Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

328 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen. 
Gegenwärtig treten im kaufmännischen Bildungswesen 3 Hauptarten von 
Bildungsstätten hervor; ihre Bezeichnung ist so verschiedenartig und willkürlich, daß 
der Name keinen Schluß auf die Organisation der Schulen zuläßt. Sie sind am 
zweckmäßigsten zu bezeichnen als 1. Handelsfachschulen, 2. Handels 
schulen und 3. Handelshochschulen. 
1. Die Handelsfachschulen bilden ihre Schüler während der praktischen 
Lehre derselben aus. Die Hauptart dieser Schulen bezeichnet man gewöhnlich als 
kaufmännifcheFortbildungsschule, obwohl die Bezeichnung irreführend 
ist. Bei der Aufnahme wird verlangt, daß die Schüler mindestens ihrer allgemeinen 
Schulpflicht genügt haben. Der Besuch dieser Schulen ist entweder auf Grund der 
Reichsgewerbeordnung von den Kommunen für alle Kaufmannslehrlinge zur Pflicht 
gemacht (Pflichtfortbildungsschule) oder freigestellt (freiwillige Schule). In größeren 
Schulanstalten werden gewöhnlich für Schüler mit weitergehender Vorbildung (Ein 
jährigenberechtigung) höhere Abteilungen mit erweitertem Lehrziele eingerichtet, die 
zuweilen als „höhere Handelsschulen" bezeichnet werden. 
Der Schulbesuch erstreckt sich gewöhnlich auf 3 Jahre, bei höheren Abteilungen 
auf 1—2 Jahre. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden schwankt; in Preußen 
ist als Normalschule diejenige mit 6 Wochenstunden anzusehen. Das Lehrziel ergibt 
sich aus der für die Ausübung des kaufmännischen Berufes erforderlichen Fachbildung, 
die infolge der weitgehenden Arbeitsteilung in den kaufmännischen Betrieben und der 
Veränderungen in der kaufmännischen Lehre nicht mehr wie früher von dem Lehr 
herrn vermittelt werden kann. Die Schulen verzichten wegen der geringen Zahl von 
Unterrichtsstunden auf die Einführung allgemeinbildender Unterrichtsfächer und 
erstreben die Pflege der Allgemeinbildung durch den Fachunterricht. Als Lehrfächer 
treten auf: Handelsbetriebslehre, kaufmännischer Briefwechsel, kaufmännisches Rechnen, 
Buchführung, Wirtschaftsgeographie, Kurzschrift, Schönschreiben und Maschinen 
schreiben, in höheren Abteilungen außerdem fremdsprachlicher Briefwechsel. In neuerer 
Zeit ist als Aufgabe dieser Schulen die Erziehung der Schüler zu tüchtigen Staats 
bürgern mit Recht allgemein anerkannt worden. So hat die „Bürgerkunde" teilweise 
als Unterrichtsfach, teilweise als Unterrichtsprinzip Eingang gefunden. Gefordert 
wird ferner die Aufnahme von Leibesübungen in den Lehrplan. 
Eine besondere Art der Handelsfachschulen stellen die Lehrlingsschulen 
nach sächsischem Muster dar, die gewöhnlich als Handelsschulen bezeichnet 
werden: ihnen steht eine Unterrichtszeit von 10—20 Stunden wöchentlich bei drei 
jährigem Lehrgänge zur Verfügung. Diese Schulen können einerseits allgemein 
bildende Unterrichtsfächer aufnehmen und sich andererseits im Fachunterrichte weitere 
Ziele stecken. Als besondere Lehrgegenstände treten außer dem Deutschen 1—2 
Fremdsprachen (Sprachlehre und Briefwechsel), Volkswirtschaftslehre u. a. auf. Auch 
außerhalb Sachsens hat diese vorbildliche Schulart vielfach Eingang gefunden. 
Ergänzt wird der lehrplanmäßige Unterricht in den Handelsfachschulen durch 
freiwillige Kurse (Tages- und Abendkurse), die von Fortbildungsschülern, 
älteren kaufmännischen Angestellten und Angehörigen anderer Berufe besucht werden. 
Im Jahre 1910 bestanden im Deutschen Reiche rund 800 kaufmännische Fort 
bildungsschulen mit 88 000 Schülern und 12 000 Schülerinnen. 
2. Die zweite Schulgattung, die Handelsschulen, erstrebt die Ausbildung 
junger Leute vor deren Eintritt in den kaufmännischen Beruf. Auch hier treten 
2 Hauptarten hervor: die Handelsvorschulen und die höheren Handelsschulen. 
Die Handelsvorschulen nehmen ihre Schüler aus den Volks- und Mittel 
schulen nach vollendeter Schulpflicht auf und stellen zur Bedingung, daß sie dort mit 
genügendem oder gutem Zeugnis entlassen sind. Einige Schulen verlangen eine 
weitergehende Vorbildung (Einjährigen-Berechtigung oder höhere Mädchenschul
	        
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