Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

54  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

Solche  Verkaufs-  und  Kaufgeschäfte  fallen  also  nicht  in  das  eigentliche  Gebiet  des
Handels  im  volkswirtschaftlichen  Sinne.  Setzt  der  Produzent  sein  Erzeugnis  an
einen  Wiederverkäufer  ab,  so  wird  dadurch  sein  eigener  wirtschaftlicher  Charakter
nicht  berührt,  wenn  er  auch  auf  diese  Art  zu  der  Einleitung  der  eigentlichen  Handelsbewegung ­
  mitwirkt.  Als  wirklicher  Handeltreibender  oder  Kaufmann
gilt  von  unserem  Gesichtspunkte  nur  derjenige,  dessen  spezielle  Erwerbstätigkeit  darin
besteht,  daß  er  Waren  lediglich  zu  dem  Zwecke  kauft,  sie  ohne  wesentliche  materielle
Veränderung  zu  höheren  Preisen  wiederzuverkaufen,  indem  sich  seine  volkswirtschaftliche ­
  Funktion  darauf  beschränkt,  daß  er  diese  Waren  den  Abnehmern  örtlich  und
zeitlich  auf  die  bequemste  Weise  und  in  jeder  gewünschten  quantitativen  Verteilung
zugänglich  macht.  Die  Erfüllung  dieser  Funktion  bedingt  eine  besondere  Art  der
Arbeit,  die  man  als  die  handelsgewerbliche  Arbeit  bezeichnen  kann.
Nach  der  Natur  der  Güter,  deren  Umsatz  der  Handel  vermittelt,  ist  zu  unterscheiden: ­

1.  Der  W  a  r  e  n  h  a  n  d  e  l,  d.  h.  der  Handel  mit  beweglichen  Sachgütern.  Derselbe ­
  nimmt  nicht  nur  geschichtlich,  sondern  auch  mit  Rücksicht  auf  seine  gegenwärtige
und  wahrscheinliche  künftige  Bedeutung  in  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  unter  den
Handelsarten  die  erste  Stelle  ein  und  ist  immer  gemeint,  wenn  man  kurzweg  von
Handel  spricht.
2.  Der  Immobilienhandel,  also  der  gewerbsmäßige  Ankauf  von  Grundstücken ­
  oder  Häusern  zum  Zwecke  des  Wiederverkaufs.  Es  ist  dies  ein  in  der  neueren
Zeit  hier  und  da  auftauchender  Geschäftszweig,  der  aber  voraussichtlich  nur  eine
untergeordnete  volkswirtschaftliche  Bedeutung  behalten  wird.  Der  Bau  von  Häusern
zum  Verkaufe  gehört  nicht  hierher,  wohl  aber  der  Ankauf  größerer  Landgüter  in  der
Absicht,  sie  parzellenweise  wiederzuverkaufen.
3.  Der  Handel  in  Wertpapieren  (Effekten)  im  weiteren  Sinne,  die  in
zwei  Hauptklassen  zerfallen,  nämlich  Wechsel  und  ähnliche  Wertpapiere  von  nur
kurzer  Existenzdauer,  die  aber  stetig  neu  produziert  und  auf  den  Markt  gebracht
werden,  und  solche  Papiere,  die  eine  auf  längere  Zeit  berechnete  Kapitalanlage
repräsentieren  und  ihren  Inhabern  Zinsen  oder  Dividenden  einbringen  oder  wenigstens ­
  einbringen  sollen.  Sofern  diese  Papiere  eigentliche  Handelsgegenstände  darstellen, ­
  nämlich  sofern  sie  gekauft  werden  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs,  sind  die
Bankiers  und  Wechsler,  die  sich  mit  solchen  Geschäften  befassen,  ohne  Zweifel  auch
in  dem  volkswirtschaftlichen  Sinne  als  Kaufleute  anzusehen,  ebenso  wie  in  ihren
Geschäften  in  Edelmetallen  und  Geldsorten.  In  ihrer  Eigenschaft  als  Kreditvermittler
  aber  ist  diesen  Unternehmern  eine  besondere  Stellung  in  der  Volkswirtschaft ­
  anzuweisen.  Denn  wenn  sich  ihre  Geschäfte  in  dieser  Richtung  auch  aus
Kreditnehmen  und  Kreditgeben  zusammensetzen,  so  wäre  es  doch  nur  eine  bildliche
und  in  mancher  Hinsicht  wenig  passende  Ausdrucksweise,  wenn  man  diese  Operationen
als  ein  Kaufen  von  Kredit  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs  darstellen  wollte,  zumal
das  eigene  Kapital  des  Unternehmers  bei  demselben  eine  große  Rolle  mitspielt.  —
Auch  die  Gründung  einer  Aktiengesellschaft  ist  nicht  als  eine  Handelsoperation,
sondern  als  besondere  Art  der  privatwirtschaftlich  gewinnbringenden  Organisationstätigkeit ­
  anzusehen.
Wie  den  Kredit,  so  schließen  wir  auch  die  persönliche  Arbeit  (abgesehen  von  der
Sklavenarbeit)  von  den  Gegenständen  des  eigentlichen  Handels  aus,  so  daß  zu  den
letzteren  nur  die  eigentlichen  Sachgüter  und  andere  sachlich  dargestellte  Werte  gerechnet ­
  werden.
In  vielen  Fällen  wird  der  Übergang  eines  Guts  von  dem  Produzenten  zum
Konsumenten  nicht  bloß  durch  einen,  sondern  durch  mehrere  selbständige,  d.  h.  auf
eigene  Rechnung  arbeitende  Handelsunternehmer  vermittelt.  Hiernach  unterscheidet
            
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