Die Gruppe der Ingenieure in der liberalen Schule
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Der zweite Teil von Colsons Lehrbuch schöpft hauptsächlich
in den Werken Leroy- Beaulieus. Daneben sind
aber auch zahlreiche zivil- und handelsrechtliche sowie kaufmännisch-,
insbesondere banktechnische Materien eingeflochten,
welche gewöhnlich in volkswirtschaftlichen Handbüchern nicht
erörtert zu werden pflegen und den Studierenden der technischen
Hochschulen den Spezialunterricht in diesen Fächern ersetzen
sollen.
Colsons Sozialpolitik ist systematischer durchgearbeitet als
die seines Gewährsmannes Leroy-Beaulieu; aber auch der
Standpunkt des interventionsfeindlichen Unternehmers kommt
bei jenem schärfer zur Geltung als bei diesem *). Die Argumente,
welche die staatliche Einmischung bekämpfen, weil diese angeblich
die Interessen der Arbeiter schädige, weiß Colson virtuos
vorzutragen. Gewinnbeteiligungssysteme und Produktivgenossenschaften
verwirft er mit der Begründung, daß es gerecht sei,
daß das unvermeidliche Risiko jeder Unternehmung vom Kapital
und nicht, unter welcher Form es auch sei, vom Arbeiter getragen
werde. Die Einmischung des Staates in den Arbeitsvertrag
durch gesetzliche Festlegung von Bestimmungen, die
jeder Arbeitsvertrag enthalten müsse, oder von solchen, die in
keinen Arbeitsvertrag aufgenommen werden dürfen (z. B. Verbot
von Geldstrafen für Übertretung der Fabrikordnung) wird entschieden
verurteilt.
Dagegen erkennt Colson grundsätzlich Recht und Pflicht
des Staates an, durch gesetzliche Normen im Sinne des Arbeiterschutzes
zu intervenieren. „Übrigens,“ sagt er, „hat die
liberale Schule dies immer anerkannt.“ Den gesetzlichen Schutz
begrenzt er aber mit Leroy-Beaulieu auf Kinder, Minderjährige
und Frauen, Sicherheit und Hygiene der Arbeit für
Arbeiter und Publikum, Fabrikordnung und, last not least, Einhaltung
der abgeschlossenen Kontrakte. Dabei, meint Colson,
■wart hatte; man muß vielmehr auch jene Wirkungen untersuchen, die es in
allen denkbaren Lagen haben würde, denn häufig verwirklicht die Zukunft die
am wenigsten erwarteten Kombinationen.“ ibid.
i) Die französische Regierung schied 1902 die Sozialpolitik aus Colsons
Lehrauftrag aus und gründete dafür einen eigenen Lehrstuhl an der Ecole des
Ponts et Chaussées, der dem Professor Ch. Gide übertragen wurde.