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Die Aufgabe der Gewerbekammer ist es, die Interessen des
Gewerbes zu fördern, insbesondere durch Erteilung von Gut
achten und Anregungen an die Behörden. Die Gewerbekammer
hat die Befugnis, fünf ihrer Mitglieder in die Bürgerschaft ab
zuordnen. Zwei ihrer Mitglieder gehören der Verwaltung der
allgemeinen Gewerbeschule an. Endlich hat die Kammer die
Aufgabe, für alle gewerbliche Zweige Sachverständige zu er
nennen und von dem Präses der Deputation für Handel und Schiff
fahrt vereidigen zu lassen.
Die der Kammer erwachsenden Kosten werden von der
Staatskasse getragen.
Durch Gesetz vom 29. Febr. 1904 hat auch der Kleinhandel
eine Interessenvertretung erhalten; im September 1904 wurde eine
Detaillistenkammer konstituiert. Diese ist der Deputation
für Handel und Schiffahrt unterstellt, deren Vorsitzender alle
Akten der Kammer einzusehen und alle Auskünfte von ihr zu
fordern berechtigt ist. Nur in dringlichen Fällen darf die Kammer
direkt mit dem Senate verkehren.
Der Detaillistenstand ist zum Zweck der Wahlen nach den
einzelnen Geschäftszweigen in 18 Gruppen eingeteilt, deren jede
ein Mitglied für die Kammer wählt. Die Kammer führt eine
Wählerliste; in sie kann sich auf nehmen lassen, wer das ham-
burgischc Bürgerrecht besitzt, seit fünf Jahren vorzugsweise
Kleinhandel treibt und weder Mitglied des Ehrbaren Kaufmanns
noch zur Gewerbekammer wahlberechtigt ist. Wählbar zur
Detaillistenkammer sind alle wahlberechtigten Detaillisten, die
zur Bürgerschaft wählbar sind. Die Wahlen finden auf sechs
Jahre statt; jährlich werden drei Kammermitglieder gewählt.
Die Mandate müssen angenommen werden. Für die Wahlen gilt
das allgemeine, gleiche, geheime Stimmrecht; einfache Mehrheit
entscheidet.
Die Detaillistenkammer erwählt alljährlich einen Vorsitzenden
und dessen Stellvertreter. Ein Kammermitglied darf nicht öfter
als viermal hintereinander Vorsitzender sein. Zur Geschäfts
führung stellt die Kammer das nötige Personal mit dem Sekretär
an der Spitze; die Anstellung des letzteren erfordert die Be
stätigung der Deputation für Handel und Schiffahrt. Die
Sitzungen der- Detaillistenkammer sind beschlußfähig, wenn die
Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie sind nicht öffentlich.
Zur Bearbeitung verschiedener Fragen ernennt die Kammer aus
ihrer Mitte zeitweilige und ständig© Ausschüsse. Außerdem be
sitzt sie zwecks näherer Fühlungnahme mit den verschiedenen
Fachvereinen seit Beginn des Jahres 1906 14 ständige Fach
ausschüsse, in welche sie Vertreter der einzelnen Branchen zur
Mitarbeit mit der Kammer heranzieht.
Die Aufgabe der Detaillistenkammer besteht in der Förderung
der Interessen des Kleinhandels durch Erstattung von Gutachten
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Aufgaben.
Kosten.
Detailliste n-
kamraer.
Zusammen
setzung,
Geschäfts
führung.
Aufgaben.