5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. 421
Bäckereien, Obst- und Fischläden sowie Bahnhofsbuchhandlungen. An welchem Tage
die Ladeninhaber frei geben, bleibt ihrer im Januar zu treffenden und für ein Jahr
alsdann gültigen Abstimmung überlassen.
Das Ladengesetz von 1904 mit seinen Novellen bestimmte den Schluß der
Läden in der Weise, daß, wenn in ihnen einschließlich des Besitzers zwei oder mehr
Personen tätig wären, an vier vollen Arbeitstagen das Geschäft zwischen 6 Uhr
abends und 8 Uhr morgens, an einem Tage von 9 Uhr abends bis 8 Uhr morgens
geschlossen sein müßte. Die Höchstarbeitszeit für die Ladenangestellten beträgt
52 Stunden wöchentlich. Von Sonnabend mittag 1 Uhr bis Montag früh sind, sofern
nicht etwa ein anderer Wochennachmittag als freier bestimmt worden ist, alle Läden
geschlossen, ebenso wie an den übrigen Tagen von 5 Uhr oder 6 Uhr nachmittags
ab fast nichts mehr geöffnet ist.
Es kann kaum überraschen, daß auch eines Tages eine Abordnung der neusee
ländischen Dienstboten beim Ministerpräsidenten erschien und einen gesetzlich freien
Nachmittag verlangte. Es soll Seddon nicht leicht gewesen sein, den Forderungen
der stimmberechtigten Dienstmädchen und Köchinnen Widerstand zu leisten, aber über
seine Versprechungen hinaus haben die Mädchen nicht viel erlangt. Tatsächlich jedoch
genießen sie, wenn auch ohne Gesetz, einen halben freien Tag in der Woche und
sind meistens auch von 7 Uhr abends ab frei.
Auf dem Gebiete der Jugendfürsorge hat sich Australien, wenigstens so
weit als es die Jugendgerichtspflege betrifft, die Einrichtung einiger amerikanischer
Unionsstaaten zum Vorbilde genommen. Aber in bezug auf den eigentlichen Kinder
schutz übertrifft Australien die Vereinigten Staaten enorm, in welchen ja zum Teil
noch ganz barbarische Kinderausbeutung herrscht. Und innerhalb Australiens ist
es wieder Südaustralien, welches das schärfste Kinderschutzgesetz der Welt hat. Seit
1895 darf sich dieser Staat rühmen, eine Mustergesetzgebung eingeführt zu haben.
Elternlose verwahrloste und verbrecherische Kinder werden nicht in Anstalten, sondern
in Familien untergebracht. Der Überwachung dieser Waisen dient ein aus 12 Mit
gliedern bestehender staatlicher Waisenrat, der unter dem Minister des Innern steht
und sein Amt unentgeltlich ausübt.
Es sind zum großen Teil nicht nur humane, sondern auch Gründe der Be
völkerungspolitik, welche den weitgehenden Kinderschutz in Süd-
a u st r a l i e n erklären, und man hat es denn auch erreicht, daß hier die Kinder
sterblichkeit die geringste der ganzen Welt ist.
So glänzend die südaustralischen Erfolge sind, so fraglich ist es aber
auf der anderen Seite, ob, was für einen Staat mit % Million Menschen möglich
ist, sich auch dort durchführen läßt, wo nicht % Million, sondern 62 Millionen
Menschen wohnen.
5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft
vom 17. November 1881.
Von Paul Kaufmann.
Kaufmann, Rede fbeim 28jährigen Jubiläum der Unfall- und der Invalidenver
sicherung in Berlin am 1. Oktober 1910.] In: Das Jubiläum der Unfall- und der Invaliden
versicherung. Bericht über die Feier, herausgegeben vom Festausschuß. Berlin, Behrend & Co.,
1910. S. 60—68.
In der Geburtsstunde des neuen Deutschen Reichs hatte der siegreiche Kaiser
gelobt, daß er und seine Nachfolger an der Kaiserkrone allezeit Mehrer des Reichs
sein würden. Aber nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und
Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.