschten Versicherung nicht mehr zuläßt. 
XIV. Buch- und Zeitungslvesen. 
1. Buchgewerbe und Geistesleben. 
Von Woldemar Koehler. 
K o e h l e r , Das deutsche Buchgewerbe im Dienste der Wissenschaft. Heidelberg, 
Karl Winter, [1903/4]- S. 9-11. 
Koehler, Positive Theorie des Literaturwertes. Heidelberg, Karl Winter, 1912. 
Das Buchgewerbe verhält sich zum Geistesleben wie ein Prisma zum Sonnen 
licht. Es ist das empfangende und gebende Prinzip zugleich. Beide stehen im Ver 
hältnis wechselseitiger Bedingtheit. Fallen Sonnenstrahlen auf ein Prisma, so 
werden sie durch dieses in eine Fülle der lebendigsten Farben zerlegt und verbreitet. 
So auch bei den Ausstrahlungen des Geistes, den Ideen. Erst die buchmäßige 
Fassung derselben macht sie fruchtbar allerwärts und verleiht ihnen nicht selten ewige 
Dauer. So stehen Buchgewerbe und Geistesleben im innigsten Zusammenhang. Das 
eine ist ohne das andere nicht denkbar und umgekehrt. 
Im Geistesleben spielt der Bildungszweck eine eminent wichtige Rolle. Er 
durchdringt und erfüllt es und zieht es größtenteils in seinen Dienst. Denken und 
Sein sind eines und dasselbe. Bildung und Menschenwürde sind identische Begriffe.
	        
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