Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

492 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. 
Unternehmungen. Die Weberei beschäftigte zwar in Bayern, in Württemberg und 
Baden einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung, es wurde wohl Leinwand 
exportiert: allein die bei weitem überwiegende Quantität derselben diente dem in 
ländischen Verbrauch; der Landmann betrieb die Leineweberei als Nebenbeschäfti 
gung. Den Twist bezog man so wohlfeil als möglich aus dem Auslande; ebenso die 
Baumwollwaren. Für Süddeutschland waren Italien, die Schweiz, Frankreich wich 
tige Absatzgebiete, besonders für seine Agrarprodukte; für Norddeutschland lag der 
Schwerpunkt des Exportes in Holland und England. Insbesondere erkannten die 
Redner der Opposition in Württemberg zwar die Verkehrsfreiheit unter den deutschen 
Staaten als wünschenswert an, jedoch nur, soweit als die materiellen Interessen 
Württembergs nicht darunter litten. Der Aktivhandel des Landes, sagte man, sei auf 
Frankreich und die Schweiz angewiesen und könne durch den Anschluß an Preußen 
nicht viel gewinnen; auch würde die noch junge Industrie Württembergs zu schwer 
durch Verbrauchssteuern belastet und der übermächtigen Konkurrenz der preußischen 
Rheinprovinz preisgegeben. 
Als nun die Frage zu lösen war, ob und in welcher Weise Süddeutschland 
mit dem nördlichen Deutschland zu einem gemeinsamen, für alle Länder gleichen Zoll 
system sich vereinigen könnte, traten die in den Lebens- und Verkehrsverhältnissen der 
beiden Länderkomplexe gelegenen Schwierigkeiten hervor und äußerten sich besonders 
nach zwei Seiten hin. 
Einmal waren die Objekte der Besteuerung und der Steuersuß ein anderer. 
Preußen besteuerte den Wein; Süddeutschland besteuerte den inländischen Wein gar 
nicht oder geringer, verzollte dagegen den ausländischen sehr hoch. Dagegen war 
hier das Bier stärker besteuert als dort. Man mußte hier ein Ausgleichungsmittel 
finden. Zum zweiten hatten die drei süddeutschen Staaten bis dahin im ganzen 
einen niedrigeren Tarif für ausländische Industrien, aren gehabt als Preußen in 
seinem Zollgesetz von 1818. Das ist erklärlich aus den eben angeführten Verschieden 
heiten der beiden Ländergruppen in wirtschaftlicher Beziehung, aus der Tatsache, 
daß die süddeutschen Staaten, was die Lebensmittel betraf, wenig vom Ausland 
brauchten, daß sie die Fabrikwaren dagegen, mangels großer eigener Unterneh 
mungen, gerne billig vom Ausland, vor allem aus dem Elsaß und der Schweiz be 
zogen; nur die Weberei, vor allem die künstlich entwickelte württembergische Bauin- 
wollweberei bedurfte des Schutzes. Preußen dagegen hatte einen großen steuerfähigen 
Handel, eine starke Einfuhr aus England und Holland und hatte andererseits eine 
ausgedehnte heimische Industrie zu schützen. So wurden bei den einleitenden Ver 
handlungen von den Vertretern der süddeutschen Regierungen mehrfache Anträge auf 
Ermäßigung der Zollsätze für Waren, die aus der Schweiz rc. eingingen, beantragt: 
Bayern wünschte im Interesse seiner Brauereien das Rohkupfer zur Fertigung der 
Braupfannen wohlfeiler eingelassen; besonders aber verlangten Bayern, Sachsen und 
Württemberg eine Erniedrigung des Twistzolles von 2 Tlrn., da in ihren Ländern 
die Gründe, auf denen die höhere Besteuerung dieses wichtigen Fabrikmaterials in 
Preußen beruhte, nicht obwalteten. Da Preußen aber auf diesen Zoll durchaus nicht 
verzichten zu können glaubte, so gaben die übrigen Staaten nach und nahmen dann 
überhaupt schließlich den erprobten Preußischen Zolltarif mit einigen Tarifherab 
setzungen für Woll- und Baumwollwaren, Südfrüchte, Gewürze, Schwefel, Kupfer 
und Blei vertrauensvoll an. 
Zu diesen materiellen Bedenken kamen noch politische Schwierigkeiten mancher 
Art. In Württemberg wie in Bayern und Sachsen war die Stimmung über den 
abzuschließenden allgemeinen Zollverein sehr geteilt und aufgeregt. In zahllosen 
Adressen, Zeit- und Flugschriften stritt man lebhaft über die Zweckmäßigkeit der 
Zollvereine überhaupt, über die Interessen der einzelnen Lander und Stände, über
	        
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