Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

Vorgeschichte 193 
von der Erde verschwinden, denn sie ist eine 1 olge der Erbsünde. 
In dieser liegt die vollständige Erklärung der Ursachen der Un 
gleichheit der sozialen Lage und folglich der letzte Grund der 
Armut 1 ). 
Abhilfe gegen den nie dagewesenen Pauperismus, welchen 
die grobindustrielle Entwicklung mit sich gebracht, kann nui 
eine christliche Gesellschaftsordnung schaffen, in der dem Aibeitei 
der gerechte Lohn der mittelalterlichen Theologen gezahlt wird. 
Zur Verwirklichung einer solchen Gesellschaftsordnung auf dem 
Boden der Prinzipien von 89 ist die Einmischung von Kirche 
und Staat ins Wirtschaftsleben erforderlich. Die Kirche soll 
ihre Diener aus der Sakristei und dem Presbyterium heraus 
unter die Massen schicken, um an der Hebung der sittlichen 
und materiellen Lage derselben zu arbeiten. Der Staat soll sich 
angelegen sein lassen, die Lehren des Christentums in seiner 
Gesetzgebung zu verwirklichen. Dies tut er zunächst durch 
Arbeiterschutzmaßnahmen. Als solche empfehlen sich dringend : 
Verbot der Kinderarbeit, strenge gesundheitspolizeiliche Vor 
schriften für Fabriken und Werkstätten und Beaufsichtigung 
dieser durch staatliche Inspektoren, Verbot, Arbeiter zu be 
schäftigen, die nicht lesen, schreiben und rechnen gelernt haben, 
und Schaffung von Fortbildungsschulen für erwachsene Arbeiter, 
Trennung der Geschlechter bei der Arbeit, Errichtung von Spar 
und Versicherungskassen für Arbeiter, endlich fakultative Fähig 
keitsprüfungen für jugendliche Arbeiter. Ferner verlangt 
de Villeneuve-Bargemont vom Staate gesetzliche Maß 
nahmen, welche die Stabilität der Familien und das Vorwiegen 
des Grundbesitzes über die Industrie sichern, sowie Selbst 
verwaltung der Gemeinden und der Anstalten von öffentlichem 
Nutzen. Am Staate ist es endlich, die berufliche Organisation 
der Arbeiter zu fördern. Nicht die Wiedererrichtung der alten 
Zünfte will de Villeneuve-Bargemont, sondern die Grün 
dung von Gewerkvereinen nach dem Beispiel der aufblühenden 
englischen Trade Unions. Dabei bleibt er in den Vorurteilen 
der Gesetzgebung von 1791 befangen, welche dem kollektiven 
Arbeitsvertrag feindlich gesinnt war. Um die Lohnfestsetzung 
sollen sich die Arbeiterorganisationen überhaupt nicht kümmern. 
i) ibid. p. 111 und p. 206. 
de Waha, Die Nationalökonomie in Frankreich. 
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