9. Die Organisation des Getreidehandels.
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Es galt daher, bei der neuen Handelsorganisation darauf bedacht zu sein, Be
triebskapital und Arbeitskraft möglichst zu sparen. Das geschah, indem man erstens
zum Ersatz der Arbeitskraft die Vewegungsmöglichkeit, die in der Trockenflüssigkeit
des Getreides liegt, mechanisch ausnutzte, indem man zweitens gleichzeitig mit dem
Transport und der Lagerung des Getreides in loser Schüttung an Betriebskapital
den Sackbestand ersparte, der in einem industriearmen Exportlande, in dem ebenso
wenig auf eine billige Herstellung der Säcke im Inlands, wie auf eine billige Rück
beförderung einmal gebrauchter Säcke aus dem Auslande gerechnet werden konnte,
einen recht erheblichen Posten ausmacht, und indem man endlich drittens durch die
auf beiden Prinzipien ausgebaute Gesamtorganisation es für den Produzenten un
nötig machte, sich eigene Scheunen für die oft ungeheuren Massen seiner Erzeugnisse
anzulegen.
Dazu kommt, daß alle reichen Bodenschätze wirtschaftlich nur geringen Wert
hatten, wenn sie im Lande blieben; denn ein aufnahmefähiger Lokalmarkt existierte
nicht, und die Konsumkraft der östlichen Staaten Amerikas war unzureichend ent
wickelt. Man war also auf den Export angewiesen; ein Export war wirtschaftlich aber
nur möglich, wenn die Summe von Produktions- und Transportkosten unter dem
Londoner oder Liverpooler Marktpreis blieb, und war um so vorteilhafter, je größer
die Differenz war. Wie also auch dieser Gesichtspunkt gebieterisch auf eine möglichste
Einschränkung an Betriebskapital und Arbeitskraft und damit auf möglichste Ab
kürzung und Vereinfachung aller Handelsoperationen hindrängte, so verlangte die
völlige Abhängigkeit von einem entfernten ausländischen Markte die weitgehendste
Beweglichkeit, die wiederum technisch durch Verwertung der Trockenflüssigkeit und
juristisch durch Durchführung der Fungibilität des Getreides sich erreichen ließ.
Unter diesem Zwange einer eigenartigen wirtschaftlichen Lage einerseits und auf
Grund der ihm entsprechenden vollen Gestaltungssreiheit andererseits wuchs auf
geschichtslosem Boden die Organisation und Technik des amerikanischen Getreide
handels empor. Ihre Eigenart besteht in der bewundernswerten Durchführung jener
beiden erwähnten Prinzipien; sie beherrschen gleichmäßig das Lagerungswesen, das
Börsenwesen und das Transportwesen zu Wasser und zu Lande, und wie sie technisch
zu Neubildungen geführt haben, denen Europa nichts Gleiches an die Seite setzen
konnte, so auch juristisch zu eigenartigen neuen Formen, die allen Konstruktionsver
suchen römischer Rechtsvirtuosen spotten. Eben dadurch, daß diese beiden eigentüm
lichen Prinzipien sich einheitlich durch alle einzelnen Teile des amerikanischen Getreide
handels hindurchziehen, schließen sich diese aber auch zu einem organisch geschlossenen
Ganzen in viel höherem Matze zusammen, als es bei dem europäischen Getreidehandel
der Fall ist.
Fassen wir auch für den amerikanischen Getreidehandel unsere Ausführungen
kurz zusammen, so können wir sagen, daß es für ihn von entscheidender Bedeutung
wurde, daß in Amerika — umgekehrt wie in Europa — erst der Handel seine
Organisation sich selbst schuf, wie er größtenteils auch die Getreideproduktion erst ins
Leben rief; sie konnte daher der Eigenart des Getreides voll angepaßt werden, statt
das Getreide in die bestehende Organisationsform zu fügen, und so erhielt der ameri
kanische Getreidehandel seine beiden Hauptcharakteristika: das technische Prinzip des
Transports und der Lagerung in loser Schüttung und das rechtliche Prinzip der
Fungibilität.
Die konsequente Durchführung dieser beiden in Wechselwirkung zueinander
stehenden Prinzipien muß notwendig eine neue und schroffe Arbeitsteilung zur Folge
haben. Das Fungibilitätsprinzip läßt dem Händler nur noch ein generelles Interesse
an der Ware; es beseitigt fast völlig sein Interesse an der konkreten Warenpartie und
löst damit die technische Sorge für die Ware vom Warenbesitze los. Das technische