612 Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.
Prinzip der Fortbewegung und Aufbewahrung des Getreides in loser Schüttung
macht wiederum rein-mechanisch die Scheidung nach den einzelnen Eigentümern
schwierig, kostspielig, bei einem wirtschaftlich hochentwickelten Lagerungswesen, wie es
das amerikanische ist, vielfach unmöglich; es führt demnach gleichzeitig mit der Schei
dung von Warenpflege und Warenvermittlung zu einer Konzentration der Waren
pflege. Diese aus beiden Prinzipien resultierenden Tendenzen der Differenzierung
einerseits und der Konzentration andererseits find im letzten Grunde gleichbedeutend
mit einer strengen Scheidung zwischen dem Technischen und Rechtlich-wirtschaftlichen
im Getreidehandel.
Diese Scheidung hat sich schon lange angebahnt. Eine vollständige Vereinigung
der kaufmännischen Vermittlungstätigkeit und der technischen Warenfürsorge bestand
nur so lange, als der Kaufmann noch selbst seine Ware begleitete. Die erste Trennung
trat ein mit der Verselbständigung des Transportwesens und der gleichzeitig er
folgenden Zentralisation des Handelsbetriebes, insbesondere dem Aufkommen des
Kommissionsgeschäfts; nun ward für die mehr oder minder eng begrenzte Dauer des
Warentransportes die Güterfürforge innerhalb gewisser Beschränkungen vom Waren
händler auf den Warentransporteur delegiert. Wichtiger ist der weitere Schritt zur
Trennung, der jetzt bevorsteht und zum Teil in Amerika ausgeführt ist: auch für den
sehr viel längeren Zeitraum der ruhenden, nicht auf dem Transport befindlichen
Ware die Warenfürsorge vom Händler auf einen kaufmännisch neutralen und tech
nisch besonders erfahrenen Dritten zu übertragen. Wo dies geschieht, verbleibt dem
eigentlichen Getreidehändler nur die Erfüllung der Aufgaben der Vermittlung zwischen
Vorrat und Bedarf und damit der Preisbestimmung, während die Sorge für die
konkrete Ware Aufgabe der Transportgesellschaften und im höheren Maße der Lager
hausunternehmungen ist; das Band zwischen Warenvorrat und Warenvermittlung
wird also rein äußerlich stark gelockert.
Soll nun diese Arbeitsteilung eine wirtschaflich rationelle sein, so muß sie die
arbeitsteiligen Leistungen quantitativ und qualitativ steigern. Auf unseren Fall an
gewandt, heißt das: die Fürsorge für die Ware muß bei den Lagerhausverwaltungen
— bei den Transportgesellschaften liegt die Sache etwas anders — bester und billiger
werden, und die von dieser Fürsorge befreiten Händler müssen die Funktionen der
Warenvermittlung und Preisbildung sachgemäßer, schneller und billiger versehen.
Eine solche Wirkung hat die Arbeitsteilung dann, wenn sie eine intensivere Berufs
bildung entwickelt, was wiederum nach allgemeinen psychologisch-wirtschaftlichen
Regeln die Konzentration auf die enger umgrenzten Aufgaben zur Voraussetzung hat.
Daraus ergibt sich für den Getreidehandel die staatswirtschaftliche Forderung, die
beiden Berufsgruppen der Getreidehändler und der Getreidelagerer möglichst zu
isolieren, einmal gegeneinander und sodann gegen Außenstehende. Die Abgrenzung
gegeneinander ist besonders wichtig für das Lagerungsgeschäft, denn nur das Verbot
des eigenen Handels gibt eine Garantie für die beste Warenfürsorge. Die Abgren
zung gegen außerhalb des Getreidehandels Stehende kommt für den eigentlichen Ge
treidehandel vor allem in Betracht, denn die bessere Erfüllung der wichtigen spezifisch
kaufmännischen Funktionen ist hier bei dem komplizierten Zusammenwirken nur
möglich, wenn das geschulte Urteil der kaufmännischen Sachverständigen nicht durch
die überhaupt nicht oder ungenügend begründeten Ansichten spekulationssllchtiger
Laien paralysiert wird.
Daß ein Land des Laissez faire, ein Land mit so dezentralisierter Staats
gewalt, wie die Vereinigten Staaten von Amerika, nicht dazu geschaffen ist, diese
Abgrenzungen der Verufsgruppen durchzuführen und damit den wirtschaftlichen Vor
teilen dieser neuen Arbeitsteilung den Sieg über die notwendig mit ihr auch ver
bundenen Nachteile zu verschaffen, bedarf nicht des Beweises. So oft auch gerade