Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

422  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

In  bedeutungsvoller  Richtung  wurde  dieses  Gelöbnis  erfüllt  durch  die  denkwürdige ­
  Kaiserliche  Botschaft  von  17.  November  1881,  welche  der  Gesetzgebung  zugunsten ­
  der  wirtschaftlich  Schwachen  neue  Bahnen  wies.
Die  durchgreifende  Umgestaltung  der  früheren  wirtschaftlichen  Grundlagen  in
dem  zu  einem  mächtigen  Industriestaat  emporgewachsenen  Deutschland  hatte  zu  einer
neuen  Schichtung  der  Bevölkerung  geführt.  Die  breite  Klasse  der  Lohnarbeiter  war
in  die  Gesellschaftsordnung  eingetreten.  Mit  dieser  Entwicklung  hatte  die  Gesetzgebung ­
  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.  Es  mußten  Mittel  gesucht  werden,  um  für
den  in  seinen  Lebensverhältnissen,  Anschauungen  und  Ansprüchen  neuen  Arbeiterstand ­
  „eine  größere  Sicherheit  und  Ergiebigkeit  des  Beistandes"  gegenüber  den
Fährlichkeiten  des  neuzeitlichen  Erwerbslebens  zu  schaffen.
Hier  setzte  die  Novemberbotschast  ein.  Dieses  unvergeßliche  Werk  des  altehrwürdigen ­
  Kaisers  und  seines  genialen  Kanzlers  verkündete  bisher  kaumgeahnte  Gedanken. ­
  Die  Notleidenden  und  Bedürftigen  sollten  nicht  mehr  länger  dem  Mitgefühl
und  sittlichen  Empfinden  des  einzelnen  oder  der  Armenpflege  überlassen  bleiben.
Auf  freie  Liebestätigkeit  wurde  nicht  verzichtet.  Aber  in  ihr  und  in  der  meist  erst
nach  völligem  Zusammenbruch  eintretenden  Armenpflege  sollte  der  Schutz  der  wirtschaftlich ­
  Schwachen  sich  nicht  mehr  erschöpfen.  Die  Betätigung  der  Nächstenliebe
wurde  zum  ersten  Male  in  der  Weltgeschichte  auch  als  sittliche  Pflicht  der  staatlichen
Gesamtheit  anerkannt.
Man  schuf  in  den  nächsten  Jahren  eine  umfassende  öffentlich-rechtliche  Versicherung ­
  der  Arbeiter  gegen  die  durch  Krankheit,  Unfall,  Erwerbsunfähigkeit  und
Alter  herbeigeführten  Notlagen.  Sie  war  auf  dem  Grundsatz  des  Versicherungszwanges ­
  aufgebaut,  legte  die  Last  auf  breite  Schultern,  glich  Zufälligkeiten  aus  und
eröffnete  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  die  Teilnahme  an  den  Vorteilen  und
Lasten,  aber  auch  an  der  Verwaltung.  Der  Staat  sollte  nicht  mehr,  wie  Fürst
Bismarck  1882  im  Reichstage  gesagt  hat,  der  bisher  Schutzlosen  sich  nur  dann  erinnern, ­
  wenn  Rekruten  zu  stellen  oder  Klassensteuern  zu  zahlen  sind.  Er  wollte  in
Zukunft  auch  an  sie  denken,  wenn  es  gilt,  sie  zu  schützen  und  zu  stützen,  damit  sie
mit  ihren  schwachen  Kräften  auf  der  großen  Heerstraße  des  Lebens  nicht  übergerannt ­
  und  niedergetreten  werden.
Mit  dieser  Gesetzgebung,  die  im  Verein  mit  den  hohen  Verbündeten  Seine
Majestät  Kaiser  Wilhelm  II.  als  ein  teures  Vermächtnis  des  erlauchten  Ahnherrn
tatkräftig  fortführte,  löste  Deutschland  eine  der  höchsten  Aufgaben  des  „auf  den  sittlichen ­
  Fundamenten  des  christlichen  Volkslebens"  stehenden  Gemeinwesens.
Lebhaft  ist  seinerzeit  der  „Sprung  ins  Dunkle"  bekämpft  worden.  Der  über
ragenden  Persönlichkeit  des  Fürsten  Bismarck  sowie  der  unermüdlichen  Schaffenskraft ­
  und  dem  klugen  Sinn  seiner  ausgezeichneten  Mitarbeiter,  unter  welchen
v.  Bötticher,  Bosse,  Bödiker  und  v.  W  o  e  d  t  k  e  an  erster  Stelle  zu  nennen
sind,  war  es  zu  danken,  daß  diese  Widerstände  überwunden  wurden.  Der  Zwang,
so  hieß  es  damals,  fei  in  jeglicher  Form  des  heutigen  Menschen  unwürdig,  namentlich
aber  auf  dem  Gebiete  der  sozialen  Fürsorge  zu  verwerfen.  Er  schwäche  die  eigene
Willenskraft  der  Arbeiter  im  Kampfe  ums  Dasein  und  führe  zum  Staatssozialismus
Wir  haben  es  längst  als  Irrtum  erkannt,  daß  die  Arbeiterschaft,  auch  bei  zweckmäßiger ­
  Versicherungsgelegenheit,  sich  selbsttätig  eine  ausreichende  Fürsorge  in  den
Tagen  der  Not  sicherstellen  würde.  Nur  in  der  Durchführung  des  Versicherungszwanges ­
  konnte  das  Problem  einer  Arbeiterversicherung  im  großen  Stil  gelöst
werden.  Daran  wird  heute  in  Deutschland  kaum  mehr  gezweifelt.  Die  Zwangsversicherung ­
  wird  sogar  von  anderen,  dem  Mittelstände  angehörenden  Gruppen  unserer
Bevölkerung  eifrig  erstrebt.  Nach  langem  Zaudern  hat  auch  das  Ausland  auf  dem
            
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