Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die  Gründer  der  heutigen  Schulen

gion  sich  sehr  gut  miteinander  vertragen.  Die  Frage,  ob  die
wirtschaftlichen  Naturgesetze  mit  dem  katholischen  Sittengesetz
in  Konflikt  kommen  können,  verneint  er  mit  dem  Hinweis,
daß  die  Wahrheiten  der  Religion  mit  den  natürlichen  Wahrheiten ­
  nicht  in  Widerspruch  stehen  können.  Darum  verlangt
er  denn  auch  Freiwaltenlassen  der  Naturgesetze.  Corbières
Methode  ist  abstraktes  Räsonnement.  Er  steht  im  Wesentlichen
auf  dem  Standpunkt  Ricardos 1 ).
Dieselbe  Richtung  wie  Corbière  vertritt  de  Metz-Noblat
 2 ),  welcher  in  den  60er  und  70er  Jahren  einen  freien
Lehrstuhl  für  Nationalökonomie  an  der  juristischen  Fakultät  in
Nancy  inne  hatte.  Wissenschaftlich  steht  er  jedoch  höher  als
jener.  Die  Volkswirtschaftslehre  faßt  de  Metz-Noblat  als
reine  theoretische  Wissenschaft  auf.  „Wenn  die  notwendige
Unterscheidung,“  schreibt  er,  „zwischen  reiner  und  angewandter
Wissenschaft  nicht  gestattet  zu  schließen,  die  Mathematik  sei
falsch,  so  darf  man  ebensowenig  schließen,  die  Volkswirtschaftslehre ­
  sei  unnütz“  3 ).  Demgemäß  setzt  er  sich  denn  auch  zum
Ziele,  in  erster  Linie  die  reine,  klassische  Wirtschaftstheorie  zu
entwickeln.  Dabei  bekennt  er  sich  zu  Malthus’  Bevölkerungsgesetz ­
  und  Ricardos  Grundrententheorie,  und  kaltblütig  reiht
er  daneben  Bastiats  Wertlehre.
Von  der  reinen  Wirtschaftswissenschaft  geht  de  Metz-Noblat
  über  zur  Praxis  des  Wirtschaftslebens.  Beide  verbindet ­
  er  mittels  des  uns  schon  bekannten  Rossi  sehen  Korrektivs. ­
  „Die  Volkswirte,“  schreibt  er,  „haben  glauben  lassen,
wahrscheinlich  selber  zu  viel  geglaubt,  daß  das  laisser  faire,
laisser  passer  immer  und  überall  das  oberste  Gesetz  ist,  daß  es
nie  und  nirgends  schlechte  Folgen  haben  kann.  Sie  haben
nicht  genug  den  Umstand  hervorgehoben,  daß  die  wirtschaftlichen ­
  Gesetze  Tendenzen,  nicht  unbeugsame  Prinzipien  ausdrücken ­
  ;  sie  haben  nicht  genug  betont,  daß  die  wirtschaftlichen
Interessen  eines  Volkes  einem  Interesse  höherer  Ordnung,  z.  B.
öffentlicher  Ordnung,  nationaler  Unabhängigkeit,  geopfert  wer-3
 )  Vgl.  M.  EbU  loc.  cit.  p.  86  ff.
2 )  de  Metz-Noblat,  Les  Lois  Economiques.  Résumé  d’un  cours  d’économie
politique  fait  à  la  faculté  de  droit  de  Nancy,  Paris,  1867;  2.  Ausl,  mit  Vorwort
von  Claudio  Jannet,  Paris,  1880  (posthum).
3 )  de  Metz-Noblat,  loc.  cit.  2.  Ausl.,  p.  XXXVII.
            
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