2. Staats- ober Privatbahnsystem?
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durchaus Unbefriedigendes. Sie wählen in der Regel, namentlich im Beginne des
Eisenbahnbaus, nur die besten oder am leichtesten zu bauenden Linien aus, während
die unrentablen Linien ungebaut bleiben oder später dem Staate zur Last fallen.
Dies ergebe auch ein zersplittertes Netz, mit seinen ungünstigen Folgen für das Land
wie für die Verwaltung der Bahnen selbst. Der Staatsbahnbau verbürge demgegen
über eine vollständige und systematische Netzesbildung, zumal die Überschüsse der
guten, ertragreichen Linien die Ausfälle der minder rentablen oder Defizitlinien,
wenn in der Hand des Staats vereint, decken.
Dieser Einwand gegen Privatbahnen trifft ersichtlich nur bei einem mangelhaften
Konzessionswesen zu, wenn planmäßige Konzessionierung und die angemessene Kom
bination der Haupt- und Nebenlinien in je ein einheitliches konzessioniertes Netz ver
säumt wird. Übrigens hat der Staat auch andere Mittel, die Überschüsse der großen
Hauptlinien dem Bau der schwachen Nebenlinien beim Privatbahnsystem gleichfalls
zuzuwenden: Ausbedingung eines Anteils am Reinerträge oder entsprechende Spezial
besteuerung der rentierenden Hauptbahnen, um dadurch die Mittel zur Subven
tionierung der Nebenbahnen zu erlangen.
Dem Staatsbahnsystem schreiben andererseits feine Gegner ebenfalls feine un
günstige Seite in bezug auf den vorliegenden Punkt zu. Da bei Feststellung des
Netzes seitens der Regierung und resp. Volksvertretung andere Momente mitent
scheiden, z. B. Rücksicht auf die Staatsfinanzen oder politische Rücksichten, wie
mechanisch-gleichmäßige Bedachtnahme auf alle Landesteile, um keine Klage wegen
Zurücksetzung hervorzurufen, oder Erfüllung von Anforderungen anläßlich der
Wahlen rc., so entsteht die Gefahr, das Bahnnetz entweder zu wenig zu entwickeln
oder es übermäßig auszudehnen. Obschon für beide Fälle Erfahrungen vorliegen
(auch in Deutschland), so ist doch auch hierin kein dem Staatsbahnwesen notwendig
anklebender Mangel zu erblicken. Eine weise Verwaltung kann denselben vermeiden.
2. Zeitliche Entwicklung des Bahnnetzes. Der Privatbahnbau
hänge weit mehr als der Staatsbahnbau von der jeweiligen Lage des Geldmarktes
ab und komme in größerem Umfange nur periodisch in Spekulationszeiten in Gang,
wie die verschiedenen Eisenbahnmanien beweisen. Daher entwickle sich das Privat
netz nur sprungweise; bald stocke der Bau, selbst guter Strecken, bald werden durch
den Einfluß von Privatinteressen unwichtige Routen vorzeitig gebaut, bald zeige sich
eine wahre Bauwut mit der für die Volkswirtschaft so schädlichen Folge der plötzlichen
Deplazierung großer Kapitalien, die überdies zum Teile schlecht angelegt würden.
Der Staat könne den Bau viel gleichmäßiger im Gang halten.
Auch diese Fehler lassen sich beim Privatbahnsystem verhindern: durch plan
mäßige, wohlgeleitete Konzessionierung, welche je nach Umständen anregt oder zurück
hält und sich Privatinteressen nicht zugänglich erweist. Die tatsächlichen Vorkommnisse
der Eisenbahngeschichte, aus welchen obiger Einwurf abgeleitet ist, wirken zudem als
gute Lehren für die Zukunft, und die unleugbare größere Abhängigkeit der Privat
bahnen von den Wechselfällen des Geldmarkts und der Spekulation (die auch nur im
allgemeinen und nicht bezüglich großer wohlfundierter Gesellschaften gilt) ist kein
ausschlaggebender Umstand; nichts hindert übrigens den Staat, den Privatbahnen
eventuell zeitweilig durch Intervention mit seinem Kredite zu Hilfe zu kommen.
3. Kapitalbeschaffung. Bezüglich dieser wird gegen Privatbahnen
zweierlei angeführt. Einerseits, daß dieselbe zu unlautern Börsenmanövern und zur
Nahrung der Agiotage Gelegenheit gebe, deren Quelle man durch das Staatsbahn
system verstopfe. Jedermann wird die bezüglichen Ausschreitungen, die im Laufe der
Eisenbahngeschichte in verschiedenen Ländern vorkamen, verurteilen, allein es dürfte
schwer sein, dem Staate die Fähigkeit abzusprechen, auch anderweittge Vorbeugungs
maßregeln (entsprechendes Aktiengesetz, Staatsaufsicht) zu treffen, welche wenigstens