Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

Die „positive“ Grundlegung 1 der Nationalökonomie 517 
In den höheren Gesellschaften ist es also nicht Pflicht, 
unsere Tätigkeit auszudehnen, sondern sie zu konzentrieren und 
zu spezialisieren. Wir müssen eine bestimmte Aufgabe wählen 
und uns ihr ganz widmen. Gewiß müssen wir auch daran 
wirken, in uns den kollektiven Typus, in dem Maße als er vor 
handen ist, zu verwirklichen. Es gibt gemeinsame Gefühle und 
Ideen, ohne die man nicht Mensch ist. Die Vorschrift, die uns 
befiehlt uns zu spezialisieren, bleibt durch die entgegengesetzte 
Regel begrenzt. Wir müssen die Spezialisierung nicht so weit 
führen als möglich, sondern so weit als nötig. Der Teil, der 
einer jeden der beiden Regeln zukommt, kann nur durch die 
Erfahrung bestimmt werden. 
Die Moral der arbeitsteiligen Gesellschaften ist in der 
Hauptsache eine Berufsmoral; da aber die Entwicklung der 
beruflichen Spezialisierung mit der der Persönlichkeit Hand in 
Hand geht, so folgt, daß die Berufsmoral in zunehmendem 
Maße im Kulte der Persönlichkeit gipfelt, d. h. daß sie etwas 
Menschlicheres, folglich Rationaleres hat, als die Ethik der 
frühern Gesellschaften, die allen dasselbe Ideal zu verwirklichen 
vorschreibt. Mit andern Worten, sie knüpft unsere Tätigkeit 
nicht an transzendentale Ziele. Sie verlangt von uns nur, sanft 
und gerecht für unsere Nebenmenschen zu sein, unsere Berufs 
pflichten gut zu erfüllen, daran zu arbeiten, daß jeder zu der 
Funktion berufen werde, die er am besten zu erfüllen in der 
Lage ist, und daß er den gerechten Lohn für seine Anstrengungen 
empfange *). 
Wenn die Berufsmoral die sittliche Entwicklung der arbeits 
teiligen Gesellschaften sichern soll, so bedarf sie einer detail 
lierten Ausgestaltung. Rechtsanwalt und Richter, Soldat und 
Professor, Arzt und Priester usw. haben nun allerdings eine 
genügend entwickelte Berufsmoral. Das gleiche kann man von 
den wirtschaftlichen Berufen nicht sagen. Wer heute die laufen 
den Ideen feststellen wollte über das, was die Beziehungen von 
Arbeitgebern und Arbeitern, von Produzenten und Konsumenten, 
von Konkurrenten untereinander sein sollten, der würde kaum 
einige verschwommene Allgemeinheiten finden über die Treue 
und Hingebung der Lohnempfänger ihren Arbeitgebern gegen- 
') Durkheim, loe. eit. p. 392 ff.
	        
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