Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

612  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Prinzip  der  Fortbewegung  und  Aufbewahrung  des  Getreides  in  loser  Schüttung
macht  wiederum  rein-mechanisch  die  Scheidung  nach  den  einzelnen  Eigentümern
schwierig,  kostspielig,  bei  einem  wirtschaftlich  hochentwickelten  Lagerungswesen,  wie  es
das  amerikanische  ist,  vielfach  unmöglich;  es  führt  demnach  gleichzeitig  mit  der  Scheidung ­
  von  Warenpflege  und  Warenvermittlung  zu  einer  Konzentration  der  Warenpflege. ­
  Diese  aus  beiden  Prinzipien  resultierenden  Tendenzen  der  Differenzierung
einerseits  und  der  Konzentration  andererseits  find  im  letzten  Grunde  gleichbedeutend
mit  einer  strengen  Scheidung  zwischen  dem  Technischen  und  Rechtlich-wirtschaftlichen
im  Getreidehandel.
Diese  Scheidung  hat  sich  schon  lange  angebahnt.  Eine  vollständige  Vereinigung
der  kaufmännischen  Vermittlungstätigkeit  und  der  technischen  Warenfürsorge  bestand
nur  so  lange,  als  der  Kaufmann  noch  selbst  seine  Ware  begleitete.  Die  erste  Trennung
trat  ein  mit  der  Verselbständigung  des  Transportwesens  und  der  gleichzeitig  erfolgenden ­
  Zentralisation  des  Handelsbetriebes,  insbesondere  dem  Aufkommen  des
Kommissionsgeschäfts;  nun  ward  für  die  mehr  oder  minder  eng  begrenzte  Dauer  des
Warentransportes  die  Güterfürforge  innerhalb  gewisser  Beschränkungen  vom  Warenhändler ­
  auf  den  Warentransporteur  delegiert.  Wichtiger  ist  der  weitere  Schritt  zur
Trennung,  der  jetzt  bevorsteht  und  zum  Teil  in  Amerika  ausgeführt  ist:  auch  für  den
sehr  viel  längeren  Zeitraum  der  ruhenden,  nicht  auf  dem  Transport  befindlichen
Ware  die  Warenfürsorge  vom  Händler  auf  einen  kaufmännisch  neutralen  und  technisch ­
  besonders  erfahrenen  Dritten  zu  übertragen.  Wo  dies  geschieht,  verbleibt  dem
eigentlichen  Getreidehändler  nur  die  Erfüllung  der  Aufgaben  der  Vermittlung  zwischen
Vorrat  und  Bedarf  und  damit  der  Preisbestimmung,  während  die  Sorge  für  die
konkrete  Ware  Aufgabe  der  Transportgesellschaften  und  im  höheren  Maße  der  Lagerhausunternehmungen ­
  ist;  das  Band  zwischen  Warenvorrat  und  Warenvermittlung
wird  also  rein  äußerlich  stark  gelockert.
Soll  nun  diese  Arbeitsteilung  eine  wirtschaflich  rationelle  sein,  so  muß  sie  die
arbeitsteiligen  Leistungen  quantitativ  und  qualitativ  steigern.  Auf  unseren  Fall  angewandt, ­
  heißt  das:  die  Fürsorge  für  die  Ware  muß  bei  den  Lagerhausverwaltungen
—  bei  den  Transportgesellschaften  liegt  die  Sache  etwas  anders  —  bester  und  billiger
werden,  und  die  von  dieser  Fürsorge  befreiten  Händler  müssen  die  Funktionen  der
Warenvermittlung  und  Preisbildung  sachgemäßer,  schneller  und  billiger  versehen.
Eine  solche  Wirkung  hat  die  Arbeitsteilung  dann,  wenn  sie  eine  intensivere  Berufsbildung ­
  entwickelt,  was  wiederum  nach  allgemeinen  psychologisch-wirtschaftlichen
Regeln  die  Konzentration  auf  die  enger  umgrenzten  Aufgaben  zur  Voraussetzung  hat.
Daraus  ergibt  sich  für  den  Getreidehandel  die  staatswirtschaftliche  Forderung,  die
beiden  Berufsgruppen  der  Getreidehändler  und  der  Getreidelagerer  möglichst  zu
isolieren,  einmal  gegeneinander  und  sodann  gegen  Außenstehende.  Die  Abgrenzung
gegeneinander  ist  besonders  wichtig  für  das  Lagerungsgeschäft,  denn  nur  das  Verbot
des  eigenen  Handels  gibt  eine  Garantie  für  die  beste  Warenfürsorge.  Die  Abgrenzung ­
  gegen  außerhalb  des  Getreidehandels  Stehende  kommt  für  den  eigentlichen  Getreidehandel ­
  vor  allem  in  Betracht,  denn  die  bessere  Erfüllung  der  wichtigen  spezifisch
kaufmännischen  Funktionen  ist  hier  bei  dem  komplizierten  Zusammenwirken  nur
möglich,  wenn  das  geschulte  Urteil  der  kaufmännischen  Sachverständigen  nicht  durch
die  überhaupt  nicht  oder  ungenügend  begründeten  Ansichten  spekulationssllchtiger
Laien  paralysiert  wird.
Daß  ein  Land  des  Laissez  faire,  ein  Land  mit  so  dezentralisierter  Staatsgewalt, ­
  wie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  nicht  dazu  geschaffen  ist,  diese
Abgrenzungen  der  Verufsgruppen  durchzuführen  und  damit  den  wirtschaftlichen  Vorteilen ­
  dieser  neuen  Arbeitsteilung  den  Sieg  über  die  notwendig  mit  ihr  auch  verbundenen ­
  Nachteile  zu  verschaffen,  bedarf  nicht  des  Beweises.  So  oft  auch  gerade
            
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