Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.

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Nutzung  fremder  Kapitalien  nicht  zu  überschreiten.  Wie  man  bei  Notenbanken  eine
sog.  Dritteldeckung  für  nötig  hält,  um  Verlegenheiten  und  Störungen  des  Kredits  zu
vermeiden,  so  ist  es  nach  englischer  Rechtsauffassung  und  Handelsmoral  überhaupt
bedenklich,  ein  Geschäft  mit  mehr  als  zwei  Drittel  fremden  Kapitals,  also  mit  weniger
als  ein  Drittel  eigener  Einlage  zu  betreiben,  während  es  in  Deutschland  oft  vorkommt,
daß  das  Verhältnis  wie  9  :  1  ist.  Es  kann  dadurch  ein  leichtsinniger  gemeingefährlicher ­
  Mißbrauch  des  Kredits  und  eine  Gefährdung  der  Güterproduktion  und  des
Absatzes  herbeigeführt  werden.
Es  sind  im  vorstehenden  nur  einige  wichtige  Seiten  der  Handelsmorallehre
gestreift.  Die  Geschäftswelt  wird  ihre  idealen  Berufsaufgaben  nur  dann  erfüllen,
wenn  sie  ihre  Beziehungen  zur  Volks-  und  Menschheitsgemeinschaft  voll  würdigt  und
das  tägliche  Erwerbs-  und  Verkehrsleben  mit  edleren  Anschauungen  zu  durchdringen
sucht.  Insbesondere  sollte  der  Handelsstand  selbst  gewisse  Grenzen  der  Gewinnberechnung ­
  und  Verwendung  des  Reingewinns  ebenso  für  den  eigenen  Verbrauch  wie
sür  die  Vermehrung  des  eigenen  Kapitals  festzustellen  suchen.  England  und  Amerika
Zeigen  uns  leuchtende  Beispiele  der  Verwendung  großer  Vermögen  für  Bildungsanstalten ­
  und  gemeinnützige  Zwecke.  Es  gibt  auch  in  den  großen  deutschen  Seeplätzen
  Hamburg,  Bremen,  Lübeck,  Stettin,  Königsberg  und  Danzig  sowie  in  den
großen  Binnenplätzen  Berlin,  Frankfurt  a.  M.,  Breslau,  Magdeburg,  Köln,  Mannheim, ­
  Elberfeld-Barmen,  Krefeld,  Essen,  Leipzig,  Dresden,  Chemnitz,  München,  Nürnberg, ­
  Stuttgart  und  in  zahlreichen  anderen  mittleren  und  auch  kleineren  Plätzen
viele  christliche  und  jüdische  Firmen,  welche  sich  mit  einem  Gewinn  von  10  %  begnügen
und  Mehrgewinne  über  10  %  grundsätzlich  oder  gewohnheitsmäßig  für  gemeinnützige
Zwecke  opfern  und  als  Gewinnanteile  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  zufließen
lassen.  Eine  Verallgemeinerung  dieser  Sitte  würde  die  gesteigerte  Genußsucht  der  bewittelten
  Stände  einschränken,  Zorn  und  Neid  der  unbemittelten  Klassen  entwaffnen
und  drohenden  Umsturzideen  oder  Anfeindungen  des  Eigentums  sicherer  begegnen  als
verbietende  Gesetze  und  administrative  Beschränkungen  des  Vereinswesens.  Non  leges,
s ed  xnores!  Die  deutsche  Wissenschaft  und  Ethik  muß  von  ihren  Hochschulen  aus
solchen  Umwandlungen  der  geschäftlichen  Sitten  vorarbeiten!

7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.
Von  Richard  Ehrenberg.

Ehrenberg,  Der  Handel.  sVorträge.j  Jena,  Gustav  Fischer,  1897.  S.  77—84.
Der  Kaufmann  ist  nicht  bloß  Kaufmann,  sondern  auch  Angehöriger  eines  Volkes
und  der  gesamten  Kulturwelt:  dieser  Zugehörigkeit  kann  er  sich  nicht  entäußern,  ohne
Einbußen  zu  erleiden,  die  auf  seine  Berufstätigkeit  eine  unheilvolle  Rückwirkung  ausüben ­
  müssen.
Es  darf  dem  deutschen  Kaufmann  keineswegs  gleichgültig  sein,  ob  er  deutsche
oder  englische  Waren  vertreibt;  vielmehr  hat  er  als  Deutscher  zweifellos  die  P  f  l  i  ch  t,
deutsche  Waren  vorzuziehen,  wenn  diese  ungefähr  ebenso  gut  und  billig  sind  wie
englische  Waren.  Die  Engländer  haben  das  schon  vor  Jahrhunderten  als  selbstverständlich ­
  betrachtet,  und  gerade  hierdurch  ist  ihrer  Volkswirtschaft  die  gewaltige
Stoßkraft  erwachsen,  mit  der  sie  die  Welt  erobert  hat.  Dann  kam  freilich  auch  für
England  eine  Zeit,  welche  das  nationale  Empfinden  zurücktreten  ließ.  Aber  was
erleben  wir  in  diesem  Augenblicke?  Seitdem  durch  bekannte  Vorgänge  die  Eifersucht
der  Engländer  gegen  die  Deutschen  so  bedauerlich  gewachsen  ist,  kaufen  viele  englische
Kaufleute  nur  noch  solche  deutsche  Waren,  die  sie  notwendig  brauchen,  d.  h.  solche,
            
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