Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Gruppe  der  Ingenieure  in  der  liberalen  Schule

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Der  zweite  Teil  von  Colsons  Lehrbuch  schöpft  hauptsächlich ­
  in  den  Werken  Leroy-  Beaulieus.  Daneben  sind
aber  auch  zahlreiche  zivil-  und  handelsrechtliche  sowie  kaufmännisch-, ­
  insbesondere  banktechnische  Materien  eingeflochten,
welche  gewöhnlich  in  volkswirtschaftlichen  Handbüchern  nicht
erörtert  zu  werden  pflegen  und  den  Studierenden  der  technischen
Hochschulen  den  Spezialunterricht  in  diesen  Fächern  ersetzen
sollen.
Colsons  Sozialpolitik  ist  systematischer  durchgearbeitet  als
die  seines  Gewährsmannes  Leroy-Beaulieu;  aber  auch  der
Standpunkt  des  interventionsfeindlichen  Unternehmers  kommt
bei  jenem  schärfer  zur  Geltung  als  bei  diesem  *).  Die  Argumente,
welche  die  staatliche  Einmischung  bekämpfen,  weil  diese  angeblich ­
  die  Interessen  der  Arbeiter  schädige,  weiß  Colson  virtuos
vorzutragen.  Gewinnbeteiligungssysteme  und  Produktivgenossenschaften ­
  verwirft  er  mit  der  Begründung,  daß  es  gerecht  sei,
daß  das  unvermeidliche  Risiko  jeder  Unternehmung  vom  Kapital
und  nicht,  unter  welcher  Form  es  auch  sei,  vom  Arbeiter  getragen ­
  werde.  Die  Einmischung  des  Staates  in  den  Arbeitsvertrag ­
  durch  gesetzliche  Festlegung  von  Bestimmungen,  die
jeder  Arbeitsvertrag  enthalten  müsse,  oder  von  solchen,  die  in
keinen  Arbeitsvertrag  aufgenommen  werden  dürfen  (z.  B.  Verbot
von  Geldstrafen  für  Übertretung  der  Fabrikordnung)  wird  entschieden ­
  verurteilt.
Dagegen  erkennt  Colson  grundsätzlich  Recht  und  Pflicht
des  Staates  an,  durch  gesetzliche  Normen  im  Sinne  des  Arbeiterschutzes ­
  zu  intervenieren.  „Übrigens,“  sagt  er,  „hat  die
liberale  Schule  dies  immer  anerkannt.“  Den  gesetzlichen  Schutz
begrenzt  er  aber  mit  Leroy-Beaulieu  auf  Kinder,  Minderjährige ­
  und  Frauen,  Sicherheit  und  Hygiene  der  Arbeit  für
Arbeiter  und  Publikum,  Fabrikordnung  und,  last  not  least,  Einhaltung ­
  der  abgeschlossenen  Kontrakte.  Dabei,  meint  Colson,

■wart  hatte;  man  muß  vielmehr  auch  jene  Wirkungen  untersuchen,  die  es  in
allen  denkbaren  Lagen  haben  würde,  denn  häufig  verwirklicht  die  Zukunft  die
am  wenigsten  erwarteten  Kombinationen.“  ibid.
i)  Die  französische  Regierung  schied  1902  die  Sozialpolitik  aus  Colsons
Lehrauftrag  aus  und  gründete  dafür  einen  eigenen  Lehrstuhl  an  der  Ecole  des
Ponts  et  Chaussées,  der  dem  Professor  Ch.  Gide  übertragen  wurde.
            
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