492 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
Unternehmungen. Die Weberei beschäftigte zwar in Bayern, in Württemberg und
Baden einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung, es wurde wohl Leinwand
exportiert: allein die bei weitem überwiegende Quantität derselben diente dem in
ländischen Verbrauch; der Landmann betrieb die Leineweberei als Nebenbeschäfti
gung. Den Twist bezog man so wohlfeil als möglich aus dem Auslande; ebenso die
Baumwollwaren. Für Süddeutschland waren Italien, die Schweiz, Frankreich wich
tige Absatzgebiete, besonders für seine Agrarprodukte; für Norddeutschland lag der
Schwerpunkt des Exportes in Holland und England. Insbesondere erkannten die
Redner der Opposition in Württemberg zwar die Verkehrsfreiheit unter den deutschen
Staaten als wünschenswert an, jedoch nur, soweit als die materiellen Interessen
Württembergs nicht darunter litten. Der Aktivhandel des Landes, sagte man, sei auf
Frankreich und die Schweiz angewiesen und könne durch den Anschluß an Preußen
nicht viel gewinnen; auch würde die noch junge Industrie Württembergs zu schwer
durch Verbrauchssteuern belastet und der übermächtigen Konkurrenz der preußischen
Rheinprovinz preisgegeben.
Als nun die Frage zu lösen war, ob und in welcher Weise Süddeutschland
mit dem nördlichen Deutschland zu einem gemeinsamen, für alle Länder gleichen Zoll
system sich vereinigen könnte, traten die in den Lebens- und Verkehrsverhältnissen der
beiden Länderkomplexe gelegenen Schwierigkeiten hervor und äußerten sich besonders
nach zwei Seiten hin.
Einmal waren die Objekte der Besteuerung und der Steuersuß ein anderer.
Preußen besteuerte den Wein; Süddeutschland besteuerte den inländischen Wein gar
nicht oder geringer, verzollte dagegen den ausländischen sehr hoch. Dagegen war
hier das Bier stärker besteuert als dort. Man mußte hier ein Ausgleichungsmittel
finden. Zum zweiten hatten die drei süddeutschen Staaten bis dahin im ganzen
einen niedrigeren Tarif für ausländische Industrien, aren gehabt als Preußen in
seinem Zollgesetz von 1818. Das ist erklärlich aus den eben angeführten Verschieden
heiten der beiden Ländergruppen in wirtschaftlicher Beziehung, aus der Tatsache,
daß die süddeutschen Staaten, was die Lebensmittel betraf, wenig vom Ausland
brauchten, daß sie die Fabrikwaren dagegen, mangels großer eigener Unterneh
mungen, gerne billig vom Ausland, vor allem aus dem Elsaß und der Schweiz be
zogen; nur die Weberei, vor allem die künstlich entwickelte württembergische Bauin-
wollweberei bedurfte des Schutzes. Preußen dagegen hatte einen großen steuerfähigen
Handel, eine starke Einfuhr aus England und Holland und hatte andererseits eine
ausgedehnte heimische Industrie zu schützen. So wurden bei den einleitenden Ver
handlungen von den Vertretern der süddeutschen Regierungen mehrfache Anträge auf
Ermäßigung der Zollsätze für Waren, die aus der Schweiz rc. eingingen, beantragt:
Bayern wünschte im Interesse seiner Brauereien das Rohkupfer zur Fertigung der
Braupfannen wohlfeiler eingelassen; besonders aber verlangten Bayern, Sachsen und
Württemberg eine Erniedrigung des Twistzolles von 2 Tlrn., da in ihren Ländern
die Gründe, auf denen die höhere Besteuerung dieses wichtigen Fabrikmaterials in
Preußen beruhte, nicht obwalteten. Da Preußen aber auf diesen Zoll durchaus nicht
verzichten zu können glaubte, so gaben die übrigen Staaten nach und nahmen dann
überhaupt schließlich den erprobten Preußischen Zolltarif mit einigen Tarifherab
setzungen für Woll- und Baumwollwaren, Südfrüchte, Gewürze, Schwefel, Kupfer
und Blei vertrauensvoll an.
Zu diesen materiellen Bedenken kamen noch politische Schwierigkeiten mancher
Art. In Württemberg wie in Bayern und Sachsen war die Stimmung über den
abzuschließenden allgemeinen Zollverein sehr geteilt und aufgeregt. In zahllosen
Adressen, Zeit- und Flugschriften stritt man lebhaft über die Zweckmäßigkeit der
Zollvereine überhaupt, über die Interessen der einzelnen Lander und Stände, über