418 Dritter Teil. Industrie. IH. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.
nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie vorher 14, IS und
16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder — weiter niemand — fielen
unter das Gesetz, und es war auch beschränkt aus das Gebiet der Textilindustrie.
Anhänger und Gegner dieser Maßregel wußten aber, daß die Bedeutung derselben
nicht liege im Schutz von Frauen und Kindern, — daß diese auf 10 Stunden beschränkt
würden — sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend er
wachsene männliche Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar Stunden
weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist die Arbeit der
Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher Art konnex, daß eine Ein
schränkung der einen gar nicht möglich ist ohne Einschränkung der anderen. Die am
schärfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen
und Kinder, sondern in den Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit
der Männer befürchten ließe.
Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, der
Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie vernichtet sei,
daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos geworden sei, daß das Kapital
auswandern müsse, uni nur die notdürftigste Rentabilität zu erzielen.
Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über diese
Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen Jahren: das englische
Kapital wanderte nicht aus, die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt
worden; man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen
lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben
und hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft machten, —
daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren als vorher mit 14 oder
16 Stunden.
Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für England
galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich die Bedeutung eines
internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, daß man sagen kann, der Wider
schein des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in England hat
aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet.
Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit meinen
eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war Spinnmeister in
Eisenach; er hat bis Anfang der fünfziger Jahre jeden Tag, den Gott werden ließ, 14,
15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis abends
7, bei normalem Geschäftsgang; 16 Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr, bei
gutem Geschäftsgang, — und zwar ohne Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause.
Ich selbst habe als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner
um ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war und die
Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem Vater das Mittags
brot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagessen, an eine
Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast ver
zehrte, um mir dann den Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit
zu gehen.
Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als
ich,*) von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung und Aussehen
ein Greis; feine weniger robusten Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das
ist in Deutschland am grünen Holz geschehen; denn die Eisenacher Fabrikherren
waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter,
wie ich an mir selbst erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des
*) Abbe selbst maß fast 2 i», war aber sehr hager. sCzapski.j