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Die uralte Celle-Braunschweiger Strafse, deren Handelsverkehr
im dreizehnten Jahrhundert ein dominierender unter den südwärts
orientierten Strafsen ist, hat dieselbe Ironie erfahren.
Die Folge dieser hannoverschen Strafsenpolitik war auch für
den näheren Verkehr von Bremen nach der Lüneburger Heide etc.
ein vollständiges Abflauen gegenüber Hamburg, das mit der
Chausseenrichtung lag, hier hat Hamburg in der Chausseenzeit noch
in die engste Domäne des bremischen Handels, in den Weser- und
Allerverkehr übergreifen können.
Das Stapelrecht des neunzehnten Jahrhunderts sind Chausseen-,
Bahn- und Kanalbau.
Es sind noch heute wirtschaftliche und politische Faktoren,
die beim Verkehr Zusammenkommen.
Ein ganz vorzügliches Mittel modernen Stapelrechts bietet die
Tarifierung der in einer Hand befindlichen Bahn, die Waffe des
Landes gegen ausländische Häfen. Mit der Tarifierung ist gleich
schon in der Anfangszeit der Bahn Handelspolitik getrieben worden,
insofern Bremen sich bei dem hannoverschen Vertrage wegen der
zu erbauenden Bremer und Hamburger Bahn gleiche Tarifierung
zwischen Hamburg und dem Inland und Bremen und dem Inland
auf dieser Bahn sicherte 2 ), etwas, was gegenüber dem alten Privat-
und Kleinbetrieb der Fuhrleute ein ganz Neues ist.
Verschiedene Tarifierung, um billigere Schwergüter transport
würdig zu machen, haben übrigens schon die alten Schifferschaften
betrieben, nicht so die Fuhrleute der damaligen Zeit, die nicht aus-
gleichen können. 8 )
Hannover fügt auch noch eine Meilenberechnnng für die Verladung über
Osnabrück nach Minden hinzu. Im übrigen wurde der Grofsverkehr auf den
Wasserweg abgedrängt.
‘) Schon wegen der Schäden der Weserschiffahrt wird in dem Memoire
der Deputierten des Bremer und Oborländischen Ilandelsstandos zur Beförderung
einer besseren Wesor-Schiffahrts-Ordnung an ihre Committenten, Bremen 1815
(Sammlung der Stadtbibliothek) über das Übergreifen des Hamburger Handels
mit Kolonialwaren nach Frankfurt, wohin doch nur per Achse von Hamburg ver
sandt werden kann, und die Hamburger Konkurrenz nach Celle, Hannover,
Hameln, Minden geklagt. Später heifst es in den Güterbestoderfrachttabellen
von 1829 für Celle von der Fracht: hoch wegen Unwegsamkeit. Vgl. a. Du ckwitz,
Denkw. und die Karte.
2 ) Vertrag vom 14. April 1845, § 16, gleiche Frachtsätze Hannover—Harburg
und Hannover—Bremen. S. a. Du ckwitz, Denkw., S. 27; Jb. d. Hdlsk. i.
Br. f. 1886, S. 26, 1889, S. 28.
8 ) Die Tarifierungspolitik der Schiffergesellsohaften bespricht z. B. Sax,
Die Verkehrsmittel in Staats- und Volkswirtschaft, Wien 1878.