Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

414  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung"rc.

ein  geistvoller  Publizist  sich  einmal  über  die  Dichter  der  Gegenwart  ihm  gegenüber
so  geäußert  habe:  „Von  Hause  aus  sind  sie  fast  alle  Sozialisten;  wird  aber  mal  einer
von  einem  betrunkenen  Arbeiter  angerempelt,  so  sattelt  er  seine  politische  Überzeugung
um  und  wird  konservativ."  Ob  man  das  nur  von  modernen  Dichtern  sagen  kann?
Noch  weniger  freilich  werden  diejenigen  gewillt  sein,  treue  Freundschaft  zu
halten,  die  aus  einer  ganz  anderen  Gemütsbewegung  heraus  bewußt  oder  unbewußt
ihr  soziales  Gewissen  entdeckt  haben:  Die  große  Zahl  derer,  die  heute  aus  Furcht
vor  dem  Proletariat  und  seinem  machtvollen  Auftreten  nach  sozialen  Reformen
schreien.  Man  fürchtet  für  alles  und  will  noch  retten,  was  zu  retten  ist  dadurch,  daß
man  großherzig  einen  Teil  preisgibt.
Mehr  Verlaß  scheint  auf  diejenigen  zu  sein,  die  mit  dem  Proletariat  einig  sind
in  ihrem  Widerwillen  gegen  eine  wirtschaftliche  Übermachtstellung  einzelner,  und  die
deshalb  dem  Heerbann  des  Proletariats  ihre  Hilfe  leihen.  Die  Wirtschaftslehrer  des
18.  Jahrhunderts  lehrten,  daß  der  Großbetrieb  nur  in  der  „Treibhauswärme  der
Monopole  und  der  Privilegien"  gedeihen  könne;  die  scharfe  rauhe  Luft  des  Wettbewerbes ­
  werde  dem  Großbetrieb  wenig  günstig  sein.  Wie  gründlich  wurde  diese
Lehre  durch  die  Wirklichkeit  widerlegt!  Statt  eines  Rückgangs  erlebte  man  einen
ungeahnten  Aufschwung  der  Großbetriebe,  wenigstens  für  Handel  und  Industrie.
Sowohl  die  neue  Produktions-  wie  die  neue  Transporttechnik  waren  dem  Großbetrieb ­
  überaus  günstig.  Jede  neue  technische  Erfindung  war  eine  neue  Stütze  für
ein  immer  mächtigeres  Emporwachsen  der  Großbetriebe,  und  gleichzeitig  mit  den
großen  Unternehmungen  nahmen  die  großen  Vermögen  immer  mehr  und  mehr  zu.
Statt  sozialer  Nivellierung  ergab  sich  eine  viel  stärkere  Differenzierung,  wie  das
18.  Jahrhundert  sie  gekannt  hatte.  Das  regte  zum  Widerspruch  an,  umsomehr  als  es
ganz  und  gar  nicht  mit  der  überkommenen  Theorie  in  Einklang  zu  bringen  war.  So
sehen  wir  denn  die  öffentliche  Meinung  angeblich  im  Namen  des  sozialen  Gewissens  den
Arbeitern  besonders  dann  beistehen,  wenn  diese  gegen  wirtschaftlich  besonders  Starke
kämpfen,  gegen  diejenigen,  die  „Herren  im  eigenen  Hause  bleiben  wollen",  die  trotzig
erklären:  „Wir  wollen  nicht  verhandeln".

2.  Aber  Arbeiterschutzgesetzgebung.
Von  Heinrich  Herkner.

Herkner,  Die  Arbeiterfrage.  5.  Aufl.  Berlin,  I.  Guttentag,  1908.  S.  274—280.
Es  gibt  heute  keinen  Kulturstaat  mehr,  in  dem  die  Ordnung  des  Arbeitsverhältnisses, ­
  wie  es  dem  Geiste  der  liberalen  Wirtschaftsordnung  entspräche,  durchaus  dem
Belieben  der  vertragschließenden  Parteien  überlassen  bleibt.  Ein  erheblicher  Teil  des
Vertragsinhaltes  ist  vielmehr,  namentlich  soweit  Kinder  und  Frauen  in  Frage
kommen,  durch  zwingende  Rechtsnormen  ein  für  allemal  festgestellt  worden.  Da  solche
Bestimmungen  früher  zumeist  nur  für  die  Fabrikarbeiter  erlassen  wurden,  pflegte  man
sie  Fabrikgesetzgebung  zu  nennen.  Im  Laufe  der  Zeit  ist  aber  auch  zum  Teil  die
Arbeiterschaft  des  Handwerks,  der  Hausindustrie,  des  Handels  und  Verkehrs  in  das
Bereich  der  Schutzgesetze  einbezogen  worden.  Man  kann  daher  jetzt  von  einer
Arbeiterschutzgesetzgebung  überhaupt  sprechen.  Es  wäre  aber  irrtümlich,  wollte  man
annehmen,  daß  diese  Gesetzgebung  den  Arbeiter  vorzugsweise  nur  gegenüber  dem
Unternehmer  zu  verteidigen  habe,  daß  sie  dem  Arbeiter  nur  Vorteile  oder  „Wohltaten", ­
  dem  Unternehmer  nur  Schaden  brächte.  Nicht  weniger  als  den  Arbeiter
schützt  sie  auch  den  Unternehmer.  Beide  schützt  sie  gegen  die  üblen  Folgen  des  freien
Wettbewerbes.  Sie  verhindert  den  Arbeiter,  im  Konkurrenzkampf  seinen  Mitarbeiter
            
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