Die „positive“ Grundlegung 1 der Nationalökonomie 517
In den höheren Gesellschaften ist es also nicht Pflicht,
unsere Tätigkeit auszudehnen, sondern sie zu konzentrieren und
zu spezialisieren. Wir müssen eine bestimmte Aufgabe wählen
und uns ihr ganz widmen. Gewiß müssen wir auch daran
wirken, in uns den kollektiven Typus, in dem Maße als er vor
handen ist, zu verwirklichen. Es gibt gemeinsame Gefühle und
Ideen, ohne die man nicht Mensch ist. Die Vorschrift, die uns
befiehlt uns zu spezialisieren, bleibt durch die entgegengesetzte
Regel begrenzt. Wir müssen die Spezialisierung nicht so weit
führen als möglich, sondern so weit als nötig. Der Teil, der
einer jeden der beiden Regeln zukommt, kann nur durch die
Erfahrung bestimmt werden.
Die Moral der arbeitsteiligen Gesellschaften ist in der
Hauptsache eine Berufsmoral; da aber die Entwicklung der
beruflichen Spezialisierung mit der der Persönlichkeit Hand in
Hand geht, so folgt, daß die Berufsmoral in zunehmendem
Maße im Kulte der Persönlichkeit gipfelt, d. h. daß sie etwas
Menschlicheres, folglich Rationaleres hat, als die Ethik der
frühern Gesellschaften, die allen dasselbe Ideal zu verwirklichen
vorschreibt. Mit andern Worten, sie knüpft unsere Tätigkeit
nicht an transzendentale Ziele. Sie verlangt von uns nur, sanft
und gerecht für unsere Nebenmenschen zu sein, unsere Berufs
pflichten gut zu erfüllen, daran zu arbeiten, daß jeder zu der
Funktion berufen werde, die er am besten zu erfüllen in der
Lage ist, und daß er den gerechten Lohn für seine Anstrengungen
empfange *).
Wenn die Berufsmoral die sittliche Entwicklung der arbeits
teiligen Gesellschaften sichern soll, so bedarf sie einer detail
lierten Ausgestaltung. Rechtsanwalt und Richter, Soldat und
Professor, Arzt und Priester usw. haben nun allerdings eine
genügend entwickelte Berufsmoral. Das gleiche kann man von
den wirtschaftlichen Berufen nicht sagen. Wer heute die laufen
den Ideen feststellen wollte über das, was die Beziehungen von
Arbeitgebern und Arbeitern, von Produzenten und Konsumenten,
von Konkurrenten untereinander sein sollten, der würde kaum
einige verschwommene Allgemeinheiten finden über die Treue
und Hingebung der Lohnempfänger ihren Arbeitgebern gegen-
') Durkheim, loe. eit. p. 392 ff.