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Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.
1828 eine preußisch-hessische Zollgemeinschast vorausgegangen ist. Man konnte hierzu
die Bemerkung fügen, daß das Schwergewicht der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft
innerhalb Deutschlands ein viel größeres fein werde als das der einst
zwischen Preußen und Hessen vollzogenen Zolleinigung. Preußen beherrscht nunmehr
nicht nur ganz Norddeutschland in allen wichtigen Durchgangslinien, sondern es erobert
sich auch den Weg zum Einfluß in Südwestdeutschland. Dadurch, daß die Main-Neckar-Bahn,
welche Preußen, Hessen und Baden gemeinsam gehört, in die preußischhessische
Verwaltung am 1. Oktober 1902 einbezogen wurde, ist dieser Einfluß vergrößert
worden. Gleichartige Grundsätze der Eisenbahnpolitik können nunmehr von
Elsaß-Lothringen an, woselbst die preußischen Einflüsse eisenbahnpolitisch in letzter
Linie sehr maßgebend geltend gemacht werden können, bis nach Ostpreußen in Wirksamkeit
treten. Jedenfalls war die Möglichkeit, daß die preußisch-hessische Gemeinschaft
Zuwachs durch Anschluß anderer bisher unabhängiger Eisenbahnsysteme
empfängt, keineswegs ausgeschlossen.
Unabhängig waren bis 1905 die Staatseisenbahnsysteme von Sachsen, Bayern,
Württemberg, Baden, sowie die pfälzischen Privatbahnen geblieben. Eine Eisenbahnpolitik
jedoch, die im Durchgangsverkehr von der preußischen abwiche, kann
zurzeit keines dieser Eisenbahnsysteme durchführen. Die Eisenbahnrente, welche der
Landeskasse zufließt, ist in den selbständig gebliebenen Staatseisenbahnsystemen —
besonders in Süddeutschland — erheblich geringer, als wenn das Reichseisenbahnprojekt
durchgeführt worden wäre. Der Einfluß der vom preußischen System unabhängigen
Staatsbahnverwaltungen ist in Fragen der Beamtenernennung und in
allen Fragen des Binnenverkehrs — nicht dagegen im gleichem Maße in Fragen
des Fernverkehrs — zurzeit größer, als wenn es zur Verwirklichung des Reichseisenbahnprojekts
gekommen wäre. Wenn freilich Preußen einmal den Einfluß,
den es von Ostpreußen bis Elsaß-Lothringen geltend machen kann, zur Ablenkung
oder erheblichen Erschwerung des auf Süddeutschland bisher entfallenden Durchgangsverkehrs
benutzen würde, so könnten die finanziellen Grundlagen der Unabhängigkeit
der süddeutschen Staatsbahnsysteme ernstlich gefährdet erscheinen.
Durch das Zustandekommen der preußisch-hessischen Gemeinschaft war es Bayern
unmöglich gemacht worden, etwa einen gesonderten Zusammenschluß des rechtsrheinischen
bayerischen, des hessischen und des pfälzischen Netzes zu bewirken. Als am
1. Januar 1909 die pfälzischen Bahnen, die für 254,4 Millionen Jl erworben waren,
mit dem bayerischen Staatsbahnnetz vereinigt wurden, ergab sich somit für Bayern
ein Betrieb, der zwei nichtzusammenhängende Netze umfaßt und die Verkehrsvermittlung
anderer Systeme in Anspruch nehmen muß.
Wiederholt tauchten seit dem preußisch-hessischen Eisenbahnabkommen in Süddeutschland
Ideen wie zur Zeit des Preußisch-Hessischen Zollvereins auf. Manche
glaubten, daß sich eine Verwaltungsgemeinschaft, die noch mehr süddeutsche Staaten
als Hessen mit Preußen vereinigt, eines Tages herausbilden könne. Andere empfahlen
eine engere Vereinigung der süddeutschen Eisenbahnverwaltungen untereinander,
ein Gedanke, mit dem sich der Reichskanzler Fürst Hohenlohe, als bayerischer Ministerpräsident,
vor 1870 eingehend beschäftigt hatte.
Die weitere Entwickelung wird wohl nicht zum mindesten durch die Finanzlage
der süddeutschen Staaten und durch den Umstand mit bestimmt werden, ob es Preußen
gelingt, im Süden besondere Sympathien zu gewinnen. Käme es einmal zu einer
Ausdehnung der preußisch-hessischen Gemeinschaft auf ganz Deutschland, so wäre
übrigens keineswegs derselbe Erfolg wie beim Reichseisenbahnprojekt erreicht. Wäre
das Reichseisenbahnprojekt verwirklicht, so würden im Bundesrat alle deutschen
Regierungen, auch die des außerpreußischen Norddeutschlands, und im Reichstage
Vertreter des gesamten deutschen Volks, auch der Arbeiterklasse, der Verwaltung