7. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung. 555
schüft dazu benutzt werden sollte, die andern Staatsbahnsysteme, wie sie sich nun
abzurunden begannen, wenigstens zu einer vernünftigen Finanz- und Tarifpolitik
zu zwingen.
Allein ehe er dieses in seinen nächsten Zielen partikularen Weges völlig zog,
suchte er noch ein letztes Mal, vom Februar bis zum Mai 1879, die Sympathieen
des Bundesrates für ein Reichsgesetz zur Regelung des Gütertarifwesens, einen
Reichseisenbahnrat und ein Eisenbahnverwaltungsgericht des Reiches zu gewinnen.
Vergebens.
Darauf ging er rücksichtslos von preußischer Seite aus vor. Schon hatten
Minister, die sich seinen neuen Anschauungen nicht ganz anzubequemen vermochten,
Camphausen, Achenbach, weichen müssen; und bereits im März 1878 hatte der
Eisenbahnminister Maybach, bald der tatkräftige Meister der preußischen Verstaatlichung,
sein Amt übernommen. Jetzt wurde keinen Augenblick mehr gesäumt.
Im Jahre 1875 waren 44% % der Kllometerlänge der damaligen preußischen Eisenbahnen
in Privatverwaltung gewesen; und anfangs April 1879 gehörte mehr als
die Hälfte des preußischen Eisenbahnnetzes dem Privatbahnsystem an. Schon 1883
auf 1884 aber war Preußen im staatlichen Besitze der wichtigsten Linien in allen
seinen Provinzen, und bis Ende Februar 1885 waren zwanzig Vollbahnen mit
7859 Ion Schienenlänge durch Ankauf für etwas über 800 Millionen Ji verstaatlicht.
Schon griffen nunmehr die preußischen Staatsbahnen allenthalben über die politischen
Grenzen des Staates hinaus: in Wahrheit war Preußen auf dem Wege, sich
mindestens alle großen Linien und damit die verkehrspolitische Beherrschung zunächst
Norddeutschlands zu sichern.
7. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung.
Von Walter L o tz.
L o tz, Verkehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900 (fortgeführt bis zur Gegenwart).
Sechs volkstümliche Vorträge. 3. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1910. S. 42—46.
Norddeutschland wird von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung gegenwärtig
eisenbahnpolitisch durchaus beherrscht. Auch für diejenigen Maßnahmen, durch
welche die Interessen außerpreußischer norddeutscher Gebiete, Hamburgs, Bremens,
der thüringischen Staaten usw. berührt werden, ist die preußische Staatsbahnverwaltung
nicht den Volksvertretungen dieser Gebiete, sondern nur dem preußischen
Landtage Rechenschaft schuldig. Auch die Überschüsse, welche das außerpreußische
Norddeutschland den Bahnen Preußens verdienen hilft, fließen lediglich der preußischen
Staatskasse zu. Für die norddeutschen Gebiete — vielleicht mit Ausnahme von
Mecklenburg und Oldenburg — ist der Erfolg der gegenwärtigen Lösung der Verstaatlichungsfrage:
weniger Einfluß und weniger Finanzvorteil, als wenn das
Reichseisenbahnprojekt verwirklicht worden wäre.
Ein Ereignis von einer Bedeutung, die kaum überschätzt werden kann, war
die Herbeiführung einer Eisenbahngemeinschaft, die seit dem 1. April 1897 Preußen
und Hessen-Darmstadt umfaßt. In den gemeinschaftlichen Betrieb wurden die vormalige
Hessische Ludwigsbahn, die oberhessischen Eisenbahnen und die hessischen
staatlichen Nebenbahnen einbezogen. Hessen wurde bei dem Abkommen von Preußen
vorteilhaft bedacht. Indessen der Finanzvorteil und der Einfluß des hessischen Staates
wäre vielleicht, wenn es seiner Zeit zur Verwirklichung des Reichseisenbahnprojekts
gekommen wäre, wohl ebensosehr zu wahren gewesen. Unwillkürlich erinnerten
Kenner der Geschichte des Deutschen Zollvereins anläßlich des preußisch-hessischen
Eisenbahnabkommens daran, daß der allgemeinen deutschen Zolleinigung zunächst