Metadata : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

508  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

altet  ist,  daß  es  sich  vielmehr  um  eine  wachsende  Verflechtung  der  Volkswirtschaften
handelt,  und  daß  das  Wohl  des  Nachbarn  mit  dem  eignen  verträglich  ist.
In  letzter  Linie  hatte  der  deutsch-rufsifche  Handelsvertrag  von  1894  eine  weitreichende ­
  politische  Bedeutung,  wie  überhaupt  die  großen  Ereignisse  auf  dem  Gebiete
der  Handelspolitik  mehr  als  einmal  solche  gehabt  haben.  Ich  erinnere  an  den  berühmten ­
  Handelsvertrag  mit  Napoleon  III.,  durch  welchen  Bismarck  das  „Los  von
Österreich"  einleitete.
Unser  handelspolitisches  Verhältnis  mit  Rußland  streifte  in  der  zweiten  Hälfte
der  achtziger  Jahre  an  den  Zollkrieg  nahe  heran.  Die  Lebensinteressen  und  die
Leidenschaften  beider  Völker  waren  berührt.  Ein  Verhältnis  politischer  Freundschaft
erwies  sich  damit  unvereinbar,  trotz  der  ausgesprochenen  Absicht  eines  Bismarck,  diese
Freundschaft  aufrecht  zu  erhalten.  Jeder  Deutsche,  welcher  in  jener  Zest  Rußland
bereiste,  weiß,  welche  Blüten  damals  der  fremdenfeindliche  Nativismus  trieb.
Jeder,  der  seitdem  Rußland  öfters  besucht  hat,  kann  von  dem  Umschwung
sprechen,  welcher  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  des  Zarenreichs  vollzogen  hat.
Der  Handelsvertrag  bedeutete  die  erste  Niederlage  des  gegen  Europa  gerichteten,  im
Innern  hochreaktionären  Panslawismus.  Er  beseitigte  damit  für  beide  Teile  die  Gefahr ­
  des  unnützesten  aller  Kriege,  wie  uns  von  maßgebender  Stelle,  die  es  wissen
muß,  bestätigt  wurde.  In  diesem  Sinne  war  der  Handelsvertrag  ein  Bedürfnis  der
auswärtigen  Politik  beider  Staaten.

s.  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bülow.
Von  Robert  Wuttke.

W  u  t  t  k  e,  Epochen  der  deutschen  Handelspolitik.  In:  Soziales  Handbuch.  Zusammengestellt ­
  und  herausgegeben  von  Weber.  Hamburg,  Agentur  des  Rauhen  Hauses,  [1907]-S.
  248  ff.
Als  am  1.  Januar  1834  der  Deutsche  Zollverein  in  Kraft  trat,  konnten  die
Männer,  die  dieses  schwere  diplomatische  Werk  zustande  brachten,  nicht  ahnen,  welch
einen  bedeutungsvollen  Schritt  zur  politischen  und  wirtschaftlichen  Einigung  Deutschlands ­
  sie  gemacht  hatten.  Ein  volles  Menschenalter  dauerte  es  noch,  ehe  auf  diesen
Grundlagen  nach  bitteren  Bruderkämpfen  das  Deutsche  Reich  errichtet  werden  konnte.
War  es  so  wirtschaftlich  aus  dem  Zollverein  erwachsen,  so  setzte  es  auch  zunächst
dessen  Handelspolitik  fort.  Seit  Anfang  der  sechziger  Jahre  war  es  der  norddeutschen
Richtung  im  Zollverein  besonders  durch  den  Abschluß  eines  Handelsvertrags  mit
Frankreich  gelungen,  mehr  und  mehr  die  Handelspolitik  freihändlerisch  zu  gestalten.
Erst  nach  der  wirtschaftlichen  Krisis,  dem  sog.  Krach,  die  nach  1873  einsetzte,
begann  sich  ein  Umschwung  geltend  zu  machen.  Es  gelang  dem  Fürsten  Bismarck
nach  langen  Kämpfen  im  Reichstag,  die  Mehrheit  für  eine  Schutzzollpolitik  des
Deutschen  Reiches  zu  gewinnen,  die  1879  mit  der  Annahme  des  Zolltarifes  einsetzte.
Glaubte  man  damals,  es  habe  allein  die  übermächtige  Staatsgewalt  des  Fürsten
Bismarck  die  Schutzzollpolitik  durchgesetzt,  und  sie  werde  mit  seinem  einstigen  Abgänge
ihr  Ende  erreichen,  so  erkennen  wir  heute,  wie  nicht  in  den  äußeren  politischen  Verhältnissen ­
  und  Parteigruppierungen  von  1879  die  Ursachen  des  Überganges  vom
Freihandel  zum  Schutzzoll  lagen,  sondern  in  der  immer  enger  werdenden  Verflechtung
der  einheimischen  Volkswirtschaft  mit  den  Weltmärkten.  Der  Schutzzoll  soll  uns
innerhalb  gewisser  Grenzen  die  Unabhängigkeit  unserer  nationalen  Erzeugung  und
unseres  nationalen  Marktes  sichern.
            
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