1. Die Römische Reichspost.
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werden, die mittleren bis zu sechs, die kleinsten bis zu zwei (diese waren zweispännig).
Ihre Schnelligkeit kam der der heutigen Eilwagen ziemlich gleich; denn Libanus, der
Freund des Kaisers Julian, rechnet auf den Weg von Konstantinopel bis Antiochia
(150 geographische Meilen) nicht volle sechs Tage. Endlich die Lastwagen führten
schwerere Frachten (bis fünfzehn Zentner) und hatten Ochsenbespannung. Auf Neben
straßen und an Punkten, wo keine regelmäßigen Posteinrichtungen bestanden, mußten
die Ortsbehörden eine Anzahl von Pferden disponibel haben, um außerordenüiche
Beförderungen von Briefen und Personen veranlassen zu können.
Da die Post ausschließlich für Regierungszwecke bestimmt war, wurde sie in der
Regel auch ausschließlich zu Sendungen und Beförderungen von ganz offiziellem
Charakter verwandt. Die Erlaubnis zur Benutzung wurde durch eine besondere Ur
kunde (diplonia) erteilt, auf der die Person des Reisenden, die Art seiner Beför
derung, die Reihe der Stationen, die Dauer der Gültigkeit rc. genau verzeichnet waren.
Außer dem Kaiser konnten nur die höchsten Beamten diese Postscheine ausstellen,
selbst die Statthalter der Provinzen besaßen das Recht dazu nicht zu allen Zeiten. In der
Regel, wie gesagt, wurden sie nur Beamten, besonders Überbringern von Staats
depeschen erteilt, und nur in seltenen Ausnahmen Privatpersonen. Der jüngere
Plinius entschuldigt sich in einem Briese an Trajan, daß er (als Statthalter der klein
asiatischen Provinz Bithynien) sich erlaubt habe, seiner Frau ein Diplom für die
Staatspost zu geben, da diese den Tod ihres Großvaters erfahren hatte und schleunigst
zu ihrer Tante zu reisen wünschte: dies sei das erste Mal, wo er eine Verwendung
der Post anders als in Regierungssachen veranlaßt habe. Natürlich konnten die Kaiser
selbst so viel Diplome erteilen, als ihnen beliebte. Konstantin ruinierte die Post
beinahe durch die von ihm angeordneten kirchlichen Synoden, da er alle dazu
reisenden Geistlichen durch sie befördern ließ.
Die Kosten der Verwaltung der Post lasteten ganz und gar auf den Provinzen
und den Kommunen, und der Druck dieser Last war um so härter und schwerer,
als gar keine Entschädigung stattfand. Einzelne Kaiser ließen zwar Erleichterungen
eintreten, — obwohl man nicht recht weiß, von welcher Art diese waren, — aber
nicht auf die Dauer, noch von gründlicher Wirkung. Fast wie Ironie klingt es,
wenn in einem Kaiserlichen Erlaß die Provinzialen auf den Mist der Zugtiere als
eine Entschädigung angewiesen werden. Die Verwaltung erforderte ein ganzes
Heer von Postbeamten, die subalternen Stellen pflegten mit ausgedienten Soldaten
besetzt zu werden. Mit der Zeit nisteten sich Mißbräuche aller Art ein, Bedrückungen
und Erpressungen, Bestechungen und Unterschleife, und um diese zu verhindern,
wurden außerordentliche Postinspektoren ernannt. Sie sollten kontrollieren, daß
niemand mehr Beförderungsmittel beanspruche, als er berechtigt fei, oder für
längere Zeit, z. B. keinen Wagen erster Klasse, wenn er nur einen zweiter Klasse
fordern dürfe rc.; um sie der Gefahr der Bestechung zu entziehen, gab man ihnen
eine eigene Besoldung; aber dieser Zweck wurde selten erreicht, ja die zur Abhilfe
eingesetzten Beamten verbanden sich häufig mit den Statthaltern und deren Personal,
um die Not der unglücklichen Provinzen noch zu steigern. Es wurde mit Post-
fcheinen ein förmlicher Handel getrieben, Privatpferde widerrechtlich eingespannt,
den Postillionen die Mäntel gewaltsam weggenommen und dergleichen mehr, so
daß selbst in einem Kaiserlichen Erlaß erklärt wird: „Die Provinzen leiden durch
die Postverwaltung in hohem Grade, einzelne bereichern sich auf Kosten der Ge
samtheit, vermögende Leute werden ruiniert, und kaum ist es noch möglich, der
Habsucht der Beamten zu steuern." Hiernach kann man sich nicht wundern, wenn
in den letzten Jahrhunderten des Altertums die Post als eine unerträgliche Landplage
verrufen war. Unter Justinian existierte sie noch im oströmischen Reiche, im
weströmischen Reiche war sie vermutlich damals schon eingegangen.