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Der Interventionismus an den Universitäten
seine Darstellung bei dem Bestreben, alles und jedes Einschlä
gige heranzuziehen, überladen und unklar, Bry pflegt folgende
Reihenfolge bei der Behandlung der verschiedenen Fragen ein
zuhalten : theoretische Erörterung der Frage, erläuternde Be
sprechung der darauf bezüglichen französischen Gesetzgebung,
kurzer Hinweis auf die einschlägige Gesetzgebung und die Ein
richtungen anderer Länder. Pie dagegen beginnt konkret damit,
daß er die Geschichte, welche die in Frage stehende Einrichtung
in Frankreich gehabt, kurz skizziert; daran schließt sich ein
Rundgang durch fremde Gesetzgebungen ; an dritter Stelle
kommen die geltende französische Gesetzgebung, sowie die den
Parlamenten vorliegenden Gesetzesvorlagen, über die Pie viel
detaillierter berichtet als Bry; die Darstellung schließt bei
Pie mit einer kritischen Besprechung der französischen Ge
setzgebung und einer persönlichen Stellungnahme, die recht
häufig darin besteht, dem französischen Gesetzgeber diese oder
jene Einrichtung des Auslands zur Nachahmung zu empfehlen.
Es liegt auf der Hand, daß das Verfahren Pies den Anforde
rungen wissenschaftlicher Kritik in höherem Maße gerecht wird
als das von B r y. Man wird P i c auch dafür Dank wissen, daß
er stets bestrebt ist, den Einfluß der sozialpolitischen Gesetz
gebung auf Zivil- und Handelsrecht in klares Licht zu stellen
und so die „Sozialisierung“ des Rechtes nachzuweisen. Ein
letzter Unterschied zwischen den beiden Lehrbüchern, den wir
hervorheben wollen, ist, daß Bry an der traditionellen, würde
vollen, akademischen Sprache der Wissenschaft festhält, während
Pie ausgiebigen Gebrauch von der lebendigeren, den Bedürf
nissen der Polemik angepaßten Ausdrucksweise der politischen
Presse und der parlamentarischen Rednerbühne macht.
Es entspricht der Entwicklung, die die Dinge in der In
dustrie in der Gegenwart nehmen, daß beide Autoren der Be
sprechung des kollektiven Arbeitsvertrags einen breiten Raum ge
währen. Beide begrüßen es, daß die Jurisprudenz der franzö-
sichen Gerichte sich seit Ende der neunziger Jahre des verflos
senen Jahrhunderts dem kollektiven Arbeitsvertrag günstig er
weist; Pie insbesondere tritt mit großer Lebhaftigkeit für eine
baldige gesetzliche Sanktionierung jener Vertragsform ein. Er
billigt auch rückhaltlos alle Vorschläge, die dahin zielen, die
Befugnisse der Arbeiterberufsvereine zu erweitern, selbst ihnen