Sozialpolitik und soziale Gesetzgebung
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deren Funktionieren zu überwachen. Für den Augenblick ver
langt Jay: Ausdehnung der bestehenden Arbeiterschutzgesetze
auf die Handelsangestellten und Familienarbeitsstätten ; Er
höhung der Altersgrenze für den Eintritt von Kindern in
Fabriken; Beschränkung der Arbeitszeit für alle Arbeiter auf
zehn Stunden, Sonntagsruhe, Verbot der Nachtarbeit für Frauen,
Schutzgesetze für Schwangere und Wöchnerinnen; gesetzliche
Festsetzung eines Minimallohnes für sämtliche Gewerbe ; strengere
Handhabung der Arbeiterschutzmaßregeln durch Einstellung
einer großem Zahl von Gewerbeinspektoren und Verschärfung
der auf Übertretungen gesetzten Strafen. Sollte wirklich die
Industrie durch diese Maßregeln geschädigt werden, so müßte
man dem die dauernde und unersetzliche Schädigung, welche
die Arbeiter unter den heutigen Zuständen erleiden, entgegen
stellen und eventuell den geschädigten Industrien durch Prämien
unter die Arme greifen. Jay glaubt jedoch nicht an diese
Schädigung der Industrie. Vielmehr erwartet er von durch
greifender Erhöhung der Löhne, Verringerung der Arbeitszeit
und den sonstigen von ihm präkonisierten Maßnahmen eine
Steigerung der Produktivität der Arbeit und eine Vervollkomm
nung der Technik, welche dem Arbeitgeber sogar Gewinn
bringen werden. Die sozialkatholische Forderung eines von
Berufsorganisationen gewählten Parlamentes stützt Jay unter
anderm mit dem Argument, daß ein solches Parlament geeignet
sei, gerechtes Empfinden und Achtung vor dem Allgemeinwohl
in die Arbeiterkreise zu tragen *).
Daß Raoul Jay bei seinem großen sozialpolitischen Ver
ständnis ein begeisterter Anhänger des kollektiven Arbeits
vertrages ist, bedarf wohl keines besondern Hinweises 2 ). Seinen
radikalen Forderungen legt er durchweg ein gutes und genaues
Beobachtungsmaterial zugrunde. Jay ist ein Mann, der aus
langjähriger, enger Fühlung mit Arbeiterkreisen deren Lage,
Schwierigkeiten und Aspirationen genau kennt ; aus allen seinen
Schriften spricht tiefe Sachkenntnis und warme Überzeugung.
] ) Raoul Jay, La Protection legale des Travailleurs, Paris 1904.
2 ) Raoul Jay, Le Contrat collectif de Travail, Artikel in Revue d'Economie
politique, 1907, p. 561 ff. und 649 if.