Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

9. Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Vülow. 309 
So haben auch die Nachfolger von Fürst Bismarck an dem Schutzzoll festge 
halten und ihn entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Forderungen und 
politischen Strömungen gemindert oder verschärft. Dagegen trennten sich in der 
Frage: Autonomer Zoll oder Handelsvertrag? die Wege. Fürst Bismarck glaubte die 
deutschen wirtschaftlichen 'Interessen am besten wahrzunehmen, wenn er unter 
Ausschluß von Handelsverträgen die ausländische Einfuhr mit einem Zoll belegte, 
der ausschließlich den deutschen Forderungen entsprach. Durch die Meistbegünstigungs 
klausel erlangte er für die deutsche Ausfuhr alle die Vorteile, welche die europäische 
Staatengemeinschaftsich gegenseitig zugesichert hatte. Alle diese Verträge liefen aber am 
1. Februar 1892 ab. Die Fortsetzung der Handelspolitik des Fürsten Bismarck, der 1890 
abging, bedeutete demnach Sicherung des inneren Marktes, dagegen Versagung 
jedes Schutzes für die deutsche Ausfuhr im Ausland. Die deutsche Volkswirtschaft 
war aber seit 1880 mächtig erstarkt und drängte nach Ausfuhr. Sie verlangte den 
Abschluß langfristiger Handelsverträge, ein jeder Handelsvertrag aber beruht im 
Ausgleich gegenseitiger Interessen: für die Zollnachlässe, die wir dem Ausland be 
willigen, können wir entsprechende für unsere Ausfuhr fordern. Graf Caprivi, der 
1890 die Führung der Reichspolitik übernahm, verließ die Bahnen der Wirtschafts 
und Handelspolitik des Fürsten Bismarck. Er suchte durch gemeinsam verabredete 
und geschlossene Verträge die Politik des Dreibundes wirtschaftlich zu befestigen, 
anderseits schloß er aber auch mit einer Reihe anderer Staaten langfristige Ver 
träge ab. Unter Mäßigung des deutschen Agrarschutzes gelang es ihm, die deutsche 
Ausfuhr günstiger als unter seinem Vorgänger zu stellen. Unter dieser Handels- 
Vertragspolitik hat sich der deutsche Außenhandel ganz außerordentlich gehoben. 
Deutschland trat in die Reihe der führenden Handelsstaaten ein, nur England blieb 
ihm überlegen, während es in gleichen Maßen wie die Vereinigten Staaten von 
Amerika seinen Außenhandel hob. 
Im Reichstag wurde die Handelspolitik des Grafen Caprivi von den rechts 
stehenden Parteien auf das heftigste bekämpft. Sein Nachfolger Fürst Vülow war 
deshalb vor die Frage gestellt, ob er nach Ablauf der vom Grafen Caprivi ge 
schlossenen Handelsverträge diese Politik beibehalten oder zur autonomen Zollpolitik 
des Fürsten Bismarck zurückgreifen sollte. Er entschied sich für den Abschluß von 
Handelsverträgen. Ehe er jedoch in Unterhandlungen mit den Nachbarstaaten eintrat, 
suchte er durch eine Reform des Zolltarifs seine Waffen bei den Zollverhandlungen 
zu schärfen. Der Deutsche Zolltarif baute sich damals auf dem Preußischen Handels 
und Zolltarif von 1818 auf. Die große innere wirtschaftliche Entwickelung Deutsch 
lands war spurlos an ihm vorübergegangen. Innerhalb dieses langen Zeitraums 
hatte man da eine neue Position eingerückt, dort eine gestrichen. Es war ein durchaus 
ansprechender Gedanke, gemäß unserer Technik und unserer wirtschaftlichen Syste 
matik den Zolltarif von Grund aus neu zu gestalten. Gleichzeitig verband man 
damit eine zollpolitische Maßnahme: die Einstellung von Maximal- und Minimal 
sätzen bei den Getreidezöllen mit der Begründung: die Minimalsätze sollten aus 
schließlich für die Einfuhr aus den vertragsabschließenden Staaten gelten. Nach 
Kämpfen von einer Leidenschaft, wie wir sie in früheren Zeiten nicht kannten, 
wurde im Reichstag in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 1902 der neue 
Zolltarif angenommen. 
Der Zolltarif geht von folgenden Grundsätzen aus: 
1. Rohstoffe und Hilfsstoffe sind zollfrei, wenn sie im Inland überhaupt nicht 
oder nicht in genügender Menge hergestellt werden. 
2. Gewerbliche Erzeugnisse, die zur Ausfuhr weiter verarbeitet werden, (Garne) 
sollen durch den Zoll nicht so verteuert werden, daß ihre Ausfuhrfähigkeit leidet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.