fullscreen : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Ganz  abgesehen  hiervon,  erscheint  es  indessen  durchaus  unangebracht, ­
  wie  Dernburg  zutreffend  hervorhebt,  in  Deutschland ­
  bei  der  Empfehlung  einer  Kapitalanlagevorschrift  auf  das
Ausland  Bezug  zu  nehmen,  denn  obwohl  hier  seitens  einer
Reihe  von  Korporationen  Staatspapierbestände  in  großem  Umfang ­
  gehalten  werden,  ist  auch  hier  der  Kurs  jener  Anleihen
starken  Rückgängen  unterworfen  gewesen.  Die  englischen
Konsols  sind  bis  auf  74  o/o  (am  19.  Juli  1912)  gesunken  und
haben  damit  einen  Tiefstand  erreicht  wie  kaum  je  zuvor.  Ebenso ­
  ist  die  französische  Rente  im  Kurse  erheblich  gewichen.
Wenn  dies’  aber  der  Fall  ist,  obwohl  dort  eine  stärkere  Nachfrage
nach  Staatspapieren  besteht  und  Versicherungsgesellschaften,
Banken,  Sparkassen  usw.  in  England  ungeheure  Mengen  von
Konsols,  wie  Biermer  betont,  aufzunehmen  gewohnt  sind,
und  deren  schnelle  Überführung  in  feste  Hände  gesichert  ist,
so  ist  nicht  erfindlich,  wie  dem  Kursrückgang  in  Deutschland
dadurch  Einhalt  geboten  werden  sollte,  daß  für  einen  im
Vergleich  zu  den  jährlichen  Neuemissionen  und  zu  der  Höhe
|der  fluktuierenden  Werte  geringfügigen  Betrag  von  200  Millionen ­
  Mark  jährlich  feste  Käufer  auf  dem  Wege  des  Kapitalanlagezwanges ­
  gefunden!  werden.  Dies  um  so  weniger,  als  nach
den  Ausführungen  des  preußischen  Ministers  von  Rheinbaben ­
  im  Herrenhaus  in  Deutschland  etwa  13  Milliarden  fluktuierender ­
  Werte,  d.  h.  in  den  Händen  des  privaten  Publikums ­
  seien,  die,  wenn  sich  eine  günstige  Konjunktur  biete,
wieder  auf  den  Markt  zurückströmten. 1 )  Was  bedeutet  diesen
Staatspapierbeständen  gegenüber  ein  Betrag  von  höchstens  200
Millionen  Mark  im  Jahre,  d.  h.  1 / 3  bis  der  jährlichen  Neuemissionen ­
  in  Staatspapieren!
Ferner  wird  meist  nicht  berücksichtigt,  daß  diese  Bevorzugung ­
  der  Staatspapiere  seitens  der  Versicherungsgesellschaften ­
  in  England  und  Frankreich,  auch  wenn  sie  freiwillig
erfolgt,  die  Regierung  jener  Länder  zwingt,  auf  ihre  Geldgeber
Rücksicht  zu  nehmen,  für  Stabilität  des  Staatspapierkurses
Sorge  zu  tragen  und  Maßnahmen  zu  meiden,  die  ihn  herabzudrücken ­
  geeignet  sind.  Diese  Verantwortung  der  Regie-9

  Biermer,  a.  a.  O.  S.  11.
            
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