460 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.
hatte, und der auf dem Totenbette die Parole Amsterdam ausgab, versuchte zu An
fang seiner Regierungszeit eine brandenburgifch-ostindische Kompagnie nach hollän
dischem Muster zu gründen. Der Plan scheiterte an der Unmöglichkeit, 20 000 Reichs-
taler zur Anzahlung für das dänische Tranquebar aufzubringen. Sein Versuch, sich
im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts in Westafrika festzusetzen und gleichzeitig in
Westindien unter irgendwelcher Form bei Franzosen, Engländern oder Dänen seinen
Schiffen und ihrer Ladung Einlaß zu verschaffen, war der Versuch, eine in Branden
burg beheimatete, in enger Beziehung zum Staate stehende Kompagnie am afrikanisch
westindischen Sklavenhandel zu beteiligen. An diesem kurfürstlichen Unternehmen
waren, wie bei dem ostindischen, deutsche Kaufleute nicht beteiligt, sondern kurfürstliche
Beamte, holländische Kapitalisten und die Stadt Emden. In den brandenburgischen
Ländern des 17. Jahrhunderts waren keine Kaufleute vorhanden, deren Gesichtskreis
und Mittel auf das Salzwasser gereicht hätten. Sie wußten zwar „mit ihren Privi
legien denen Littauern und Polen die Beutel zu schneuzen", wollten aber nichts, „bei
der See aventüren", so sagte im Jahre 1684 der welterfahrene Holländer Raule, die
treibende Kraft bei des Kurfürsten afrikanischen Plänen.
Der traurige Ausgang des brandenburgischen Unternehmens zeigt, wie auch
ein willensstarker, zielbewußter Fürst scheitern mußte, da die Zeit nicht reif war.
Handelsstationen haben einen Zweck, wenn ein Kaufmann da ist, der sie nützen kann;
sie können bestehen, wenn eine Macht vorhanden ist, die den Kaufmann und seine
Station draußen mit starker Hand gegen Angriffe bewaffneter Konkurrenten schützen
kann. Beides fehlte dem damaligen Brandenburg-Preußen.
Die Rauleschen Unternehmungen sowie eine ganze Anzahl von überseeischen
Projekten, die den preußischen Königen des 18. Jahrhunderts von Ausländern unter
breitet wurden, waren im Grunde weiter nichts als Versuche holländischer, englischer
oder französischer Untertanen, unter dem Schutze der preußischen Flagge nach Ländern
und Meeren zu handeln, die ihnen unter ihren eigenen Landesflaggen durch Mono
polkompagnien verschlossen waren. Die fremden Unternehmer wollten nur ein
„Oktroi" und den „Pavillon", d. h. einen königlichen Freibrief und das Recht, die
preußische Flagge zu führen. Deutsche Kaufmannsunternehmungen waren es nicht,
wohl aber hätten sie möglicherweise Pionierarbeit für den deutschen Handel leisten
können. Die preußischen Könige waren allen diesen Anerbietungen gegenüber meist
in der Lage des Ohnmächtigen, der möchte, aber nicht kann. Sie hätten die Gelegen
heit gern ergriffen, mit ihrer Flagge auf der See zu erscheinen, das Generaldirek
torium ist immer dafür, der Minister des Auswärtigen aber gibt den Ausschlag durch
Antworten, die, in der Form verschieden, dem Sinne nach stets bedeuten, daß Seine
Majestät ablehnen muß, da Sie „jetziger Zeit die Seepuissancen zu menagiren Ur-
sach haben".
Im schroffen Gegensatze zu weitsichtigen Gedanken und Denkschriften preußischer
Könige und Staatsmänner steht auch jetzt noch das Können und Wollen des preu
ßischen Untertanen. Den klassische» Ausdruck findet sein Philisterstandpunkt in der
Schilderung der Residenzstadt Berlin vom Jahre 1798, wo es im Anschluß an
asiatische Handlungspläne heißt: „Daß ein Einländer auf eine solche Idee hatte ge
raten können, wird derjenige nicht glauben, der den biederen Sinn des Branden
burgers kennt, welcher gemeiniglich lieber auf seinem Boden bleibt". „Hätte man
doch nicht vergessen, daß es unserer Bestimmung gar nicht angemessen ist, nach
höheren Dingen zu trachten, als wozu uns die natürliche Lage, in der wir uns
befinden, auffordert. Betragen wir uns derselben gemäß, so ist unser Glück gemacht,
das wir in einem anderen Weltteile aufzusuchen wohl nicht befugt, noch ange
wiesen sind."