Vorgeschichte 193
von der Erde verschwinden, denn sie ist eine 1 olge der Erbsünde.
In dieser liegt die vollständige Erklärung der Ursachen der Un
gleichheit der sozialen Lage und folglich der letzte Grund der
Armut 1 ).
Abhilfe gegen den nie dagewesenen Pauperismus, welchen
die grobindustrielle Entwicklung mit sich gebracht, kann nui
eine christliche Gesellschaftsordnung schaffen, in der dem Aibeitei
der gerechte Lohn der mittelalterlichen Theologen gezahlt wird.
Zur Verwirklichung einer solchen Gesellschaftsordnung auf dem
Boden der Prinzipien von 89 ist die Einmischung von Kirche
und Staat ins Wirtschaftsleben erforderlich. Die Kirche soll
ihre Diener aus der Sakristei und dem Presbyterium heraus
unter die Massen schicken, um an der Hebung der sittlichen
und materiellen Lage derselben zu arbeiten. Der Staat soll sich
angelegen sein lassen, die Lehren des Christentums in seiner
Gesetzgebung zu verwirklichen. Dies tut er zunächst durch
Arbeiterschutzmaßnahmen. Als solche empfehlen sich dringend :
Verbot der Kinderarbeit, strenge gesundheitspolizeiliche Vor
schriften für Fabriken und Werkstätten und Beaufsichtigung
dieser durch staatliche Inspektoren, Verbot, Arbeiter zu be
schäftigen, die nicht lesen, schreiben und rechnen gelernt haben,
und Schaffung von Fortbildungsschulen für erwachsene Arbeiter,
Trennung der Geschlechter bei der Arbeit, Errichtung von Spar
und Versicherungskassen für Arbeiter, endlich fakultative Fähig
keitsprüfungen für jugendliche Arbeiter. Ferner verlangt
de Villeneuve-Bargemont vom Staate gesetzliche Maß
nahmen, welche die Stabilität der Familien und das Vorwiegen
des Grundbesitzes über die Industrie sichern, sowie Selbst
verwaltung der Gemeinden und der Anstalten von öffentlichem
Nutzen. Am Staate ist es endlich, die berufliche Organisation
der Arbeiter zu fördern. Nicht die Wiedererrichtung der alten
Zünfte will de Villeneuve-Bargemont, sondern die Grün
dung von Gewerkvereinen nach dem Beispiel der aufblühenden
englischen Trade Unions. Dabei bleibt er in den Vorurteilen
der Gesetzgebung von 1791 befangen, welche dem kollektiven
Arbeitsvertrag feindlich gesinnt war. Um die Lohnfestsetzung
sollen sich die Arbeiterorganisationen überhaupt nicht kümmern.
i) ibid. p. 111 und p. 206.
de Waha, Die Nationalökonomie in Frankreich.
13