Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

4.  Der  Deutsche  Handelstag.

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wird,  die  eben  in  ihrem  bisherigen  Beruf  nicht  weitergekommen  sind.  Es  darf  indessen ­
  ausgesprochen  werden,  daß  dies  im  großen  und  ganzen  nicht  der  Fall  ist.
Einmal  hängt  das  Vertretensein  anderer  Stände  damit  zusammen,  daß  eben  nur
solche  Personen  für  die  Sekretärstellungen  geeignet  sind,  die  bereits  praktische  Erfahrungen ­
  gesammelt  und  das  Leben  kennen  gelernt  haben;  sodann  tritt  es  hier  noch
weit  mehr  als  anderwärts  hervor,  daß  minderwertiges  Material  sich  von  selbst  sehr
bald  verbraucht.  Dafür  sorgt  die  ständige  Berührung  mit  dem  praktischen  Leben,  mit
der  Öffentlichkeit,  die  die  Arbeiten  der  Kammern  und  damit  auch  die  der  Sekretäre
einer  ständigen,  oft  recht  scharfen  Kritik  unterzieht,  und  die  Tüchtigkeit  in  der  Arbeit,
die  dadurch  herangezogen  wird,  setzt  auch  moralische  Festigkeit  voraus.  Es  spricht
jedenfalls  zugunsten  des  Standes,  daß  eine  ganze  Anzahl  von  Reichs-  und  Landtagsabgeordneten ­
  aus  ihm  hervorgegangen  sind,  daß  ferner  ehemalige  Handelskammersekretäre ­
  in  hohen  und  höchsten  Staatsstellungen,  in  der  städtischen  und
sonstigen  Verwaltung  stehen.  So  sind  z.  B.  der  Präsident  des  Kaiserlichen
Statistischen  Amts  van  der  Borght,*)  der  frühere  bayerische  Kultusminister  v.  Landmann, ­
  mehrere  Ministerialdirektoren,  sowie  Dozenten  an  technischen  und  sonstigen
Hochschulen  aus  diesem  Stande  hervorgegangen.
Der  freien  Entfaltung  der  Fähigkeiten  ist  hier  der  weiteste  Spielraum  gelassen;
es  gibt  keine  Schranken  der  Anciennetät,  aber  auch  keinen  Anspruch  auf  das  Amt
durch  Examina,  sondern  nur  derjenige  kommt  vorwärts  und  kann  sich  halten,  der  tatsächlich ­
  etwas  leistet.  Es  herrscht,  um  kaufmännisch  zu  reden,  unbeschränkte  Gewerbefreiheit, ­
  die  alle  Kräfte  zur  Entwicklung  bringt  und  allerdings  infolgedessen  auch  den
schwächeren  Elementen  das  Dasein  sauer  genug  macht.  Es  liegt  in  diesem  freien
Wettbewerb  ein  gut  Stück  Demokratismus,  und  von  Beamtenhierarchie  oder  Nepotismus ­
  ist  nichts  zu  spüren,  da  der  Befähigungsnachweis  jeden  Tag  von  neuem  erbracht ­
  werden  muß  und  die  fast  in  jeder  Kammer  vertretenen  widerstreitenden  oder
wenigstens  voneinander  unabhängigen  Elemente  dafür  sorgen,  daß  Mängel  aufgedeckt,
Fehler  beleuchtet  werden.

4.  Der  Deutsche  Handelstag.
Bon  Heinrich  Soetbeer.
S  o  e  t  b  e  e  r,  Der  Deutsche  Handelstag.  In:  Deutsche  Wirtschaftszeitung.  Herausgegeben
von  Apt  und  Voelcker.  1.  Jahrgang.  Berlin,  R.  v.  Deckers  Verlag,  G.  Schenck,  1908.
Sp.  146—149.
Der  Deutsche  Handelstag  vereinigt  sämtliche  gesetzlich  zur  Vertretung  von
Industrie  und  Handel  berufenen  Handelskammern,  Handels-  und  Gewerbekammern
und  kaufmännischen  Korporationen  im  Deutschen  Reich.
Rach  der  Satzung,  die  in  ihrer  gegenwärtigen  Fassung  mit  einer  durchgreifenden ­
  Neuordnung  des  Deutschen  Handelstags  am  9.  Januar  1901  beschlossen
wurde,  haben  die  genannten  Körperschaften  das  Recht,  Mitglieder  zu  werden.
Außerdem  gehören  dem  Deutschen  Handelstag  noch  einige  freie  Vereine  an.  .  .  .
Der  Name  des  Deutschen  Handelstags  hat  zu  der  Meinung  Anlaß  gegeben,  als
ob  dieser  als  Vertreter  nur  des  Handels  und  nicht  auch  der  Industrie  anzusehen
sei.  Diese  Meinung,  an  deren  Verbreitung  im  Kreise  rein  industrieller  Körperschaften
gelegentlich  ein  Interesse  betätigt  worden  ist,  muß  als  durchaus  irrig  zurückgewiesen
werden.  Das  Wesen  des  Deutschen  Handelstags  wird  durch  das  Wesen  der  Handels-*)

  van  der  Borght  ist  am  1.  April  1912  aus  dem  Reichsdienste  ausgetreten  und  Direktor
des  Verbandes  zum  Schutze  des  deutschen  Grundbesitzes  und  Realkredits  geworden.  —  G.  M.
            
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