Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

9. Die Organisation des Getreidehandels. 
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Es galt daher, bei der neuen Handelsorganisation darauf bedacht zu sein, Be 
triebskapital und Arbeitskraft möglichst zu sparen. Das geschah, indem man erstens 
zum Ersatz der Arbeitskraft die Vewegungsmöglichkeit, die in der Trockenflüssigkeit 
des Getreides liegt, mechanisch ausnutzte, indem man zweitens gleichzeitig mit dem 
Transport und der Lagerung des Getreides in loser Schüttung an Betriebskapital 
den Sackbestand ersparte, der in einem industriearmen Exportlande, in dem ebenso 
wenig auf eine billige Herstellung der Säcke im Inlands, wie auf eine billige Rück 
beförderung einmal gebrauchter Säcke aus dem Auslande gerechnet werden konnte, 
einen recht erheblichen Posten ausmacht, und indem man endlich drittens durch die 
auf beiden Prinzipien ausgebaute Gesamtorganisation es für den Produzenten un 
nötig machte, sich eigene Scheunen für die oft ungeheuren Massen seiner Erzeugnisse 
anzulegen. 
Dazu kommt, daß alle reichen Bodenschätze wirtschaftlich nur geringen Wert 
hatten, wenn sie im Lande blieben; denn ein aufnahmefähiger Lokalmarkt existierte 
nicht, und die Konsumkraft der östlichen Staaten Amerikas war unzureichend ent 
wickelt. Man war also auf den Export angewiesen; ein Export war wirtschaftlich aber 
nur möglich, wenn die Summe von Produktions- und Transportkosten unter dem 
Londoner oder Liverpooler Marktpreis blieb, und war um so vorteilhafter, je größer 
die Differenz war. Wie also auch dieser Gesichtspunkt gebieterisch auf eine möglichste 
Einschränkung an Betriebskapital und Arbeitskraft und damit auf möglichste Ab 
kürzung und Vereinfachung aller Handelsoperationen hindrängte, so verlangte die 
völlige Abhängigkeit von einem entfernten ausländischen Markte die weitgehendste 
Beweglichkeit, die wiederum technisch durch Verwertung der Trockenflüssigkeit und 
juristisch durch Durchführung der Fungibilität des Getreides sich erreichen ließ. 
Unter diesem Zwange einer eigenartigen wirtschaftlichen Lage einerseits und auf 
Grund der ihm entsprechenden vollen Gestaltungssreiheit andererseits wuchs auf 
geschichtslosem Boden die Organisation und Technik des amerikanischen Getreide 
handels empor. Ihre Eigenart besteht in der bewundernswerten Durchführung jener 
beiden erwähnten Prinzipien; sie beherrschen gleichmäßig das Lagerungswesen, das 
Börsenwesen und das Transportwesen zu Wasser und zu Lande, und wie sie technisch 
zu Neubildungen geführt haben, denen Europa nichts Gleiches an die Seite setzen 
konnte, so auch juristisch zu eigenartigen neuen Formen, die allen Konstruktionsver 
suchen römischer Rechtsvirtuosen spotten. Eben dadurch, daß diese beiden eigentüm 
lichen Prinzipien sich einheitlich durch alle einzelnen Teile des amerikanischen Getreide 
handels hindurchziehen, schließen sich diese aber auch zu einem organisch geschlossenen 
Ganzen in viel höherem Matze zusammen, als es bei dem europäischen Getreidehandel 
der Fall ist. 
Fassen wir auch für den amerikanischen Getreidehandel unsere Ausführungen 
kurz zusammen, so können wir sagen, daß es für ihn von entscheidender Bedeutung 
wurde, daß in Amerika — umgekehrt wie in Europa — erst der Handel seine 
Organisation sich selbst schuf, wie er größtenteils auch die Getreideproduktion erst ins 
Leben rief; sie konnte daher der Eigenart des Getreides voll angepaßt werden, statt 
das Getreide in die bestehende Organisationsform zu fügen, und so erhielt der ameri 
kanische Getreidehandel seine beiden Hauptcharakteristika: das technische Prinzip des 
Transports und der Lagerung in loser Schüttung und das rechtliche Prinzip der 
Fungibilität. 
Die konsequente Durchführung dieser beiden in Wechselwirkung zueinander 
stehenden Prinzipien muß notwendig eine neue und schroffe Arbeitsteilung zur Folge 
haben. Das Fungibilitätsprinzip läßt dem Händler nur noch ein generelles Interesse 
an der Ware; es beseitigt fast völlig sein Interesse an der konkreten Warenpartie und 
löst damit die technische Sorge für die Ware vom Warenbesitze los. Das technische
	        
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