fullscreen: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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pont Morgan & Co. hat allein 63 Direktoren in 39 Gesell- 
schaften, welche über alle Hilfsmittel oder über die Kapi- 
talisierung von 10 036 000 000 Dollar verfügen. Eine Er- 
gänzung dieser ungeheuren Geldmacht und dieses Kapitals 
wird durch Morgans indirekte Beherrschung noch weiterer 
Hilfsquellen gebildet. Achtzehn Gesellschaften und Privat- 
firmen, die eng mit ihm verbunden sind, bilden eine Ver- 
einigung von 746 Direktorstellen in 134 Gesellschaften, 
welche über alle Hilfsmittel oder über die Kapitalisierung 
der verblüffenden Summe von 24 325 000 000 Dollar ver- 
fügen. 
Das gesamte jährliche Einkommen von Großbritannien 
beträgt 950 000 000 Dollar, das der Vereinigten Staaten 
900 000 000, das Deutschlands ı 800 000 000, das Frank- 
reichs 850 000 000 und das Italiens 450 000 000 Dollar. 
Morgan verfügt über viermal soviel, als die Einkommen 
der genannten vier europäischen Nationen zusammen be- 
tragen; er verfügt über zwanzigmal soviel, als die Jahres- 
sinnahme der Vereinigten Staaten beträgt. In seiner Eigen- 
schaft als Bankier hat Morgan in seinen Bankhäusern für 
162 000 000 Dollar Depositen; diese Summe stellt die De- 
pots von Gesellschaften und Privatpersonen dar. Diese 
162 000 000 Dollar sind totes Kavital, das bei seiner Firma 
angelegt ist. 
Nach den Steuerergebnissen von 1904 — den letzten, 
die zugänglich sind — wurde der Gesamtreichtum der Ver- 
einigten Staaten auf 107 104 211 917 Dollar geschätzt. 
Gegenwärtig kann er auf mehrere Billionen Dollar höher 
geschätzt werden. Wir sehen also, daß die beiden kapita- 
listischen Gruppen, an deren Spitze John D. Rockefeller 
und J. Pierpont Morgan stehen, direkt oder indirekt über 
mehr als ein Drittel dieser ungeheuren Summe verfügen. 
Mit dieser Angabe wird durchaus nicht behauptet, daß 
diese beiden Gruppen die Gesamtheit der Banksysteme, die 
Eisenbahn-, Industrie-, Bergwerk-, Wasserkraft- und die 
andern Vermögen besitzen. Ihr Besitz ist zweifellos un- 
geheuer groß, aber zwischen Besitz und Herrschaft besteht 
ein sehr bemerkbarer Unterschied. Der in Anlagen vor- 
handene Besitz eines beträchtlichen Teiles dieser Vermögen
	        
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