Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Fünfter  Teil.  Verkehr.  HI.  Eisenbahnen.

geführt  werden  sollte  und  die  Genehmigung  der  Kammern  erhielt.  Im  Mai  1843
wurde  die  Strecke  Heidelberg—Karlsruhe  eröffnet.  Die  Main-Neckar-Bahn  samt  der
Mannheim-Friedrichsfelder  Seitenbahn  wurde  am  1.  August  1846  eröffnet;  in  derselben ­
  Zeit  Mannheim—Freiburg  und  weiter  bis  Basel.
In  Württemberg  erstattete  die  im  Jahre  1830  niedergesetzte  Kgl.  Kommission ­
  im  Jahre  1834  ihr  Gutachten  zugunsten  einer  Eisenbahn  behufs  Verbindung
des  Neckars  mit  der  Donau  und  dem  Bodensee.  In  den  Etat  für  1836—1839  stellte
die  Regierung  „als  vorläufigen  Fonds  zur  Förderung  und  Unterstützung  der  Eisenbahnunternehmungen" ­
  die  Summe  von  100  000  Gulden  ein.  Die  Regierung  enthielt
sich  einer  sonstigen  Äußerung,  und  die  Finanzkommission  der  Abgeordnetenkammer
sagte  in  ihrem  Berichte  darüber,  daß  „sich  kaum  schon  werde  bestimmen  lassen,  worin
die  Förderung  und  Unterstützung  der  Eisenbahnunternehmungen  durch  den  Staat  bestehen ­
  soll".  Es  hatten  sich  in  Stuttgart  und  Ulm  Gesellschaften  zum  Bau  von  Eisenbahnen ­
  gebildet,  sich  zu  einer  einzigen  verbunden,  dann  aber  (1838)  aufgelöst,  weil  die
erforderlichen  Baukosten  weit  über  die  ursprünglichen  Voranschläge  hinausgingen.
Am  22.  Februar  1839  erstattete  die  Regierung  den  Kammern  Bericht  über  die  Vorarbeiten. ­
  Hier  scheute  man  sich  aber  vor  den  großen  Baukosten.  Bezeichnend  ist  das
Projekt  des  württembergischen  Ingenieurs  Karl  Etzel,  welcher,  (1839)  vom  Bau  der
Paris-Versailler  Bahn  eben  zurückgekehrt,  wegen  der  zu  hohen  Kosten  einer  Dampfbahn ­
  für  Württemberg  Pferdebahnen  empfahl.
Darüber  vergingen  mehrere  Jahre.  Am  25.  Februar  1842  drückten  in  einer
gemeinsamen  Adresse  die  beiden  Kammern  der  Regierung  das  Bedürfnis  aus,  daß
man  sich  endlich  für  oder  gegen  den  Bau  von  Eisenbahnen  in  Württemberg  aussprechen ­
  müsse.  Darauf  legte  die  Regierung  einen  Gesetzentwurf  vor,  welcher  für  die
Finanzperiode  1842-—1845  die  Summe  von  3  Millionen  Gulden  verlangte.  Mit  58
gegen  26  Stimmen  bewilligte  die  Kammer  der  Abgeordneten  1843  diese  Summe,
bald  darauf  die  Kammer  der  Standesherren.  Das  Gesetz  vom  18.  April  1843  bestimmte, ­
  daß  auf  Staatskosten  die  Haupteisenbahnen  erbaut  werden,  die  Zweigeisenbahnen ­
  dagegen  an  private  Unternehmungen  mit  staatlicher  Zinsgarantie  überlassen
werden  sollten.
Jedoch  immer  noch  scheute  man  die  Kosten  und  die  daraus  erwachsende  Schuldenlast ­
  für  den  Staat;  so  schloß  im  Jahre  1844  die  Regierung  einen  Vertrag  mit  dem
Berliner  Bankhause  F.  Mart.  Magnus,  demzufolge  dieses  den  Bau  und  Betrieb  der
württembergischen  Eisenbahnen  übernehmen  sollte.  Zu  dem  erforderlichen  Aktienkapital ­
  von  42  Millionen  Gulden  sollte  der  Staat  ein  Viertel  aufbringen,  das  an  der
Rente  nur  in  zweiter  Linie  teilzunehmen  hätte.  Doch  versagte  der  König  Wilhelm
seine  Zustimmung,  um  am  Staatsbahnbau  festzuhalten.
Die  Vorarbeiten  der  Regierung  für  ein  Staatsbahnnetz  fanden  ihren  Abschluß
in  der  Vorlage  an  den  Landtag  vom  15.  Februar  1845,  die  am  2.  August  1845
angenommen  wurde.  Erst  am  29.  Juni  1850  wurde  die  (251  llm  lange)  Eisenbahn
Heilbronn—Stuttgart-  Ulm—Bodensee  eröffnet.  Auch  die  Zweigbahnen  (Gesetz  vom
17.  November  1858)  wurden  dann  vom  Staate  gebaut  und  betrieben,  bis  auf  einzelne
kleine  Ausnahmen.
In  Bayern  war  die  erste  Eisenbahn  auf  deutschem  Boden  gebaut  worden,  die
kleine  Bahn  von  Nürnberg  nach  Fürth  (6  Um).  Wie  diese  erste,  wurde  auch  die
folgende  (von  München  nach  Augsburg,  37  llm)  durch  eine  Aktiengesellschaft  1837
bis  1840  erbaut.  Sie  wurde  1844  vom  Staate  erworben  und  in  staatlichen  Betrieb
genommen.  Dann  hielt  man  ein  Jahrzehnt  lang  in  Bayern  rechts  des  Rheins  am
Staatsbahnprinzip  fest.  Jedoch  bereits  1856  wieder  erscheint  ein  Aktienunternehmen
(Bayerische  Ostbahnen),  welches  1875  in  das  Staatseigentum  übergeht.
            
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