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Der Interventionismus an den Universitäten
politische Gesetzgebung — insbesondere Frankreichs — ausgiebig
berücksichtigt. Neuerdings geht er so weit, daß er am
liebsten die Wertlehre und alle theoretischen Erörterungen aus
der Nationalökonomie verbannen möchte. Diese sollte sich,
seiner Ansicht nach, darauf beschränken, ein auf historischer
und realistischer Beobachtung fußender Kommentar der wirtschaftspolitischen
Gesetzgebung zu sein *). Die auszuschaltenden
theoretischen Elemente könnten vorteilhaft durch eine größere
Berücksichtigung der Entwicklung der Technik ersetzt werden.
Gauwes hat in seinen Vorlesungen der letzten Jahre die Fortschritte
der Technik auf verschiedenen Gebieten und deren gemeinwirtschaftliche
Bedeutung weitgehend mit einbezogen.
Die Abneigung gegen den Doktrinarismus der klassischen
Schule hält Gauwès nicht davon ab, ihm seine Anschauungen
über Eigentum und Wert zum großen Teile zu entnehmen. Wir
finden hier Anlehen aus den Naturrechtslehrern und aus Courcelle-Seneuil,
aus Ad. Smith, Ricardo und Bastiat, nebst einem österreichischen
Einschlag (Böhm-Bawerk). Es ist jedoch zu beachten,
daß die hierauf bezüglichen Gedankengänge Cauwès’ zu einem
definitiven Abschluß bis heute noch nicht gelangt sind. Wenn
er das Wertproblem aus der Wirtschaftswissenschaft hinausschaffen
möchte, so ist es vielleicht auch mit deswegen, weil
er eine ihn befriedigende Lösung desselben immer noch nicht
zu finden vermag.
Die Produktion der Güter, sagt Gauwès, setzt als erste
Handlung die Aneignung voraus. Die Aneignung aber ist Arbeit.
In ihr liegt der Grund zur Entstehung des Gutscharakters.
Dieser besteht nämlich in der Brauchbarkeit eines Dinges;
brauchbar wird aber ein Ding nur durch Aneignung oder Arbeit.
Freie Güter gibt es nicht. Wie Güter oder Brauchbarkeiten
nur durch Arbeit entstehen, so auch das Eigentum. Arbeit und
nur Arbeit ist das einzige Mittel, durch welches Eigentum eri)
Die Wertschätzung der Rechtswissenschaft äußert sich bei Gauwès
unter anderem auch darin, daß ihm die 1895 in Frankreich verwirklichte Spaltung
des juristischen Doktorats in ein doctorat en droit ès-sciences juridiques
und ein doctorat en droit ès-sciences politiques et économiques ein Greuel ist.
Er sagt nämlich, sie ermögliche es, Leuten, welche Gott weiß wie durch das juristische
Lizentiat geschlüpft sind, docteurs en droit zu werden, ohne je ordentliche
Rechtskenntnisse erworben zu haben.