Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Die  uralte  Celle-Braunschweiger  Strafse,  deren  Handelsverkehr
im  dreizehnten  Jahrhundert  ein  dominierender  unter  den  südwärts
orientierten  Strafsen  ist,  hat  dieselbe  Ironie  erfahren.
Die  Folge  dieser  hannoverschen  Strafsenpolitik  war  auch  für
den  näheren  Verkehr  von  Bremen  nach  der  Lüneburger  Heide  etc.
ein  vollständiges  Abflauen  gegenüber  Hamburg,  das  mit  der
Chausseenrichtung  lag,  hier  hat  Hamburg  in  der  Chausseenzeit  noch
in  die  engste  Domäne  des  bremischen  Handels,  in  den  Weser-  und
Allerverkehr  übergreifen  können.
Das  Stapelrecht  des  neunzehnten  Jahrhunderts  sind  Chausseen-,
Bahn-  und  Kanalbau.
Es  sind  noch  heute  wirtschaftliche  und  politische  Faktoren,
die  beim  Verkehr  Zusammenkommen.
Ein  ganz  vorzügliches  Mittel  modernen  Stapelrechts  bietet  die
Tarifierung  der  in  einer  Hand  befindlichen  Bahn,  die  Waffe  des
Landes  gegen  ausländische  Häfen.  Mit  der  Tarifierung  ist  gleich
schon  in  der  Anfangszeit  der  Bahn  Handelspolitik  getrieben  worden,
insofern  Bremen  sich  bei  dem  hannoverschen  Vertrage  wegen  der
zu  erbauenden  Bremer  und  Hamburger  Bahn  gleiche  Tarifierung
zwischen  Hamburg  und  dem  Inland  und  Bremen  und  dem  Inland
auf  dieser  Bahn  sicherte 2 ),  etwas,  was  gegenüber  dem  alten  Privatund
  Kleinbetrieb  der  Fuhrleute  ein  ganz  Neues  ist.
Verschiedene  Tarifierung,  um  billigere  Schwergüter  transportwürdig ­
  zu  machen,  haben  übrigens  schon  die  alten  Schifferschaften
betrieben,  nicht  so  die  Fuhrleute  der  damaligen  Zeit,  die  nicht  ausgleichen
  können.  8 )
Hannover  fügt  auch  noch  eine  Meilenberechnnng  für  die  Verladung  über
Osnabrück  nach  Minden  hinzu.  Im  übrigen  wurde  der  Grofsverkehr  auf  den
Wasserweg  abgedrängt.
‘)  Schon  wegen  der  Schäden  der  Weserschiffahrt  wird  in  dem  Memoire
der  Deputierten  des  Bremer  und  Oborländischen  Ilandelsstandos  zur  Beförderung
einer  besseren  Wesor-Schiffahrts-Ordnung  an  ihre  Committenten,  Bremen  1815
(Sammlung  der  Stadtbibliothek)  über  das  Übergreifen  des  Hamburger  Handels
mit  Kolonialwaren  nach  Frankfurt,  wohin  doch  nur  per  Achse  von  Hamburg  versandt ­
  werden  kann,  und  die  Hamburger  Konkurrenz  nach  Celle,  Hannover,
Hameln,  Minden  geklagt.  Später  heifst  es  in  den  Güterbestoderfrachttabellen
von  1829  für  Celle  von  der  Fracht:  hoch  wegen  Unwegsamkeit.  Vgl.  a.  Du  ckwitz,
Denkw.  und  die  Karte.
2 )  Vertrag  vom  14.  April  1845,  §  16,  gleiche  Frachtsätze  Hannover—Harburg
und  Hannover—Bremen.  S.  a.  Du  ckwitz,  Denkw.,  S.  27;  Jb.  d.  Hdlsk.  i.
Br.  f.  1886,  S.  26,  1889,  S.  28.
8 )  Die  Tarifierungspolitik  der  Schiffergesellsohaften  bespricht  z.  B.  Sax,
Die  Verkehrsmittel  in  Staats-  und  Volkswirtschaft,  Wien  1878.
            
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