Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

418 Dritter Teil. Industrie. IH. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc. 
nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie vorher 14, IS und 
16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder — weiter niemand — fielen 
unter das Gesetz, und es war auch beschränkt aus das Gebiet der Textilindustrie. 
Anhänger und Gegner dieser Maßregel wußten aber, daß die Bedeutung derselben 
nicht liege im Schutz von Frauen und Kindern, — daß diese auf 10 Stunden beschränkt 
würden — sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend er 
wachsene männliche Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar Stunden 
weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist die Arbeit der 
Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher Art konnex, daß eine Ein 
schränkung der einen gar nicht möglich ist ohne Einschränkung der anderen. Die am 
schärfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen 
und Kinder, sondern in den Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit 
der Männer befürchten ließe. 
Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, der 
Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie vernichtet sei, 
daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos geworden sei, daß das Kapital 
auswandern müsse, uni nur die notdürftigste Rentabilität zu erzielen. 
Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über diese 
Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen Jahren: das englische 
Kapital wanderte nicht aus, die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt 
worden; man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen 
lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben 
und hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft machten, — 
daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren als vorher mit 14 oder 
16 Stunden. 
Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für England 
galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich die Bedeutung eines 
internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, daß man sagen kann, der Wider 
schein des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in England hat 
aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet. 
Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit meinen 
eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war Spinnmeister in 
Eisenach; er hat bis Anfang der fünfziger Jahre jeden Tag, den Gott werden ließ, 14, 
15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis abends 
7, bei normalem Geschäftsgang; 16 Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr, bei 
gutem Geschäftsgang, — und zwar ohne Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. 
Ich selbst habe als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner 
um ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war und die 
Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem Vater das Mittags 
brot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagessen, an eine 
Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast ver 
zehrte, um mir dann den Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit 
zu gehen. 
Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als 
ich,*) von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung und Aussehen 
ein Greis; feine weniger robusten Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das 
ist in Deutschland am grünen Holz geschehen; denn die Eisenacher Fabrikherren 
waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, 
wie ich an mir selbst erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des 
*) Abbe selbst maß fast 2 i», war aber sehr hager. sCzapski.j
	        
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