Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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wenngleich die Bundesakte den ßechtsboden dieser sukzessiven Ver 
träge der Einzelstaaten bildete. Die Verhältnisse lagen hier wesent 
lich schwieriger als auf den Flüssen, solange auch da die Regelung 
aufgehalten wurde. Es handelte sich hier nicht um die Verstän 
digung innerhalb der immerhin beschränkten Zahl der üferanlieger, 
die den Zweck zu erreichen vermochte, sondern es bedurfte der 
Vereinbarung unter sämtlichen einundvierzig Bundesmitgliedern, die 
auf sehr verschiedener wirtschaftlicher Stufe standen, wenn ein 
Bundesgrenzzoll mit einem Schlage durch Bundesbeschlufs ins Leben 
treten sollte. Bei den Flufszöllen und Stapeln handelte es sich 
um die Beseitigung eines überall wesentlich gleichartigen anti 
quierten Systems, bei dem Zoll- und Besteuerungswesen zu Lande 
standen die gröfsten Gegensätze nebeneinander, hier ein noch 
wesentlich mittelalterliches System, dort die ziemlich entschiedenen 
Anfänge des modernen als solchen wirtschaftenden Staates. Die 
Gegensätze bekamen dadurch noch eine akute Form, dafs die durch 
die Kontinentalsperre zurückgehaltene englische Industrie mit der 
eintretenden günstigen Konjunktur viel zu große Mengen auf den 
Markt warf, als dafs die junge Industrie der Kontinentalsperre nicht 
in einen Gegensatz dazu hätte treten sollen. Namentlich die Baum- 
strengsten Gleichheit abzugewinnen sind, können wir dann nicht ebenso aus 
sperrend seyn, als Engländer oder FranzosenDie künftige teutsche Ver 
fassung, 1814, 20. Aug,, Nr. 105, B., Teutschlauds Gewerbe und Teutschlands 
Zölle, 1814, 1. Okt, Nr. 126 [Reichszölle an den Grenzen erhoben, die Erträge 
sollen nach der Bevölkerungszahl oder nach der Heeresmacht an die einzelnen 
Staaten verteilt werden (beim Äbschluls der Bilanz jedesmal, wie aus einer 
Sozietätshandlung) oder es sollen Reichsfestungen vom Zollertrag erbaut 
werden. — Gegenschrift: (M. J. Haller), Üb. d. vorgesohlagene Einführung 
Teutscher Reichszölle zur Aufnahme der Industrie, Hamburg 1814], Mancherley, 
1814, 10. Nov , Nr 146, Die Reichsämter, 1814, 27. Dec., Nr. 169 [der Ober- 
riohter, der Oberfeldherr (für das stehende Heer, Landsturm ist Landessaohe), 
der Obersohatzmeister (zugleich Obermünzwardein), der Oberpostmeister (ihm 
ist die Besorgung und Obhut des gemeinen Verkehrs auf den öffentlichen 
Strafsen, und der Wegbau im gesamten Reiche anvertraut), der Vorstand der 
ganzen inneren Schiffahrt des Reiches (Aufsicht über Strom-, Uferbau und 
Brücken, auch Kanäle sollen unter seiner Leitung gebaut werden, wo das ge 
meine Wohl sie verlangt), der Obmann für den gesamten äufseren Verkehr 
(das Seewesen in den nördlichen Meeren, Ein- und Ausfuhr rund um alle 
Grenzen des Reichs, die Mauthen und das gesammte Zollwesen sind ihm unter 
geben, und die jährliche Bilanz des gesamten Reiches gegen das Ausland hat 
er zu ziehen, damit der Staat den Zustand seines inneren Haushalts kenne, und 
wisse, wo nachzuhelfen und wo Hemmung zuträglich),] Vgl. zu Steins Be 
strebungen wegen des Kriegsimposts w. oben Mamroth, Treitschke, 
Zimmermann.
	        
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