510 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
3. Gebrauchsfertige Waren sind mit Zöllen zu belegen; der Zoll soll den
durch die Fabrikation erzielten Wertzuwachs erfassen.
4. Die sog. Finanzzölle auf Petroleum. Wein, Kaffee, Tabak, Kaviar usw. sind
geblieben; bei einigen Artikeln — Tee, Kakao, Schokolade — ist der Zoll ermäßigt
worden.
5. Der Stückzoll für das Vieh ist durch einen Wertzoll ersetzt worden.
Bei Roggen, Weizen, Spelz, Malzgerste und Hafer wurde festgesetzt, daß die
Zollsätze durch vertragsmäßige Abmachungen unter einen gewissen Satz nicht herunter
gehen dürften. Im wesentlichen sind diese Richtlinien bei dem Abschluß der Handels
verträge dann innegehalten worden.
Getreidezollsätze von 1833—1906 in M:
vom Scheffel von 100 Lg brutto
vom 1. März 1906
auto- vertrags-
1833-56 1856-65 1880-85 1885-87 1887-92 1892-1905 nomer mäßiger
Weizen
0,50
0,20
1 —
3 —
5,—
3,50
Zoll
7,50
Zoll
5,50
Roggen
0,50
0,05
1,-
3-
5,—
3,50
1 —
5-
Gerste
0,50
0,05
0,50
1,50
2,25
2-
7,-
—
Malzgerste
—
—
—
—
—
—
—
4,—
Futtergerste
—
—
—
—
—
—
—
1,30
Hafer
0,50
0,05
0,50
1,50
4 —
2,80
7-
5-
Der Zolltarif mußte den allgemeinen Verbrauch höher als früher belasten;
um einen Ausgleich herbeizuführen, waren im Reichstage zwei Anträge gestellt, die
von der Regierung angenommen wurden:
1. Für Rechnung von Kommunen oder Korporationen dürfen vom 1. April 1910
ab Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, des
gleichen auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett nicht erhoben werden. —
Die Annahme dieses Antrages bedeutete einen schwerwiegenden Eingriff in die
Finanzpolitik der deutschen Städte.
2. Der auf den Kopf der Bevölkerung des Deutschen Reiches entfallende Netto
zollertrag von u. a. Roggen, Weizen, Spelz, Rindvieh, Schafen, Schweinen, Fleisch,
Schweinespeck, Mehl soll nach einer besonderen Berechnung zur Erleichterung
der Durchführung einer Witwen- und Waisenversorgung verwendet
werden.
Auf Grund dieses Zolltarifes begann die Reichsregierung in Verhandlungen
1903 mit Rußland und der Schweiz, 1904 mit Italien, Belgien, Österreich-Ungarn,
Rumänien, Serbien einzutreten. Mehrmals drohten die Unterhandlungen zu scheitern,
schließlich gelang es dem großen diplomatischen Geschick des Fürsten Bülow, sie zu
einem Abschluß zu bringen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage war dem Abschluß
von Handelsverträgen nicht günstig. Das Ausland war feindlich und wird feind
licher gegen das Deutsche Reich. Neben der Politik brachte auch der beispiellose Auf
schwung des Außenhandels ein Gefahrmoment mit sich. Man kann es fast als einen
Grundsatz der internationalen Wirtschaftspolitik bezeichnen, das weitere Wachstum
der deutschen Industrie und des deutschen Handels als eine Bedrohung aufzufassen,
gegen die man sich, wo es irgend angeht, schützen müsse. Jeder der einzelnen
vertragsabschließenden Staaten zeigte das Bestreben, die deutsche Einfuhr abzuwehren.
In der Denkschrift, mit der diese Verträge dem Reichstag zur Genehmigung
vorgelegt wurden, hieß es: „Die Verbündeten Regierungen halten an der Auffassung
fest, daß die vertragsmäßige Festlegung der Bedingungen der Warenein- und
ausfuhr unseren wirtschaftlichen Interessen entspricht und deshalb angestrebt