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Ganz abgesehen hiervon, erscheint es indessen durchaus unangebracht,
wie Dernburg zutreffend hervorhebt, in Deutschland
bei der Empfehlung einer Kapitalanlagevorschrift auf das
Ausland Bezug zu nehmen, denn obwohl hier seitens einer
Reihe von Korporationen Staatspapierbestände in großem Umfang
gehalten werden, ist auch hier der Kurs jener Anleihen
starken Rückgängen unterworfen gewesen. Die englischen
Konsols sind bis auf 74 o/o (am 19. Juli 1912) gesunken und
haben damit einen Tiefstand erreicht wie kaum je zuvor. Ebenso
ist die französische Rente im Kurse erheblich gewichen.
Wenn dies’ aber der Fall ist, obwohl dort eine stärkere Nachfrage
nach Staatspapieren besteht und Versicherungsgesellschaften,
Banken, Sparkassen usw. in England ungeheure Mengen von
Konsols, wie Biermer betont, aufzunehmen gewohnt sind,
und deren schnelle Überführung in feste Hände gesichert ist,
so ist nicht erfindlich, wie dem Kursrückgang in Deutschland
dadurch Einhalt geboten werden sollte, daß für einen im
Vergleich zu den jährlichen Neuemissionen und zu der Höhe
|der fluktuierenden Werte geringfügigen Betrag von 200 Millionen
Mark jährlich feste Käufer auf dem Wege des Kapitalanlagezwanges
gefunden! werden. Dies um so weniger, als nach
den Ausführungen des preußischen Ministers von Rheinbaben
im Herrenhaus in Deutschland etwa 13 Milliarden fluktuierender
Werte, d. h. in den Händen des privaten Publikums
seien, die, wenn sich eine günstige Konjunktur biete,
wieder auf den Markt zurückströmten. 1 ) Was bedeutet diesen
Staatspapierbeständen gegenüber ein Betrag von höchstens 200
Millionen Mark im Jahre, d. h. 1 / 3 bis der jährlichen Neuemissionen
in Staatspapieren!
Ferner wird meist nicht berücksichtigt, daß diese Bevorzugung
der Staatspapiere seitens der Versicherungsgesellschaften
in England und Frankreich, auch wenn sie freiwillig
erfolgt, die Regierung jener Länder zwingt, auf ihre Geldgeber
Rücksicht zu nehmen, für Stabilität des Staatspapierkurses
Sorge zu tragen und Maßnahmen zu meiden, die ihn herabzudrücken
geeignet sind. Diese Verantwortung der Regie-9
Biermer, a. a. O. S. 11.