Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

4. Der Deutsche Handelstag. 
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wird, die eben in ihrem bisherigen Beruf nicht weitergekommen sind. Es darf in 
dessen ausgesprochen werden, daß dies im großen und ganzen nicht der Fall ist. 
Einmal hängt das Vertretensein anderer Stände damit zusammen, daß eben nur 
solche Personen für die Sekretärstellungen geeignet sind, die bereits praktische Er 
fahrungen gesammelt und das Leben kennen gelernt haben; sodann tritt es hier noch 
weit mehr als anderwärts hervor, daß minderwertiges Material sich von selbst sehr 
bald verbraucht. Dafür sorgt die ständige Berührung mit dem praktischen Leben, mit 
der Öffentlichkeit, die die Arbeiten der Kammern und damit auch die der Sekretäre 
einer ständigen, oft recht scharfen Kritik unterzieht, und die Tüchtigkeit in der Arbeit, 
die dadurch herangezogen wird, setzt auch moralische Festigkeit voraus. Es spricht 
jedenfalls zugunsten des Standes, daß eine ganze Anzahl von Reichs- und Land 
tagsabgeordneten aus ihm hervorgegangen sind, daß ferner ehemalige Handels 
kammersekretäre in hohen und höchsten Staatsstellungen, in der städtischen und 
sonstigen Verwaltung stehen. So sind z. B. der Präsident des Kaiserlichen 
Statistischen Amts van der Borght,*) der frühere bayerische Kultusminister v. Land 
mann, mehrere Ministerialdirektoren, sowie Dozenten an technischen und sonstigen 
Hochschulen aus diesem Stande hervorgegangen. 
Der freien Entfaltung der Fähigkeiten ist hier der weiteste Spielraum gelassen; 
es gibt keine Schranken der Anciennetät, aber auch keinen Anspruch auf das Amt 
durch Examina, sondern nur derjenige kommt vorwärts und kann sich halten, der tat 
sächlich etwas leistet. Es herrscht, um kaufmännisch zu reden, unbeschränkte Gewerbe 
freiheit, die alle Kräfte zur Entwicklung bringt und allerdings infolgedessen auch den 
schwächeren Elementen das Dasein sauer genug macht. Es liegt in diesem freien 
Wettbewerb ein gut Stück Demokratismus, und von Beamtenhierarchie oder Nepo 
tismus ist nichts zu spüren, da der Befähigungsnachweis jeden Tag von neuem er 
bracht werden muß und die fast in jeder Kammer vertretenen widerstreitenden oder 
wenigstens voneinander unabhängigen Elemente dafür sorgen, daß Mängel aufgedeckt, 
Fehler beleuchtet werden. 
4. Der Deutsche Handelstag. 
Bon Heinrich Soetbeer. 
S o e t b e e r, Der Deutsche Handelstag. In: Deutsche Wirtschaftszeitung. Herausgegeben 
von Apt und Voelcker. 1. Jahrgang. Berlin, R. v. Deckers Verlag, G. Schenck, 1908. 
Sp. 146—149. 
Der Deutsche Handelstag vereinigt sämtliche gesetzlich zur Vertretung von 
Industrie und Handel berufenen Handelskammern, Handels- und Gewerbekammern 
und kaufmännischen Korporationen im Deutschen Reich. 
Rach der Satzung, die in ihrer gegenwärtigen Fassung mit einer durch 
greifenden Neuordnung des Deutschen Handelstags am 9. Januar 1901 beschlossen 
wurde, haben die genannten Körperschaften das Recht, Mitglieder zu werden. 
Außerdem gehören dem Deutschen Handelstag noch einige freie Vereine an. . . . 
Der Name des Deutschen Handelstags hat zu der Meinung Anlaß gegeben, als 
ob dieser als Vertreter nur des Handels und nicht auch der Industrie anzusehen 
sei. Diese Meinung, an deren Verbreitung im Kreise rein industrieller Körperschaften 
gelegentlich ein Interesse betätigt worden ist, muß als durchaus irrig zurückgewiesen 
werden. Das Wesen des Deutschen Handelstags wird durch das Wesen der Handels- 
*) van der Borght ist am 1. April 1912 aus dem Reichsdienste ausgetreten und Direktor 
des Verbandes zum Schutze des deutschen Grundbesitzes und Realkredits geworden. — G. M.
	        
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