2. Die Entstehung des Zollvereins.
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Durch Vertrag vom 25. August 1831 trat Kurhessen dem Preußisch-Hessischen
Zollverein bei.
Noch wichtiger als diese Tatsachen waren die Bewegungen, welche bezüglich der
Handels- und Zollverhältnisse in süddeutschen Kabinetten im Jahre 1833 sich zeigten.
In Bayern und Württemberg mochten die Regierungen wohl schon länger erkannt
haben, daß der zwischen beiden Staaten bestehende Zollverein wegen seiner be
schränkten Ausdehnung und seiner ungünstigen Grenzen großen Erfolg nicht haben
könne. Auch das finanzielle Resultat ließ zu wünschen, da im Durchschnitt der Jahre
1829—1831 die Zollverwaltungskosten nicht weniger als 44 % der rohen Einnahmen
verschlangen.
Nachdem endlich die hauptsächlichsten Bedenken der Regierungen wie des Volkes
und seiner Vertretungen überwunden waren, kam am 22. März 1833 der Vereins-
vertrag unter sämtlichen beteiligten Regierungen zum Abschluß; nach erholter Zu
stimmung der bayerischen und württembergischen Stände wurde sein Beginn aus den
1. Januar 1834 festgesetzt.
Nun gab es auch für Sachsen wie für die thüringischen Staaten Beweggründe
genug, um sich dem sie auf allen Seiten umgebenden Zollgebiet anzuschließen. Ihr
Beitritt erfolgte, für das erstere am 30. März 1833, für die zweiten am 11. Mai 1833.
Alle diese Beitrittserklärungen kamen ebenfalls am 1. Januar 1834 zur Ausführung.
Nun fehlte aber von jenen Staaten, welche noch außerhalb des Zollvereines
standen, noch Baden, dessen Beitritt dem Zollverein um so erwünschter sein mußte,
als dadurch sein Gebiet eine passende, leicht kontrollierbare Grenze nach Westen er
hielt, während bisher auf der langen, schwer zu bewachenden Grenze gegen Baden
ein sehr ausgedehnter Schleichhandel betrieben wurde. Schließlich wurden auch hier
die Schwierigkeiten beseitigt; der Vertragsabschluß erfolgte am 12. Mai 1835, mit
Wirksamkeit von 1. Januar 1836. Am 10. Dezember 1835 trat Nassau, am 2. Januar
1836 Frankfurt bei.
Aber diese endgültige Vereinigung geschah nicht ohne große Schwierigkeiten
und Selbstverleugnung von seiten der einzelnen Regierungen.
Preußen hatte Bedenken, das Königreich Sachsen in den Zollverband auf
zunehmen, weil die nun freier gestellte Leipziger Messe zunächst der Messe in Naum
burg Abbruch tun mußte, insbesondere aber das so fabrikenreiche Land für die Baum
wollenfabrikanten in Berlin und anderen Orten der Mark und Schlesiens eine gefahr
drohende Konkurrenz eröffnete.
Insbesondere aber herrschten in den süddeutschen Staaten Bayern, Württem
berg und Baden Verkehrs-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse, die von jenen Nord
deutschlands vielfach abwichen. Dort im großen und ganzen in jener Zeit noch
vorwiegend Ackerbau, gegründet auf fruchtbare, mit reichen Gaben der Natur ge
segnete Gebiete, hier vielfach vorherrschend die gewerbliche Industrie; dort eine gewisse
Selbstgenügsamkeit, ein Zehren und Leben von den Erträgnissen des eigenen Bodens,
hier vielfach Zufuhr von außen und deshalb ausgedehnterer Handel.
Zwar fehlte es auch in den süddeutschen Ländern nicht an gewerblicher Tätigkeit.
Allein selbst reich entwickelte Gewerbe hatten zumeist eine andere Organisation als in
Mittel- und Norddeutschland. In Süddeutschland war noch nirgends, wie in Nord
deutschland, volle Gewerbefreiheit eingeführt; es gab hier selbst in Baden, das noch
die bedeutendsten Fabrikunternehmungen aufzuweisen hatte, keinen Landstrich, in dem
die Fabrikation alle Verhältnisse beherrschte, wie sie im Norden Deutschlands, im
Sächsischen Erzgebirge, in der preußischen Rheinprovinz, in der Gegend um Düsseldorf
und Aachen, in der Mark, in Westfalen schon seit langem bestanden. Selbst die viele
Personen beschäftigenden Industrien Süddeutschlands, wie die Töpfereien in Bayern,
die Holzarbeiten im Schwarzwald, hatten alle nicht den Charakter eigentlicher Fabrik-