Full text : Neuere Zeit (Abt. 2)

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Das „„Kredit“system wurde allmählich von der Regierung
 aufgegeben, aber das Auktionssystem wurde noch jahrzehntelang
 beibehalten. 1847 verkaufte die Regierung noch
große Gebiete für 1,25 Dollar pro Morgen, nominell an
Ansiedler, tatsächlich aber an kapitalistische Spekulanten.
Mehr als zwei Millionen Morgen sind lange Zeit hindurch
alljährlich verkauft worden. Die Kommission für Staatsland
enthüllte 1847 in einem Bericht, wie der größte Teil der
Ländereien von Kapitalisten aufgekauft wurde. Es wurde
der Fall aus dem Bezirk Milwaukee angeführt, wo bis 1847,
obwohl 6441 Landverkäufe vollzogen worden waren, doch
nur vierzig tatsächliche Ansiedler vorhanden waren. „Dies
beweist deutlich,‘ betont die Kommission, „daß diejenigen,
die das Land als Ansiedler erworben haben, entweder
Werkzeuge der Spekulanten sind, um diesen die besten
Ländereien zu sichern, .... oder die Erwerbung ist lediglich
 eine Spekulation auf den Wiederverkauf?).“
Die Politik, ungeheure Terrains an Gesellschaften zu
geben, wurde zum Vorteil der Kanal- und Eisenbahngesellschaften
 wieder aufgenommen. Die erste Eisenbahngesellschaft,
 welcher der Kongreß Terrain bewilligte, war die
Illinois-Central-Gesellschaft, 1850. Sie bekam 2 595 053
Morgen in Illinois geschenkt. Wirkliche Ansiedler mußten
der Gesellschaft 5—15 Dollar pro Morgen bezahlen.
Große Areale, welche die Regierung von den Indianerstämmen
 gekauft hatte, gingen plötzlich durch Regierungserlaß
 in den Besitz von Kanal- oder Eisenbahngesellschaften
 über. Aus Kongreßakten vom Jahre 1840
(Senate Document No. 616) ging hervor, daß seit der
Begründung der Bundesregierung bis 1839 die Indianerstämme
 der Regierung insgesamt 442 866 370 Morgen abgetreten
 hätten. Die Indianerstämme wurden durch anderweitige
 Landüberweisungen, sowie mit Geld oder Waren
bezahlt. Für diese 442 866 370 Morgen bekamen sie im Austausch
 Land im Werte von 53 757 400 Dollar und Geld und
Waren im Betrage von 31 333 403 Dollar.

1) Reports of Kommittees, First Session, Thirtieth Congress, 1847—1848,
Bd. 3, No. 732, 5. 6.
            
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