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wegen der bereits
früher dem preußi
schen Zollsystem
angeschlossenen Ge
bietsteile.
dorf wegen Errichtung des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins und
11. Mai 1833 Anschlufs an den preufsischen Verein. Damit Begründung
des grofsen deutschen Zollvereins. Verhandlungen waren zu Berlin.
25. Mai 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Schwarzburg-Rudölstadt
30. Mai 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Sachsen-Weimar
8. Juni 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Schwarzburg-Sondershausen
26. Juni 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Sachsen-Koburg-Gotha
31. Oktober 1833. Zusatzartikel und Tarif zum ersten grofsen
allgemeinen Zollvereinsvertrag. Errichtung der jährlichen General-
Konferenzen aller zum Zollvereine zusammengetretenen Staaten.
19. September 1833. Französisch-nassauischer Handelsvertrag.
1. Januar 1834 traten die Zollvereinsverträge in Kraft.
Mitternacht 31. Dezember 1833/1. Januar 1834 fielen die
Zollschranken in Mitteldeutschland.
1. Mai 1834. Vereinigung zwischen Hannover und Braun
schweig. Steuerverein vom 1. Juni 1835 ab.
Juli 1834. Erklärung Nassaus in Paris, der Handelsvertrag
mit Frankreich bestehe wegen noch nicht erfolgter Bestätigung
seitens der französischen Kammern nicht mehr zu Recht.
1. Januar 1836. Brake zum Freihafen erklärt.
20. Februar 1835. Vertrag zwischen dem Zollverein und
Hessen-Homburg wegen der Landgrafschaft Hessen-Homburg.
12. Mai 1835. Vertrag wegen Eintritt Badens in den Zollverein.
18. Mai 1835 vollzogen.
15. Mai 1835. Portofrankorecht Emdens (Portofrankoniederlage)
aufrecht gehalten.
10. Dezember 1835. Vertrag wegen Eintritt Nassaus in den
Zollverein. 1. April 1836 Eintritt vollzogen.
2. Januar 1836. Vertrag wegen Eintritts Frankfurts a. M. in
den Zollverein (nachdem Frankfurt seinen zehnjährigen Handels
vertrag mit England vorher gelöst hatte). Frankfurt selbständiges
Vereinsmitglied. Eintritt.
26. Januar 1836. Zollverein. Neue Vertragsabschlüsse mit
Anhalt-Köthen und mit Anhalt-Dessau.
24. November 1836. Erklärung Kurhessens an die anderen
Zollvereinsmitglieder, in eine Zollvereinigung seines Anteils an der
Grafschaft Schaumburg mit Hannover niemals willigen zu wollen.