328 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.
Gegenwärtig treten im kaufmännischen Bildungswesen 3 Hauptarten von
Bildungsstätten hervor; ihre Bezeichnung ist so verschiedenartig und willkürlich, daß
der Name keinen Schluß auf die Organisation der Schulen zuläßt. Sie sind am
zweckmäßigsten zu bezeichnen als 1. Handelsfachschulen, 2. Handels
schulen und 3. Handelshochschulen.
1. Die Handelsfachschulen bilden ihre Schüler während der praktischen
Lehre derselben aus. Die Hauptart dieser Schulen bezeichnet man gewöhnlich als
kaufmännifcheFortbildungsschule, obwohl die Bezeichnung irreführend
ist. Bei der Aufnahme wird verlangt, daß die Schüler mindestens ihrer allgemeinen
Schulpflicht genügt haben. Der Besuch dieser Schulen ist entweder auf Grund der
Reichsgewerbeordnung von den Kommunen für alle Kaufmannslehrlinge zur Pflicht
gemacht (Pflichtfortbildungsschule) oder freigestellt (freiwillige Schule). In größeren
Schulanstalten werden gewöhnlich für Schüler mit weitergehender Vorbildung (Ein
jährigenberechtigung) höhere Abteilungen mit erweitertem Lehrziele eingerichtet, die
zuweilen als „höhere Handelsschulen" bezeichnet werden.
Der Schulbesuch erstreckt sich gewöhnlich auf 3 Jahre, bei höheren Abteilungen
auf 1—2 Jahre. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden schwankt; in Preußen
ist als Normalschule diejenige mit 6 Wochenstunden anzusehen. Das Lehrziel ergibt
sich aus der für die Ausübung des kaufmännischen Berufes erforderlichen Fachbildung,
die infolge der weitgehenden Arbeitsteilung in den kaufmännischen Betrieben und der
Veränderungen in der kaufmännischen Lehre nicht mehr wie früher von dem Lehr
herrn vermittelt werden kann. Die Schulen verzichten wegen der geringen Zahl von
Unterrichtsstunden auf die Einführung allgemeinbildender Unterrichtsfächer und
erstreben die Pflege der Allgemeinbildung durch den Fachunterricht. Als Lehrfächer
treten auf: Handelsbetriebslehre, kaufmännischer Briefwechsel, kaufmännisches Rechnen,
Buchführung, Wirtschaftsgeographie, Kurzschrift, Schönschreiben und Maschinen
schreiben, in höheren Abteilungen außerdem fremdsprachlicher Briefwechsel. In neuerer
Zeit ist als Aufgabe dieser Schulen die Erziehung der Schüler zu tüchtigen Staats
bürgern mit Recht allgemein anerkannt worden. So hat die „Bürgerkunde" teilweise
als Unterrichtsfach, teilweise als Unterrichtsprinzip Eingang gefunden. Gefordert
wird ferner die Aufnahme von Leibesübungen in den Lehrplan.
Eine besondere Art der Handelsfachschulen stellen die Lehrlingsschulen
nach sächsischem Muster dar, die gewöhnlich als Handelsschulen bezeichnet
werden: ihnen steht eine Unterrichtszeit von 10—20 Stunden wöchentlich bei drei
jährigem Lehrgänge zur Verfügung. Diese Schulen können einerseits allgemein
bildende Unterrichtsfächer aufnehmen und sich andererseits im Fachunterrichte weitere
Ziele stecken. Als besondere Lehrgegenstände treten außer dem Deutschen 1—2
Fremdsprachen (Sprachlehre und Briefwechsel), Volkswirtschaftslehre u. a. auf. Auch
außerhalb Sachsens hat diese vorbildliche Schulart vielfach Eingang gefunden.
Ergänzt wird der lehrplanmäßige Unterricht in den Handelsfachschulen durch
freiwillige Kurse (Tages- und Abendkurse), die von Fortbildungsschülern,
älteren kaufmännischen Angestellten und Angehörigen anderer Berufe besucht werden.
Im Jahre 1910 bestanden im Deutschen Reiche rund 800 kaufmännische Fort
bildungsschulen mit 88 000 Schülern und 12 000 Schülerinnen.
2. Die zweite Schulgattung, die Handelsschulen, erstrebt die Ausbildung
junger Leute vor deren Eintritt in den kaufmännischen Beruf. Auch hier treten
2 Hauptarten hervor: die Handelsvorschulen und die höheren Handelsschulen.
Die Handelsvorschulen nehmen ihre Schüler aus den Volks- und Mittel
schulen nach vollendeter Schulpflicht auf und stellen zur Bedingung, daß sie dort mit
genügendem oder gutem Zeugnis entlassen sind. Einige Schulen verlangen eine
weitergehende Vorbildung (Einjährigen-Berechtigung oder höhere Mädchenschul