Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

1.  Die  Römische  Reichspost.

533

werden,  die  mittleren  bis  zu  sechs,  die  kleinsten  bis  zu  zwei  (diese  waren  zweispännig).
Ihre  Schnelligkeit  kam  der  der  heutigen  Eilwagen  ziemlich  gleich;  denn  Libanus,  der
Freund  des  Kaisers  Julian,  rechnet  auf  den  Weg  von  Konstantinopel  bis  Antiochia
(150  geographische  Meilen)  nicht  volle  sechs  Tage.  Endlich  die  Lastwagen  führten
schwerere  Frachten  (bis  fünfzehn  Zentner)  und  hatten  Ochsenbespannung.  Auf  Nebenstraßen ­
  und  an  Punkten,  wo  keine  regelmäßigen  Posteinrichtungen  bestanden,  mußten
die  Ortsbehörden  eine  Anzahl  von  Pferden  disponibel  haben,  um  außerordenüiche
Beförderungen  von  Briefen  und  Personen  veranlassen  zu  können.
Da  die  Post  ausschließlich  für  Regierungszwecke  bestimmt  war,  wurde  sie  in  der
Regel  auch  ausschließlich  zu  Sendungen  und  Beförderungen  von  ganz  offiziellem
Charakter  verwandt.  Die  Erlaubnis  zur  Benutzung  wurde  durch  eine  besondere  Urkunde ­
  (diplonia)  erteilt,  auf  der  die  Person  des  Reisenden,  die  Art  seiner  Beförderung, ­
  die  Reihe  der  Stationen,  die  Dauer  der  Gültigkeit  rc.  genau  verzeichnet  waren.
Außer  dem  Kaiser  konnten  nur  die  höchsten  Beamten  diese  Postscheine  ausstellen,
selbst  die  Statthalter  der  Provinzen  besaßen  das  Recht  dazu  nicht  zu  allen  Zeiten.  In  der
Regel,  wie  gesagt,  wurden  sie  nur  Beamten,  besonders  Überbringern  von  Staatsdepeschen ­
  erteilt,  und  nur  in  seltenen  Ausnahmen  Privatpersonen.  Der  jüngere
Plinius  entschuldigt  sich  in  einem  Briese  an  Trajan,  daß  er  (als  Statthalter  der  kleinasiatischen ­
  Provinz  Bithynien)  sich  erlaubt  habe,  seiner  Frau  ein  Diplom  für  die
Staatspost  zu  geben,  da  diese  den  Tod  ihres  Großvaters  erfahren  hatte  und  schleunigst
zu  ihrer  Tante  zu  reisen  wünschte:  dies  sei  das  erste  Mal,  wo  er  eine  Verwendung
der  Post  anders  als  in  Regierungssachen  veranlaßt  habe.  Natürlich  konnten  die  Kaiser
selbst  so  viel  Diplome  erteilen,  als  ihnen  beliebte.  Konstantin  ruinierte  die  Post
beinahe  durch  die  von  ihm  angeordneten  kirchlichen  Synoden,  da  er  alle  dazu
reisenden  Geistlichen  durch  sie  befördern  ließ.
Die  Kosten  der  Verwaltung  der  Post  lasteten  ganz  und  gar  auf  den  Provinzen
und  den  Kommunen,  und  der  Druck  dieser  Last  war  um  so  härter  und  schwerer,
als  gar  keine  Entschädigung  stattfand.  Einzelne  Kaiser  ließen  zwar  Erleichterungen
eintreten,  —  obwohl  man  nicht  recht  weiß,  von  welcher  Art  diese  waren,  —  aber
nicht  auf  die  Dauer,  noch  von  gründlicher  Wirkung.  Fast  wie  Ironie  klingt  es,
wenn  in  einem  Kaiserlichen  Erlaß  die  Provinzialen  auf  den  Mist  der  Zugtiere  als
eine  Entschädigung  angewiesen  werden.  Die  Verwaltung  erforderte  ein  ganzes
Heer  von  Postbeamten,  die  subalternen  Stellen  pflegten  mit  ausgedienten  Soldaten
besetzt  zu  werden.  Mit  der  Zeit  nisteten  sich  Mißbräuche  aller  Art  ein,  Bedrückungen
und  Erpressungen,  Bestechungen  und  Unterschleife,  und  um  diese  zu  verhindern,
wurden  außerordentliche  Postinspektoren  ernannt.  Sie  sollten  kontrollieren,  daß
niemand  mehr  Beförderungsmittel  beanspruche,  als  er  berechtigt  fei,  oder  für
längere  Zeit,  z.  B.  keinen  Wagen  erster  Klasse,  wenn  er  nur  einen  zweiter  Klasse
fordern  dürfe  rc.;  um  sie  der  Gefahr  der  Bestechung  zu  entziehen,  gab  man  ihnen
eine  eigene  Besoldung;  aber  dieser  Zweck  wurde  selten  erreicht,  ja  die  zur  Abhilfe
eingesetzten  Beamten  verbanden  sich  häufig  mit  den  Statthaltern  und  deren  Personal,
um  die  Not  der  unglücklichen  Provinzen  noch  zu  steigern.  Es  wurde  mit  Postfcheinen
  ein  förmlicher  Handel  getrieben,  Privatpferde  widerrechtlich  eingespannt,
den  Postillionen  die  Mäntel  gewaltsam  weggenommen  und  dergleichen  mehr,  so
daß  selbst  in  einem  Kaiserlichen  Erlaß  erklärt  wird:  „Die  Provinzen  leiden  durch
die  Postverwaltung  in  hohem  Grade,  einzelne  bereichern  sich  auf  Kosten  der  Gesamtheit, ­
  vermögende  Leute  werden  ruiniert,  und  kaum  ist  es  noch  möglich,  der
Habsucht  der  Beamten  zu  steuern."  Hiernach  kann  man  sich  nicht  wundern,  wenn
in  den  letzten  Jahrhunderten  des  Altertums  die  Post  als  eine  unerträgliche  Landplage
verrufen  war.  Unter  Justinian  existierte  sie  noch  im  oströmischen  Reiche,  im
weströmischen  Reiche  war  sie  vermutlich  damals  schon  eingegangen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.