Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

9.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.

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Es  galt  daher,  bei  der  neuen  Handelsorganisation  darauf  bedacht  zu  sein,  Betriebskapital ­
  und  Arbeitskraft  möglichst  zu  sparen.  Das  geschah,  indem  man  erstens
zum  Ersatz  der  Arbeitskraft  die  Vewegungsmöglichkeit,  die  in  der  Trockenflüssigkeit
des  Getreides  liegt,  mechanisch  ausnutzte,  indem  man  zweitens  gleichzeitig  mit  dem
Transport  und  der  Lagerung  des  Getreides  in  loser  Schüttung  an  Betriebskapital
den  Sackbestand  ersparte,  der  in  einem  industriearmen  Exportlande,  in  dem  ebensowenig ­
  auf  eine  billige  Herstellung  der  Säcke  im  Inlands,  wie  auf  eine  billige  Rückbeförderung ­
  einmal  gebrauchter  Säcke  aus  dem  Auslande  gerechnet  werden  konnte,
einen  recht  erheblichen  Posten  ausmacht,  und  indem  man  endlich  drittens  durch  die
auf  beiden  Prinzipien  ausgebaute  Gesamtorganisation  es  für  den  Produzenten  unnötig ­
  machte,  sich  eigene  Scheunen  für  die  oft  ungeheuren  Massen  seiner  Erzeugnisse
anzulegen.
Dazu  kommt,  daß  alle  reichen  Bodenschätze  wirtschaftlich  nur  geringen  Wert
hatten,  wenn  sie  im  Lande  blieben;  denn  ein  aufnahmefähiger  Lokalmarkt  existierte
nicht,  und  die  Konsumkraft  der  östlichen  Staaten  Amerikas  war  unzureichend  entwickelt. ­
  Man  war  also  auf  den  Export  angewiesen;  ein  Export  war  wirtschaftlich  aber
nur  möglich,  wenn  die  Summe  von  Produktions-  und  Transportkosten  unter  dem
Londoner  oder  Liverpooler  Marktpreis  blieb,  und  war  um  so  vorteilhafter,  je  größer
die  Differenz  war.  Wie  also  auch  dieser  Gesichtspunkt  gebieterisch  auf  eine  möglichste
Einschränkung  an  Betriebskapital  und  Arbeitskraft  und  damit  auf  möglichste  Abkürzung ­
  und  Vereinfachung  aller  Handelsoperationen  hindrängte,  so  verlangte  die
völlige  Abhängigkeit  von  einem  entfernten  ausländischen  Markte  die  weitgehendste
Beweglichkeit,  die  wiederum  technisch  durch  Verwertung  der  Trockenflüssigkeit  und
juristisch  durch  Durchführung  der  Fungibilität  des  Getreides  sich  erreichen  ließ.
Unter  diesem  Zwange  einer  eigenartigen  wirtschaftlichen  Lage  einerseits  und  auf
Grund  der  ihm  entsprechenden  vollen  Gestaltungssreiheit  andererseits  wuchs  auf
geschichtslosem  Boden  die  Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Getreidehandels ­
  empor.  Ihre  Eigenart  besteht  in  der  bewundernswerten  Durchführung  jener
beiden  erwähnten  Prinzipien;  sie  beherrschen  gleichmäßig  das  Lagerungswesen,  das
Börsenwesen  und  das  Transportwesen  zu  Wasser  und  zu  Lande,  und  wie  sie  technisch
zu  Neubildungen  geführt  haben,  denen  Europa  nichts  Gleiches  an  die  Seite  setzen
konnte,  so  auch  juristisch  zu  eigenartigen  neuen  Formen,  die  allen  Konstruktionsversuchen ­
  römischer  Rechtsvirtuosen  spotten.  Eben  dadurch,  daß  diese  beiden  eigentümlichen ­
  Prinzipien  sich  einheitlich  durch  alle  einzelnen  Teile  des  amerikanischen  Getreidehandels ­
  hindurchziehen,  schließen  sich  diese  aber  auch  zu  einem  organisch  geschlossenen
Ganzen  in  viel  höherem  Matze  zusammen,  als  es  bei  dem  europäischen  Getreidehandel
der  Fall  ist.
Fassen  wir  auch  für  den  amerikanischen  Getreidehandel  unsere  Ausführungen
kurz  zusammen,  so  können  wir  sagen,  daß  es  für  ihn  von  entscheidender  Bedeutung
wurde,  daß  in  Amerika  —  umgekehrt  wie  in  Europa  —  erst  der  Handel  seine
Organisation  sich  selbst  schuf,  wie  er  größtenteils  auch  die  Getreideproduktion  erst  ins
Leben  rief;  sie  konnte  daher  der  Eigenart  des  Getreides  voll  angepaßt  werden,  statt
das  Getreide  in  die  bestehende  Organisationsform  zu  fügen,  und  so  erhielt  der  amerikanische ­
  Getreidehandel  seine  beiden  Hauptcharakteristika:  das  technische  Prinzip  des
Transports  und  der  Lagerung  in  loser  Schüttung  und  das  rechtliche  Prinzip  der
Fungibilität.
Die  konsequente  Durchführung  dieser  beiden  in  Wechselwirkung  zueinander
stehenden  Prinzipien  muß  notwendig  eine  neue  und  schroffe  Arbeitsteilung  zur  Folge
haben.  Das  Fungibilitätsprinzip  läßt  dem  Händler  nur  noch  ein  generelles  Interesse
an  der  Ware;  es  beseitigt  fast  völlig  sein  Interesse  an  der  konkreten  Warenpartie  und
löst  damit  die  technische  Sorge  für  die  Ware  vom  Warenbesitze  los.  Das  technische
            
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